Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dr. Julia Verlinden, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verändern zu wollen. Konkret wird ein Venture-Capital-Gesetz angekündigt mit dem Ziel, Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv zu machen. Zudem sollen Investitionen in junge (Wachstums-)-Unternehmen attraktiver gemacht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen verbessern?
Hält die Bundesregierung die steuerliche Transparenz von Venture-Capital-Fonds für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Venture Capital-Marktes beim Einwerben von Mitteln?
Welche rechtlichen und steuerlichen Änderungen der Rahmenbedingungen für Wagniskapital plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan verfolgt sie für das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz?
Welche Regulierungen plant die Bundesregierung für den Bereich des Crowdfundings, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Verfügung, und ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend?
Sieht die Bundesregierung bei der Versorgung mit Risikokapital ein Marktversagen, und wenn ja, wodurch ist dieses Marktversagen nach Auffassung der Bundesregierung verursacht?
Sieht die Bundesregierung es wegen eines Marktversagens oder aufgrund anderer Gründe als gerechtfertigt an, wenn ein größerer Teil des Risikos von der öffentlichen Hand übernommen wird als vom Gewinn?
Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern der Europäischen Union zur Verfügung, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung für einen unterschiedlichen Zugang zum Risikokapital in der Europäischen Union?
Wie verteilt sich die Verfügbarkeit von Risikokapital auf die verschiedenen Finanzierungsphasen von jungen Unternehmen – Seed Stage, Early Sage, Later Stage?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rendite eines europäischen Venture-Capital-Fonds (bitte nach Ländern des Fondssitzes bzw. Zielland der Investitionen und Jahr des Fondsstartes aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung in Deutschland eine mangelnde Risikobereitschaft der Kapitalgeber, in junge innovative Unternehmen zu investieren, wie differenziert sich dies nach Branchen, und wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Risikokapitalgeber für junge Unternehmen in Deutschland (bitte nach Inland und Ausland aufschlüsseln)?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Bereich der Venture-Capital-Fonds, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsatzsteuerpflicht für Fondsmanagementleistungen, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll, diese abzuschaffen?
Hält die Bundesregierung eine Modifizierung der Mantelkaufregelung (§ 8c des Körperschaftsteuergesetzes – KStG), Verlustvorträge im Falle von Wagniskapital zuzulassen, für sinnvoll, und wie hoch wären die Steuermindereinnahmen einer solchen Änderung?
Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ausnahme für Wagniskapital analog der Sanierungsklausel europarechtskonform, und unter welchen Bedingungen?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Bedarf für eine Steuerstundung von Veräußerungsgewinnen?
An welche Bedingungen wäre eine solche Stundung zu knüpfen, und welche Steuermindereinnahmen wären daraus zu erwarten?
Wie lautet die erste Bilanz der Bundesregierung zu dem am 15. Mai 2013 gestarteten Programm des Wagniskapitalzuschusses?
Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Veränderung des Wagniskapitalzuschusses, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine Befreiung von Ertragsteuern auf den Wagniskapitalzuschuss für eine sinnvolle Maßnahme?
Welche Förder- und Finanzierungsinstrumente für Wagniskapital gibt es auf Bundes- bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länder- bzw. EU-Ebene, wie beurteilt die Bundesregierung diese auf ihre Wirkung und Kompatibilität, und sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise Steuerbefreiung für das sogenannte carried interest in § 3 Nummer 40a des Einkommensteuergesetzes, und plant sie hier eine Abschaffung oder Änderung dieser Vorschrift?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrates (Bundesratsdrucksachen 684/12 und 92/14) zur steuerlichen Behandlung von carried interest, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Effektivität und der Effizienz der Steuervergünstigung für carried interest im Hinblick auf die bessere Verfügbarkeit von Wagniskapital vor, und wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung des Instruments für diesen Zweck ein?
Plant die Bundesregierung eine Evaluierung für die Steuervergünstigung des carried interest, analog der von der Bundesregierung in der letzten Wahlperiode veranlassten Prüfungen von mehreren Steuervergünstigungen durch Wirtschaftsforschungsinstitute (ZEW Mannheim, FiFo Köln, Copenhagen Economics), und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, junge, forschungsintensive Unternehmen direkt zu fördern?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung?