Aktuelle Situation in Kambodscha
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei den Parlamentswahlen in Kambodscha am 28. Juli 2013 kam es laut nationalen und internationalen Wahlbeobachtern zu weitreichenden Manipulationen. Die einzig verbliebene Oppositionspartei „Nationale Rettung“ (CNRP) boykottierte daraufhin die konstituierende Sitzung des Parlaments am 23. September 2013. Die Opposition weigert sich, ihre Arbeit im Parlament aufzunehmen, bis es zu einer unabhängigen Überprüfung des Wahlergebnisses kommt.
Zum Jahreswechsel eskalierte in Phnom Penh die Auseinandersetzung in der Textilindustrie. Bei einem Einsatz der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten wurden vier Menschen getötet. Die Demonstranten hatten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 160 Dollar gefordert. Der Premierminister Samdech Hun Sen verkündete ein De-facto-Demonstrations- und Versammlungsverbot.
Ausländische Firmen können in Ländern wie Kambodscha große Gewinne erzielen, denn das Everything-but-Arms-Programm der Europäischen Union (EU) erlaubt es ihnen, alle Waren (außer Waffen) zollfrei aus solchen Ländern zu importieren. Zudem liegen viele Fabriken in so genannten Sonderwirtschaftszonen und müssen deshalb auch in Kambodscha keine Steuern zahlen. Zu etwa 90 Prozent arbeiten Frauen in der Textilindustrie, die sehr oft aus den ärmeren Provinzen kommen. Für sie ist es auf dem männerdominierten Arbeitsmarkt oft die einzige Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, um einen kleinen Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten.
Die Vereinten Nationen (VN) äußern sich seit Jahren kritisch über die massiven Menschenrechtsverletzungen im kambodschanischen Landsektor und der daraus resultierenden Verarmung weiter Bevölkerungskreise. Im Jahr 2009 hob der VN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hervor, dass die kambodschanischen Behörden selbst aktiv an dem gewaltsamen Landraub beteiligt sind. Er forderte ein unmittelbares Ende dieser Praxis. Derselbe Ausschuss zeigte sich im Rahmen seiner Analyse der extraterritorialen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2011 besorgt, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im kambodschanischen Landsektor an Projekten beteiligt war, die zur Verletzung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte der Bevölkerung führten. Kambodschanische Nichtregierungsorganisationen gehen inzwischen von ca. 400 000 Landvertriebenen aus. Am 7. Januar 2014 wurden Landrechtsaktivisten willkürlich verhaftet, als sie vor der französischen Botschaft eine Petition übergeben wollten.
Die Bundesregierung hat am 3. und 4. Dezember 2013 Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kambodscha durchgeführt. Dabei wurden Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 47 Mio. Euro für die Jahre 2013 und 2014 zugesagt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt der letzten Regierungsverhandlungen am 3./4. Dezember 2013 zwischen Deutschland und Kambodscha, und hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, die Verhandlungen aufgrund der aktuellen Lage in Kambodscha zu verschieben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung demokratischer Standards bei den Parlamentswahlen im Juli 2013 in Kambodscha?
Befürwortet die Bundesregierung die Einsetzung einer unabhängigen Wahlkommission in Kambodscha?
Welche Rolle spielt das Einhalten von demokratischen Standards bei Wahlen in den Partnerländern für die jeweilige Mittelzuwendung bzw. -erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung?
Welche der während der Regierungsverhandlungen im Jahr 2011 definierten Verpflichtungen und Meilensteine in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wurden bisher konkret von Kambodscha erreicht und welche nicht?
Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, dass die Erreichung dieser Meilensteine die Voraussetzung für die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Kambodscha darstellt, und wenn nein, wie wird dies begründet?
Welche Rolle spielt das Implementieren von internationalen Menschenrechtsabkommen durch die kambodschanische Regierung für die Strategie der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik gegenüber Kambodscha?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Kambodscha, die sich laut den Berichten von Amnesty International (Amnesty Report 2013: Kambodscha, vom 23. Mai 2013) und Human Rights Watch (Human Rights Watch World Report 2014: Cambodia) immer wieder Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt sehen, und wie unterstützt sie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in ihrer Arbeit im Land?
Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Zivilgesellschaft in Kambodscha seit der Einschränkung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung im Jahr 2012 (siehe z. B. Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Cambodia, vom 5. August 2013) ein, und wie setzt sie sich in ihrer Zusammenarbeit mit der kambodschanischen Regierung für eine Rücknahme dieser Einschränkungen und der damit verbundenen Praktiken ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der kambodschanischen Justiz?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung menschenrechtlicher Standards und die Aufklärung und Verurteilung von Menschenrechtsverstößen vor dem Hintergrund der genannten Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, selten zur Rechenschaft gezogen werden und Tötungen nur mangelhaft oder gar nicht untersucht wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Kambodscha beim Korruptionsindex 2013 von Transparency International den letzten Platz unter den südostasiatischen Länder einnimmt?
Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung die Regierung Kambodschas gegen die bereits ratifizierten ILO-Konventionen 87 (Vereinigungsfreiheit), 98 (Tarifverhandlungen), 100 (gleiche Bezahlung), 111 (Diskriminierung) und 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) verstoßen, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf diese möglichen Verstöße zu reagieren?
Inwiefern sind auch Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung durch VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten an die Achtung und den Schutz der Menschenrechte gebunden, und inwiefern stellt infolgedessen nach Ansicht der Bundesregierung ein Lohn unterhalb des Existenzminimums eine Menschenrechtsverletzung dar?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, damit sich die Produktionsbedingungen in der Textilindustrie in Kambodscha ändern (siehe das Interview mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller; www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/entwicklungsminister-gerd-mueller--wir-koennennicht-weiter-so-tun--als-wuessten-wir-von-nichts-,10808230,26053266.html)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Regierung Kambodschas dazu zu bewegen, den künstlich niedrig gehaltenen Mindestlohn in der Textilbranche (www.inkota.de „Grundlohn Kambodscha“, Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 10/2014 „Der Aufstand der Sanften“) anzupassen und die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie der Menschenrechte besser zu überwachen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deutsche Unternehmen und deren Zulieferer zur besseren Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zur Achtung der Menschenrechte zu bewegen?
Inwiefern steht die Bundesregierung im Dialog mit Firmen, die in Kambodscha Kleidung und Schuhe produzieren und nach Deutschland exportieren, wie z. B. Puma, Adidas, H&M (www.bbc.co.uk vom 8. Februar 2012 „Cambodia garment factories face demand for higher wages“), um die Einhaltung der VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie der VN-Konvention zur Kinderarbeit sicherzustellen?
Was tut die Bundesregierung, um eine systematische Umgehung der VN-Konvention zur Kinderarbeit in der kambodschanischen Textilindustrie zu verhindern?
Inwiefern hat die Bundesregierung nach den tödlichen Schüssen auf Demonstranten zum Jahreswechsel 2013/2014 (www.cnn.com vom 3. Januar 2014 „At least 3 dead after Cambodian security forces open fire on protesters“) auf eine Aufklärung der Vorfälle durch die kambodschanische Regierung gedrungen?
Hat die Bundesregierung gegenüber der kambodschanischen Regierung das Problem des Land Grabbings (Vertreibung von Menschen durch Landraub und Enteignung) in Kambodscha, wie z. B. am Boeung Kak Lake in Phnom Penh (www.theguardian.com vom 25. September 2012 „Conflict over land in Cambodia is taking a dangerous turn“), thematisiert und auf die damit verbundenen Menschrechtsverletzungen hingewiesen?
Inwiefern ist die staatliche Kooperation im Bereich der Landreform daran gekoppelt, dass gleichzeitig die Landregistrierungskampagne des Premierministers (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagdrucksache 17/14270) beendet oder in ein institutionalisiertes, unabhängiges Programm überführt wird, das die Zivilgesellschaft und Betroffene frühzeitig mit einbezieht?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der zugesagten Fortführung der Unterstützung des Landreformprogramms die Einführung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zur Bedingung gemacht, und falls nein, warum nicht?
Hat das Landreformprogramm nun klare Ziele und Kriterien, die sich an Menschenrechten und Armutsminderung orientieren, zur Bedingung, und falls ja, welche sind dies und wie und von wem werden diese überprüft?
Inwiefern haben die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Durchführungsorganisationen vor Ort, wie die GIZ, nun uneingeschränkt Zugang, um die Landreformprojekte, insbesondere die vergebenen Landtitel, zu überprüfen, oder bestehen nach wie vor Einschränkungen bezüglich des Zugangs von Seiten der kambodschanischen Regierung?
Sieht die Bundesregierung eine Wirkungsanalyse zum Landreformprogramm vor, um zu sehen, wie erfolgreich die Vergabe der Landtitel war?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung, wie in einer Resolution des Europäischen Parlaments im Jahr 2012 gefordert, dafür ein, dass die EU ihre Zollprivilegien für Zucker und Zuckerprodukte aus Kambodscha aussetzt, da die meisten Landvertreibungen stattfinden, um großflächige Zuckerrohrplantagen anzulegen (Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 48/2013 „Bitterer Zucker“)?