BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument

Gespräche mit der Tabakindustrie, geplante Änderungen des Tabaksteuergesetzes und Einfluss erwarteter Änderungen im EU-Recht, Steuererhöhungen und Nichtraucherschutzgesetze im Vergleich mit anderen Präventionsinstrumenten, Forderung des Deutschen Krebsforschungszentrum zum Schutz von Jugendlichen; Absatz und Steueraufkommen von Tabakprodukten seit 2002<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/88820.03.2014

Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument

der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Harald Terpe, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Kordula Schulz-Asche, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele“, so positioniert sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausgaben für Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen“ (Bundestagsdrucksache 17/12414).

Ein Instrument der Tabakprävention sind die Steuern auf Tabakprodukte. In der im Februar 2014 veröffentlichten Studie „Tabakprävention in Deutschland – was wirkt wirklich?“ des Deutschen Krebsforschungszentrums wird das Fazit gezogen: „In Deutschland wurden […] mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums umgesetzt. Den größten Anteil am Rückgang der Anzahl jugendlicher Raucher hatten gesetzliche Maßnahmen, die alle Jugendlichen erreichen, insbesondere Tabaksteuererhöhungen und Nichtraucherschutzgesetze.“ Weiter werden in der Studie Hinweise dafür gefunden, „dass sich nur deutliche Steuererhöhungen auf den Tabakkonsum auswirken, geringe hingegen nicht.“

Die Tabaksteuern wurden zwischen den Jahren 2002 und 2005 in deutlichen Schritten erhöht, während das Tabaksteuergesetz seit der letzten Änderung im Jahr 2010 für den Zeitraum 2011 bis 2015 nur Anhebungen in kleinen Schritten vorsieht. Die derzeit letzte Erhöhung der Tabaksteuer ist für den 1. Januar 2015 vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der letzten beschlossenen Stufe der Tabaksteuererhöhungen und der Bedeutung der Tabaksteuer für die Tabakprävention stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung weitere Schritte zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer unternimmt. Während der Koalitionsvertrag keine Maßnahmen vorsieht, gibt es laut Medienberichten Konsultationen zwischen der Tabaklobby und Regierungsvertretern. So berichtet „DIE WELT Online“ am 9. Februar 2014 dass „in den nächsten Wochen […] zwischen der Industrie und dem dafür verantwortlichen Finanzministerium erste Gespräche über die Steueranhebungen der kommenden Jahre geführt [werden].“

Drucksache 18/888 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Inwieweit gab es seit Jahresbeginn Gespräche zwischen Angehörigen der Bundesministerien oder des Bundeskanzleramtes und Vertreterinnen und Vertreter der Tabakindustrie?

Falls es Gespräche gab,

a) welchen Inhalt hatten die Gespräche,

b) wie viele Gespräche wurden geführt (bitte nach Bundesministerien sowie nach Referats-, Abteilungsleiter-, Staatsekretärs- und Bundesministerebene aufschlüsseln),

c) im Auftrag welcher Unternehmen oder Verbände haben Vertreterinnen und Vertreter mit Angehörigen der Bundesministerien Gespräche geführt?

2

Falls Gespräche stattgefunden haben, wie werden diese Gespräche nach den internationalen Standards, die in den Leitlinien zum Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle auch von Deutschland akzeptiert wurden, dokumentiert und öffentlich gemacht?

3

Inwieweit plant die Bundesregierung, das Tabaksteuergesetz bis zum Jahr 2017 zu ändern, und wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

4

Inwieweit erwartet die Bundesregierung Änderungen im Europäischen Recht, die eine Änderung des Tabaksteuergesetzes notwendig machen?

5

Plant die Bundesregierung, Zigaretten und Feinschnitt nach Tabakgewicht einheitlich zu besteuern?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Tabaksteuererhöhungen und Nichtraucherschutzgesetze einen größeren Einfluss auf den Rückgang des Tabakkonsums hatten als andere Präventionsinstrumente, und auf welchen Studien oder Statistiken beruft sich die Bundesregierung dabei?

7

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Deutschen Krebsforschungszentrums, weitere deutliche Tabaksteuererhöhungen vorzunehmen, um Jugendliche dauerhaft vom Rauchen abzuhalten?

8

Wie haben sich Absatz und Steueraufkommen von Tabakprodukten seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren und Tabakproduktes aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen