Position der Bundesregierung zu den Schäden in den grenznahen Atomkraftwerken Tihange und Doel
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das belgische Atomkraftwerk (AKW) Tihange liegt nicht einmal 60 Kilometer von der deutsch-belgischen Grenze entfernt. Aus diesem Grund besteht besonders im Rheinland, insbesondere in der Region Aachen-Düren, ein starkes öffentliches Interesse an dieser Anlage. Die Reaktorkatastrophen in den Atomkraftwerken Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass die Atomkraft keine sichere Technologie ist – sicher ist nur das Risiko.
Das AKW Tihange ist der Eifelregion und dem Rheinland näher als alle deutschen Atomkraftwerke. Ein Unfall beträfe die Menschen in dieser Region mit als Erste. Wie u. a. Untersuchungen der Universität für Bodenkultur Wien ergeben haben, kann ein Super-GAU dazu führen, dass viele Gemeinden in Deutschland und der Euregio Maas-Rhein für Jahrzehnte unbewohnbar werden. Die Stadt Aachen, als Oberzentrum mit 250 000 Einwohnern, wäre auf Dauer unbewohnbar. Die Stadt Fukushima ist wie die Stadt Aachen nur 60 km vom Reaktor entfernt und war nach dem Super-GAU wochenlang mit einer Strahlung belastet, die den in Deutschland für den AKW-Betrieb zulässigen Strahlungsjahreshöchstwert für Einzelpersonen der Bevölkerung von 1 Millisievert um ein Vielfaches überschritten hat (vgl. Online-Information „Die radiologische Situation in Japan“ des Bundesamtes für Strahlenschutz).
Im Sommer 2012 wurden in den Reaktordruckbehältern der beiden belgischen Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 Defekte in einer bis dahin unbekannt hohen Anzahl gefunden. Der Betrieb der beiden Reaktoren wurde daraufhin vorübergehend gestoppt. Die Defekte besitzen eine durchschnittliche Größe von 1 cm und eine maximale Größe von 2,4 cm. Im Reaktordruckbehälter von Doel 3 wurden über 8 000 und in dem von Tihange 2 mehr als 2 000 Defekte identifiziert. Die belgische Atomaufsicht FANC forderte eine Untersuchung durch den Betreiber. Diese Untersuchung wurde von der FANC und einer Internationalen Expertenkommission (IERB) bewertet und endet mit dem Abschlussbericht der FANC. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging dem Problem in der letzten Wahlperiode bereits mit zwei Kleinen Anfragen nach. Die betreffenden Antworten der Bundesregierung befinden sich auf den Bundestagsdrucksachen 17/11348 und 17/12975.
Die FANC genehmigte im Mai 2013 die Wiederaufnahme des Betriebes der beiden Reaktoren („Sind sie sicher? War der Test unabhängig?“ in der Aachener Zeitung vom 1. Juni 2013 sowie Pressemitteilung der FANC vom 17. Mai 2013), doch schon am 25. März 2014 musste der Reaktor wieder wegen Sicherheitsmängeln vom Netz genommen werden. Die Reaktoren sollen trotz der sich häufenden Fehler am 15. Juni 2014 wieder ans Netz gehen („Atomreaktorblöcke: Tihange und Doel erneut abgeschaltet“ in der Aachener Zeitung vom 26. März 2013).
Der Reaktordruckbehälter (RDB) ist das zentrale Bauteil eines Reaktors. Direkt in ihm befinden sich die Brennstäbe und dort erfolgt die Kernspaltung. Der Reaktordruckbehälter ist großen Belastungen ausgesetzt. Im Betrieb ist der RDB im Inneren einer Temperatur von rund 300 °C und einem Druck von rund 160 bar ausgesetzt. Das Starten und Abfahren aber auch die Reaktorschnellabschaltungen stellen eine besondere Belastung für den Reaktordruckbehälter dar. Insbesondere durch Neutronenbeschuss, Temperatur und Druckunterschiede altert das Material des Druckbehälters und kann verspröden.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller waren zum Zeitpunkt der FANC-Wiederanfahrgenehmigung vom Mai 2013 unter anderem die in dem von der Fraktion im Europäischen Parlament Grüne/EFA in Auftrag gegebenen und im März 2013 vorgelegten Gutachten „Flawed Reactor Pressure Vessels in Belgian Nuclear Plants Doel-3 and Tihange-2“ von Ilse Tweer aufgeworfenen Sicherheitsfragen nicht ausreichend beantwortet. In dieser Auffassung und der sich daraus ergebenden Kritik an der Wiederanfahrgenehmigung sehen sich die Fragesteller bestärkt durch entsprechende Aussagen des ehemaligen Unterabteilungsleiters für Reaktorsicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Dieter Majer (siehe beispielsweise die Artikel „Viele Risse, fehlende Unterlagen, kein Test“ in der Aachener Zeitung vom 16. Februar 2014 und „Schrottmeiler vor der Haustür“ in der taz.die tageszeitung vom 18. April 2013).
Ein ernstes Problem ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch der Umgang mit den Erkenntnissen zu den Rissbefunden. Lediglich ausgewählte Informationen wurden von der belgischen Atomaufsicht veröffentlicht, zudem nicht in deutscher Sprache. Der Bundesregierung liegen deutlich umfassendere Informationen zu den belgischen RDB-Befunden vor, die sie in der letzten Wahlperiode allerdings nicht veröffentlichen wollte (vergleiche hierzu Bundestagsdrucksache 17/12975, Antwort zu Frage 9). Die Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission (RSK), mit der die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12975, Antwort zu Frage 9, meinte, die deutsche Öffentlichkeit ausreichend informiert zu haben, stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen keine ausreichende Information zur Sicherheit der belgischen RDB mit den Befunden dar. Erstens ist sie nicht allgemeinverständlich. Zweitens behandelt sie das Problem vor allem aus der Perspektive eines möglichen Bezugs zu deutschen Atomkraftwerken und enthält keine Aussage dazu, ob die belgischen RDB nach deutschen Maßstäben sicher genug für einen Weiterbetrieb sind oder nicht. Drittens können auch Sachverständige sich damit ohne Kenntnis der der Stellungnahme zugrunde liegenden Beratungsunterlagen nur ein ansatzweises Bild vom Sachverhalt machen.
Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass dem BMUB nicht die Aufsicht über die belgischen Atomkraftwerke obliegt. Dies kann aber zugleich keine pauschale Entschuldigung dafür sein, die deutsche Öffentlichkeit nicht auf der Basis der umfassenden Erkenntnisse, die dem BMUB zu den belgischen Befunden vorliegen, über das damit verbundene Risiko oder ggf. auch einer aus Sicht des BMUB damit verbundenen Unbedenklichkeit verständlich und umfassend zu informieren.
Diese konkrete Problematik wird dadurch verschärft, dass es zwischen Deutschland und Belgien kein bilaterales Abkommen zur Kooperation auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit gibt (vergleiche hierzu Bundestagsdrucksache 17/11760, Antwort zu Frage 1). Dies ist allgemein unverständlich und nicht im Interesse der Risikovorsorge. Die auf vorgenannte Bundestagsdrucksache gegebene Begründung, dass derartige Abkommen sich nur auf Atomkraftwerke bezögen, die ganz nah an der Grenze liegen, ist weder fachlich-logisch tragfähig noch faktisch widerspruchsfrei. Dass die Auswirkungen von Atomunfällen eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern haben können, ist spätestens seit der Atomkatastrophe von Tschernobyl, die rund 40 Prozent der Fläche von Europa radioaktiv kontaminierte, unbestritten. Insofern gibt die auf Bundestagsdrucksache 17/11760 zu Frage 1 für das Fehlen eines bilateralen Nuklearsicherheitsabkommens mit Belgien gegebene Erklärung den Geist der 70er-Jahre und ersten Hälfte der 80er-Jahre wieder, als man die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen von Atomunfällen noch systematisch unterschätzte.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) zum nuklearen Katastrophenschutz vom Februar 2014 ein neuer Anlass, dass zwischen Deutschland und Belgien endlich ein solches der Erhöhung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes (ausschließlich ausstiegskonform) dienendes Abkommen abgeschlossen werden sollte. Die SSK hat eine deutliche Ausweitung der nuklearen Katastrophenschutzzonen in Deutschland sowie eine Vorhaltung von Jodtabletten für Kinder, Jugendliche und Schwangere im gesamten Bundesgebiet empfohlen („Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ auf www.ssk.de). Indirekt beweisen die SSK-Empfehlungen somit auch, dass sich Deutschland darauf einstellen muss, von einem Atomunfall in Belgien betroffen zu sein.
Ein bilaterales Abkommen ist ein notwendiger erster Schritt zur Verbesserung der Risikovorsorge. Wirklicher Nutzen entsteht damit aber auch nur dann, wenn das Abkommen in der Praxis auch für eine konsequent sicherheitsorientierte Zusammenarbeit engagiert genutzt wird, was in der Vergangenheit oft nicht der Fall war (siehe hierzu beispielsweise den Antrag „Atomrisiken ernst nehmen – Auch in Bezug auf die nahe liegenden Atomkraftwerke in Belgien“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13491).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Plant die Bundesregierung mit der belgischen Regierung ein bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes auszuhandeln?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Kriterien (wie z. B. der Abstand zur Grenze, Wetterlagen und Hauptwindrichtung, Alter der Reaktoren oder Fehleranfälligkeit der Kraftwerke) werden von der Bundesregierung genau für ein Zustandekommen eines bilateralen Abkommens als Entscheidungsgrundlage genommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für den nuklearen Katastrophenschutz zur deutlichen Ausweitung der Planungszonen und bundesweiten Vorhaltung von Jodtabletten für bestimmte Bevölkerungsgruppen ein neuer und gewichtiger Anlass sind, dass mit Belgien ein bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes abgeschlossen werden sollte?
Welche anderen Wege nutzt die Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland vor Unfällen belgischer AKWs konkret zu schützen (gefragt wird damit nach Konkretem, also konkreten Verbesserungen, die die Bundesregierung in Bezug auf belgische AKWs auf diesen Wegen gemeinsam mit der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC erreicht hat; es wird gebeten, von einer allgemein formulierten Beschreibung „vielfältiger Formen der Zusammenarbeit“ in multilateralen Gremien auf ENSREG-, IAEO- oder WENRA-Ebene, wie auf Bundestagsdrucksache 17/11760, Antwort zu Frage 3 angegeben, abzusehen)?
Welche Möglichkeiten auf welchen Rechtsgrundlagen hätte die Bundesregierung, die vorübergehende Außerbetriebnahme eines grenznahen ausländischen Atomkraftwerks oder entsprechende Prüfungen zu fordern, für den Fall, dass sie oder von ihr beauftragte Sachverständige, wie die RSK oder die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, konkrete gravierende Bedenken gegen den Weiterbetrieb hätten, insbesondere welche über eine nicht von der Freiwilligkeit belgischer Behörden abhängigen Möglichkeiten?
Welche analogen Möglichkeiten hätte umgekehrt Belgien bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit deutscher Anlagen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 5 und 6 thematisierten Möglichkeiten zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten (insbesondere Belgien) bereits zufriedenstellend (bitte mit Begründung)? Falls nein, wird sie sich auf internationaler Ebene für entsprechende Verbesserungen einsetzen (bitte mit Begründung)?
Welche Fachinformationen, von wem, und von wann hat die Bundesregierung zu den Schäden bzw. Befunden der Reaktordruckbehälter von Tihange und Doel seit dem Stand auf Bundestagsdrucksache 17/12975 noch erhalten, insbesondere durch die bzw. im Zusammenhang mit der Internationalen Expertenkommission IERB (bitte mit ähnlich konkreter Darlegung unveröffentlichter schriftlicher Informationen wie auf Bundestagsdrucksache 17/12975, Antwort zu den Fragen 1 und 2)?
Bezüglich welcher der in der Frage 7 abgefragten und auf Bundestagsdrucksache 17/12975 aufgelisteten schriftlichen Informationen hat die Bundesregierung die belgische Atomaufsicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung durch das BMUB zustimmen würde? Bezüglich welcher dieser Unterlagen ist das BMUB bereit, um eine entsprechende Veröffentlichungszustimmung zu ersuchen?
Entspricht aus Sicht der Bundesregierung das Vorgehen der belgischen Atomaufsicht FANC, die Empfehlungen (wie z. B. eine höhere Sprödbruchsübergangstemperatur) der einberufenen Internationalen Expertengruppe (IERB) nicht anzuwenden, der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (www.fanc.be „Doel 3 – Tihange 2 RPV issue, International Expert Review Board, Final Report“ sowie „Doel 3 and Tihange 2 reactor pressure vessels, Final Evaluation Report“)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche der IERB-Empfehlungen wären bei entsprechenden Befunden in deutschen Reaktoren aufgrund des deutschen Regelwerks umzusetzen, und jeweils aufgrund welcher Regelung (Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke, KTA-Regel etc.)?
Wie lauteten die Fragen, die der belgischen Seite oder Expertengruppe IERB vom Fachausschuss Druckführende Werkstoffe und Komponenten (DKW) der RSK zu den belgischen RDB-Befunden gestellt wurden, im Wortlaut?
Welche dieser Fragen wurden aus Sicht der RSK bzw. ihres DKW-Ausschusses nicht befriedigend beantwortet?
Wäre Material, wie das von Electrabel vorgelegte, im Jahr 2012 völlig unabhängig vom Reaktor hergestellte Stück Dampferzeuger, in Deutschland als repräsentative Probe für die aktuellen Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters, der seit Jahrzehnten Neutronenbeschuss, Temperatur und Druck ausgesetzt war, geeignet (bitte begründen; vgl. FANC-Abschlussbericht vom 17. Mai 2013)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Kernschadenswahrscheinlichkeit (Core Damage Frequency, CDF) durch die Fehlstellen im Reaktordruckbehälter von Tihange 2 verändert hat?
a) Wenn ja, auf welchen Wert?
b) Wenn nein, aus welchem Grund fragt die Bundesregierung einen Wert, der eine qualifizierte Bewertung der veränderten Gefährdungslage bieten würde, nicht an?
Welche nach Angaben des Betreibers Electrabel „unerwarteten Ergebnissen bei den Sicherheitstests“ im Kraftwerk Tihange („Atomreaktorblöcke: Tihange und Doel erneut abgeschaltet“ in der Aachener Zeitung vom 26. März 2014) führten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu einer Abschaltung der Reaktoren am 26. März 2014?
Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nach den erneuten Problemen von Tihange 2 eine erneute Aufnahme des Betriebs zum 15. Juni 2014 ohne Sicherheitsrisiko möglich (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Analyse der FANC, nach der ein gefahrloser Weiterbetrieb des AKW Tihange bis zum Jahr 2023 gegeben ist (vgl. FANC-Abschlussbericht vom 17. Mai 2013), oder wird sie die FANC diesbezüglich noch kooperativ um die Klärung welcher technischer Fragestellungen ersuchen (bitte begründen)?
Ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der konkreten Genehmigung des AKW Tihange 1 und/oder welchen weiteren konkreten Rechtsgrundlagen für eine Laufzeitverlängerung von Tihange 1 eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, der vorgenannten Frage durch Anfrage bei der zuständigen belgischen Behörde nachzugehen, falls sie hierzu bislang noch über keine Erkenntnisse verfügt (bitte mit Begründung)?