Gute Arbeit und ökologische Nachhaltigkeit weltweit – Unternehmensverantwortung in der globalen Zulieferkette
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Beate Müller-Gemmeke, Renate Künast, Tom Koenigs, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Thomas Gambke, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einigen Jahren nimmt im Zuge der Globalisierung der Einfluss international agierender Unternehmen stetig zu. Durch ihre enorme Wirtschaftsmacht sind Unternehmen wichtige internationale Akteure. Während sich die Weltwirtschaft rasant globalisierte, wurde es versäumt, internationale Rechtsgrundlagen zu schaffen, die dem Verhalten von Unternehmen Rahmenbedingungen setzen. Daher können sie für die mangelnde Umsetzung von Arbeitsstandards in Produktionsstandorten im Ausland buchstäblich nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Große internationale Konzerne missachten häufig international anerkannte Arbeitsstandards oder umgehen diese, indem sie Missstände bei ihren Zulieferern und Subunternehmen in der Regel trotz Kenntnisse dieser Missstände ignorieren bzw. tolerieren. Diese Verlagerung der Probleme auf vorgelagerte Produktionsfirmen ist ein akutes Problem. Es darf nicht dazu führen, dass die Abnehmer aus der Verantwortung für die Produktion ihrer Subunternehmern genommen werden. So findet die Produktion zum Beispiel von Bekleidung, Schuhen oder Elektronikartikeln mit hohen Anteilen bei Subunternehmen, also rechtlich unabhängigen Zulieferern statt. Besonders die Arbeitsumstände in der internationalen Wertschöpfungskette der Textilindustrie standen in den letzten Monaten im Fokus. Aber auch bei der Rohstoffgewinnung und in der Landwirtschaft missachten Unternehmen und ihre Subunternehmen Arbeits- und Umweltstandards und verstoßen gegen die Menschenrechte.
Auf internationaler Ebene legen die UN-Guiding Principles on Business and Human Rights mit den Prinzipien „Protect, Respect and Remedy“ fest, dass die Menschenrechte nicht nur für Staaten sondern auch für Unternehmen Gültigkeit haben. Die Unternehmen werden u. a. dazu verpflichtet, ihren Angestellten gegenüber Sorgfaltspflichten (Due Dilligence) einzuhalten. Zudem stellen die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = International Labour Organization) sowie die OECD-Leitsätze (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen Leitlinien dar, die die Verantwortung der Unternehmen gegenüber der Gesellschaft definieren.
Europäische und deutsche Unternehmen müssen diese internationalen Standards in Bezug auf Menschenrechte, Ökologie und soziale Gerechtigkeit bei der Produktion in Drittländern einhalten und dürfen die Standards nicht dadurch umgehen, indem sie Missstände bei ihren Zulieferern und Tochterunternehmen tolerieren. Unternehmerische Verantwortung darf nicht auf Dritte abgewälzt werden, sondern liegt immer im eigenen Verantwortungsbereich. Allerdings sieht die Bundesregierung Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility oder CSR) bislang als ausschließlich freiwillige Leistung an, auch wenn der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, einen Paradigmenwechsel in der Entwicklungspolitik mehrmals öffentlich formuliert hat und sich dabei auch „Verbindliche Regelungen“ für Unternehmen zum Ziel gesetzt hat (www.zeit.de vom 23. Januar 2014 „Hier sitzt Müller, nicht Niebel“).
Die bisherige Politik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass viele Fragen der Unternehmensverantwortung im Unverbindlichen gelassen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Wie steht die Bundesregierung zum Prinzip der Freiwilligkeit im Bereich der Unternehmensverantwortung?
Vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgenommen hat, die UN-Guiding Principles on Business and Human Rights auf nationaler Ebene umzusetzen, bis wann plant die Bundesregierung einen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien vorzulegen, und in welchem Ressort wird dafür die Federführung liegen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die „Due Dilligence“-Anforderungen (Sorgfaltspflicht) der Leitprinzipien gesetzlich zu verankern?
Wie gedenkt die Bundesregierung darüber hinaus, die drei Säulen der UN- Leitprinzipien („Protect, Respect, Remedy“) umzusetzen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz in der globalen Zulieferkette zu verbessern?
In welchem Zeitrahmen gedenkt die Bundesregierung, die EU-Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen umzusetzen?
Wird die Bundesregierung ihre bisherige Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen (COM(2013) 207) überarbeiten? Wenn ja, an welchen Punkten wird die neue Position sich von der bisher vertretenden Position (siehe z. B. Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2012 auf die Schriftliche Frage 78 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 des Abgeordneten Uwe Kekeritz) unterscheiden?
Wie gedenkt die Bundesregierung, Einfluss auf die Einhaltung von Arbeitsstandards in Drittländern zu nehmen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, um bessere Arbeitsstandards voranzutreiben?
Plant die Bundesregierung, beispielsweise durch Maßnahmen im Rahmen der Handelspolitik, die Nachfragemacht der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen, um Einfluss auf Regierungen zu nehmen, die bislang grundlegende Arbeitsstandards, wie sie auch aus den Kernarbeitsnormen abzuleiten sind, nicht durchsetzen? Und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Plant die Bundesregierung andere Initiativen, um ökologische und soziale Produktionsmissstände bei Zulieferern deutscher Unternehmen zu vermeiden?
Welche Prozesse treibt die Bundesregierung auf nationaler sowie europäischer Ebene voran, um die Klagemöglichkeiten für Opfer von transnationalen Unternehmen zu verbessern?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Zivil- und des Zivilprozessrechtes, sodass Opfer transnationaler Unternehmen Entschädigungsansprüche effektiv geltend machen können?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, um Unternehmen dazu zu verpflichten, entlang der gesamten Geschäftsbeziehungen die gebotene Sorgfalt auf dem Gebiet der Menschenrechte einzuhalten?
Plant sie, bei außer Acht lassen der Sorgfalt haftungsrechtliche Konsequenzen einzuführen, sowie die Haftung von Mutterkonzernen auf ihre Tochter- und Subunternehmen so auszuweiten, dass ein zivil- als auch strafrechtliches Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich praktikabel für Geschädigte in Drittländern wird?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Rom-II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) voranzutreiben, um den Opfern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche nach geltendem EU-Recht einzuklagen?
Plant die Bundesregierung, sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Menschenrechtsklagen einzusetzen?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, mit Hilfe dieses Rechts die Unternehmensverantwortung positiv zu beeinflussen?
Welche Beschwerdemechanismen stellt die Bundesregierung Opfern von Unternehmen zur Verfügung?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Reform der Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD?
Wie schätzt die Bundesregierung die von Experten wiederholt angeführte Kritik an der deutschen NKS ein (vgl. Stellungnahme von Germanwatch 2008, www.germanwatch.org/corp/oecd08un.pdf)?
Wie will die Bundesregierung Interessenskonflikte, die sich durch die Ansiedlung der NKS im Referat für Außenwirtschaftsförderung ergeben (wie selbst vom ehemaligen UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, kritisiert, Report vom 7. April 2008 „Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights“), zukünftig vermeiden?
Wie würde eine reformierte NKS im Detail organisiert sein?
Würde die Bundesregierung die Sachkompetenz der Zivilgesellschaft bei der Neuorganisation der NKS abrufen, und wenn ja, wie?
Wann plant die Bundesregierung den OECD Peer Review durchführen zu lassen, für den sie sich bereits im Sommer 2012 freiwillig gemeldet hat (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/oecd-nks-jahresbericht-juli-2011-2012,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)?
Inwieweit stellen die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze richtungsweisende Leitlinien für die Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung dar?
Plant die Bundesregierung, die öffentliche Beschaffung verstärkt an den genannten Rahmenwerken auszurichten?
Gedenkt die Bundesregierung, Instrumente der Außenwirtschaftsförderung von der Einhaltung der OECD-Leitsätze abhängig zu machen?
Welche Kontrollmechanismen hat die Bundesregierung, um die Einhaltung von Arbeitsstandards und die Achtung der Menschenrechte ihrer Vertragspartner im Fall von Auslandsinvestitionen zu überprüfen?
Welche Sanktionsmechanismen hat die Bundesregierung bisher genutzt, und welche hätte sie nutzen können, wenn Arbeitsstandards durch Unternehmen missachtet und die Menschenrechte verletzt wurden?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Arbeit der ILO in Zukunft zu unterstützen und in die eigene Politik mit einzubeziehen?
Plant die Bundesregierung eine Mittelerhöhung zur Unterstützung der ILO? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte um Auflistung der Budgetplanung für die nächsten vier Jahre)?
Gedenkt die Bundesregierung, die ILO stärker in die Arbeit der NKS oder in ähnlichen Gremien einzubeziehen?
Wie soll das von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller in der „Berliner Zeitung“ (siehe Interview vom 31. Januar 2014) angekündigte Nachhaltigkeitssiegel ausgestaltet sein?
Soll es sich um eine Initiative aus der Privatwirtschaft handeln (vgl. Fair Trade, Rainforest Alliance etc.), oder wird ein staatliches Nachhaltigkeitssiegel angestrebt?
Sollen bestehende Siegel weiterentwickelt werden oder ein neues Siegel konzipiert werden? Und dienen US-amerikanische Regelungen (wie das GOTS-Siegel) als Vorbild?
Falls eine Weiterentwicklung angestrebt wird, will die Bundesregierung bestimmte Label mit einem zusätzlichen, staatlichen Nachhaltigkeitssiegel versehen oder eine Art Dachsiegel für bestimmte Labels einführen?
Plant die Bundesregierung, sich für eine europäische Siegel-Initiative einzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Ampel-Kennzeichnung im Nachhaltigkeitsbereich?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Zertifizierung von Unternehmen (entsprechend dem US-amerikanischen Beispiel der GOTS- Zertifizierung) anstelle der Zertifizierung bestimmter Produkte?
Plant die Bundesregierung Initiativen, um Greenwashing- und Fairwashing-Label zu bekämpfen?