Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zum 1. April 2012 traten wesentliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Die sogenannte Instrumentenreform beinhaltete u. a. zahlreiche Änderungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Zudem wurden mit der Instrumentenreform erhebliche Mittelkürzungen verbunden. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes warnten Expertinnen und Experten, dass die neuen Regelungen insbesondere den Bedürfnissen derjenigen Arbeitslosen nicht gerecht werden, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage keine Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung haben.
Diese Kritik hält bis heute an. So hat der Deutsche Gewerkschaftsbund im August 2013 neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingefordert (www.dgb.de vom 7. August 2013: „Langzeitarbeitslose: Neue Perspektiven mit öffentlich geförderter Beschäftigung“). Auch der Deutsche Städtetag hat sich im Oktober 2013 für eine Neuordnung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung ausgesprochen (www.staedtetag.de vom 9. Oktober 2013: „Erwartungen und Forderungen des Deutschen Städtetages an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung“). Zuletzt haben die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in einem gemeinsamen Statement Anfang Februar 2014 angemahnt, dass die Hilfen für Langzeitarbeitslose verbessert werden müssen (www.arbeitsagentur.de vom 4. Februar 2014, Presseinfo 007). Unter anderem forderten sie mehr Mittel als bislang, flexiblere und längerfristig angelegte Strategien und die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie haben sich die jahresdurchschnittlichen Bestandszahlen bei den Arbeitsgelegenheiten nach §16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie ist der aktuelle Stand im März 2014?
Wie haben sich die jahresdurchschnittlichen Bestandszahlen beim Beschäftigungszuschuss bzw. der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach §16e SGB II seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie ist der aktuelle Stand im März 2014?
Wie haben sich die jahresdurchschnittlichen Bestandszahlen für die Beschäftigungsphase Bürgerarbeit seit dem Jahr 2011 entwickelt, und wie ist der aktuelle Stand im März 2014?
Wie haben sich die jahresdurchschnittlichen Bestandszahlen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Wie haben sich die jahresdurchschnittlichen Bestandszahlen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung seit dem Jahr 2010 insgesamt entwickelt, und wie ist der aktuelle Stand im März 2014?
Für wie viele Beschäftigungsverhältnisse wird die öffentliche Förderung in den nächsten sechs Monaten auslaufen (bitte differenziert nach Förderinstrument und Monat darstellen)?
Wie hat sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Langzeitarbeitslosen seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie ist der aktuelle Stand im März 2014 (bitte aufgeschlüsselt nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III – Drittes Buch Sozialgesetzbuch – darstellen)?
Wie hätte sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Langzeitarbeitslosen seit dem Jahr 2010 entwickelt, wenn anders als in § 53a SGB II geregelt, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahrs mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde, weiterhin als arbeitslos gelten würden, und wie wäre der aktuelle Stand im März 2014?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS), das berechnet hat, dass mehr als 435 000 Menschen in Deutschland so „arbeitsmarktfern“ sind, dass ihre Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz gegen null gehen und das für diese Gruppe einen Bedarf an sozialversicherungspflichtigen und längerfristigen Arbeitsverhältnisse im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung festgestellt hat, hinsichtlich der Größe des Personenkreises und der Forderung nach längerfristig angelegten Angeboten für diese Personen („Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung“ von Tim Obermeier, Stefan Sell und Birte Tiedemann)?
Wenn nein, warum nicht?
Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, ein neues, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziertes Bundesprogramm für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose auflegen zu wollen,
a) wie soll die konkrete inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung des Programms aussehen,
b) welche Zielgruppe soll damit erreicht werden,
c) wie viele Personen sollen damit erreicht werden,
d) wann soll das Programm starten, und welche Laufzeit soll es haben?