Abschließende Bemerkungen zum kombinierten dritten und vierten periodischen Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat den zusammengefassten Dritten und Vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (CRC/C/DEU/3-4) zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (auch: UN-Kinderrechtskonvention, kurz: UN-KRK) geprüft und im Rahmen dessen nach einer Befragung von Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NGO) am 17. und 18. Juni 2013 am 27. und 28. Januar 2014 Vertreter der Bundesregierung befragt. Das Ergebnis dieser Prüfung sind die abschließenden Beobachtungen, die der Ausschuss am 5. Februar 2014 veröffentlicht hat. Diese kommentieren die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und zeigen die Handlungsbedarfe zur weiteren Umsetzung aus Sicht des UN-Ausschusses auf.
So empfiehlt der Ausschuss beispielsweise, dass Deutschland alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um sich der noch nicht ausreichend umgesetzten Empfehlungen der allgemeinen Bemerkungen des zweiten periodischen Berichts anzunehmen, insbesondere diejenigen, welche in Bezug zu Koordination und unabhängigem Monitoring stehen, sowie jene, die asylsuchende Kinder und Kinder in Migrationssituationen betreffen.
Der Ausschuss empfiehlt Deutschland eine ganzheitliche Kinderrechtspolitik zu erarbeiten und relevante Stellen mit den notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mitteln auszustatten, um die Entwicklung von Programmen und Projekten anzuleiten und Systeme für ihr Monitoring und ihre Evaluation zu entwickeln mit klarer Rollen- und Verantwortungsverteilung der relevanten Stellen auf Bundes- und Landesebene.
Der Ausschuss ist weiterhin besorgt darüber, dass es an einer zentralen Einrichtung fehlt, welche die Umsetzung des Übereinkommens auf Regierungsebene des Bundes, der Länder und der Kommunen koordiniert; die Nichtexistenz einer solchen Stelle mache es schwierig, eine ganzheitliche, in sich stimmige Kinderrechtspolitik zu erreichen.
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention feiert am 20. November 2014 ihr 25-jähriges Jubiläum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, es seien viele Fragen bei der Anhörung der Bundesregierung am 27. und 28. Januar 2014 unbeantwortet geblieben, da es an einer zentralen Koordinierung fehle?
Wie verhält sich die Bundesregierung angesichts der wiederholt vom UN-Ausschuss geäußerten Sorge, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz bisher nicht ausdrücklich anerkannt werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der wiederholt vorgetragenen Kritik des UN-Ausschusses, die Kinderrechte, die für die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-KRK verbindlich gelten, seien in Deutschland nicht ausreichend gesetzlich abgesichert, da die UN-KRK gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes das Übereinkommen auf gleicher Höhe mit einfachem Bundesrecht stehe?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf die zuvor genannten Beobachtungen des UN-Ausschusses zu reagieren und die Kinderrechte ausreichend gesetzlich abzusichern?
Wird die Bundesregierung der Empfehlung des UN-Ausschusses nachkommen und Maßnahmen ergreifen, um die Kinderrechtspolitik umfangreicher zu formulieren und Gremien bereitzustellen, welche über die notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügen, um die Entwicklung von Programmen und Projekten zu leiten?
An welcher Stelle möchte die Bundesregierung diese Aufgaben ansiedeln?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Besorgnis des UN-Ausschusses, dass es weiterhin an einer zentralen, unabhängigen Stelle zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene fehlt, die auch zur Entgegennahme und Äußerung von Beschwerden über Verletzungen der Rechte von Kindern berechtigt ist, und wie gedenkt die Bundesregierung mit der wiederholt geäußerten Empfehlung umzugehen, einer NGO ein entsprechendes Mandat mit angemessenen personellen, technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet zu erteilen?
Wie wird die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Nationalen Aktionsplans für ein kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010 die Ergebnisse des Aktionsplans umsetzen, und wie wird sie dies insbesondere für die Zielgruppe Kinder tun?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sorge des Ausschusses, dass in der eigenständigen Jugendpolitik nicht alle kinderrechtlich relevanten Themen ihren Platz finden?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik des UN-Ausschusses, es gebe in Deutschland keine ausreichende Datenbasis, die die Umsetzung der Konventionen erleichtern würde, da sie zur Planung, Umsetzung und zum Monitoring von Programmen und Projekten für Kinder (vor allem im Bereich Gewalt gegen Kinder, Kinder mit Behinderungen und Flüchtlingskindern) beitragen würde?
Wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig sicherzustellen, dass die aus Sicht des UN-Ausschusses notwendigen Daten, die zur Beurteilung der Umsetzungsergebnisse der UN-Kinderrechtskonvention notwendig sind, erhoben werden?
Erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die kommunalen Jugendämter, die Kinderbüros und Kinderbeauftragten die Funktion von lokalen und kommunalen Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche, und erfüllen diese die Anforderungen an Unabhängigkeit, die die Pariser Prinzipien stellen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder sich von sich aus bei Verletzungen der Kinderrechte an Polizeidienststellen wenden, und ist die Bundesregierung der Auffassung, Polizeidienststellen seien als Beschwerdestellen für Kinder geeignet?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinderbüros und Kinderbeauftragte oder Einrichtungen mit ähnlicher Funktion es in Deutschland gibt, und wenn nein, gedenkt die Bundesregierung, sich darüber einen Überblick zu verschaffen?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit dem Vorschlag des UN-Ausschusses umzugehen, für Deutschland eine Monitoringinstitution zu schaffen, wie es sie auch für andere Menschenrechtskonventionen gibt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sorge des Ausschusses über den unbefriedigenden Zustand des Zugangs von Erwachsenen und Kindern zu Kinderrechtsthemen, insbesondere von Kindern in vulnerablen Situationen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der erneut geäußerten Besorgnis des Ausschusses, Deutschland habe keine adäquaten Aktionen zur Verbreitung des Übereinkommens, zur Bewusstseinsschaffung oder Trainingsaktivitäten in systematischer, zielgerichteter Strategie durchgeführt, insbesondere in Schulen und für Berufsgruppen, die im direkten Umgang mit Kindern stehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des UN-Ausschusses, dass Deutschland eines der europäischen Länder ist, in denen Kohle zur Stromproduktion verwendet wird, und dass der UN-Ausschuss besorgt ist über die negativen Auswirkungen, welche die Kohle-Emissionen auf die Gesundheit der Kinder haben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Ausschusses, Deutschland solle seine Maßnahmen gegen Diskriminierungen weiter verstärken, insbesondere für Diskriminierungen gegenüber Kindern mit Behinderung und Kindern mit Migrationshintergrund durch Programme und Politik, die einen ungleichen Zugang zu Bildung, Gesundheit und Entwicklung ausgleichen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der geäußerten Besorgnis des Ausschusses, dass das Prinzip der vorrangigen Berücksichtigung der Interessen der Kinder noch nicht vollumfänglich in das Bundesrecht integriert wurde und der Vorrang des Kindewohls noch kein fester Bestandteil aller legislativen, exekutiven und judikativen Bereiche darstellt, wobei es insbesondere zu Missachtungen bei Kindern aus bildungsfernen oder sozio-ökonomisch benachteiligten Familien komme, und hier Flüchtlinge und Asylsuchende inbegriffen seien?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Ausschusses, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Geburtenregistrierungen so bald wie möglich allen Kindern zur Verfügung stehen, ungeachtet den legalen Aufenthaltsstatus ihrer Eltern und/oder deren Herkunft, und dazu die Registrierungsbehörden von der Mitteilungspflicht an die Einwanderungsbehörden zu befreien?
Wie verhält sich die Bundesregierung angesichts der Besorgnis des Ausschusses über die fortdauernde Gewalt gegenüber Kindern in Schulen und anderen Einrichtungen, wie körperliche Gewalt, Mobbing und zunehmend auch Cybermobbing, ebenso über den an einigen Schulen bestehenden Mangel an ausreichend qualifizierten Lehrern und schulischen Sozialarbeitern zur Bewältigung dieser Probleme und den Mangel an qualifiziertem Personal in anderen Einrichtungen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Ausschusses, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Recht auf gewaltfreies Aufwachsen effizienter umgesetzt wird, und dazu bereits bestehende Sensibilisierungskampagnen, welche für gewaltfreie und partizipative Formen von Kindererziehung werben, weiter zu entwickelt und zu verstärken?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Ausschuss Deutschland dringend nahelegt, die Koordinierung aller Beteiligten des Systems zum Kinder- und Jugendschutz zu verstärken, jegliche notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mittel für die Prävention oder für die adäquaten Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen und die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dauerhaft einzusetzen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der wiederholt vorgetragenen Empfehlung des Ausschusses, eine vollumfängliche nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von allen Formen von Gewalt gegen Kinder zu entwickeln, dazu einen nationalen Koordinierungsrahmen zu beschließen, der sich mit allen Formen von Gewalt gegen Kinder auseinandersetzt und mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder zu kooperieren?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Ausschusses, notwendige Mittel bereitzustellen und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, die Ursprünge von Kinderarmut zu bekämpfen und eine umfängliche Evaluation der Bereiche vorzunehmen, in denen Familien besonders anfällig für Armut sind, sowie abhelfende Strategien zu entwickeln?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Ausschusses, zudem materielle Zuwendungen und Unterstützungen für benachteiligte Familien aufzustocken, um so einen adäquaten Lebensstandard der Kinder zu sichern?
Wie gedenkt die Bundesregierung den Empfehlungen des UN-Ausschusses folgend sicherzustellen, dass die Altersfeststellung im Asylverfahren auf wissenschaftlich anerkannten Methoden basiert und im vollumfänglichen Respekt der Würde des Kindes durchgeführt wird (wie dies der UN-Ausschuss bereits in seinem „General Comment No. 6“ im Jahr 2005 empfohlen hat)?
Wie gedenkt die Bundesregierung des Weiteren, die Identifizierung von Kindersoldaten und von Zwangsrekrutierung bedrohten Kindern zu verbessern und sicherzustellen, dass ihnen in diesen Situationen der Asylstatus gewährt wird, um so ihren Hilfebedarf besser feststellen zu können, sowie adäquate psychologische und soziale Unterstützung sicherzustellen?
Wie und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Ankündigung umzusetzen, künftig jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen (siehe „Deutschlands Zukunft gestalten“ im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 99)?
Welchen Weiterentwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?