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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg im Landkreis Kelheim

Einstellung der Nutzung durch Bundeswehr und U.S. Air Force, Altlasten und -sanierung, Schadstoffbelastung, Ausschluss des Verbleibs toxischer Munition, Kostenverteilung, Verhandlungen, zukünftige Nutzung, Angebote, Vergabekriterien, Verkauf und Übergabe<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/112309.04.2014

Pläne der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg im Landkreis Kelheim

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Sven-Christian Kindler, Claudia Roth (Augsburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundeswehr hat die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg im Jahr 2013 eingestellt (u. a. Landshuter Zeitung, 3. April 2013, S. 15). Auch die U.S. Air Force verzichtet bisher auf weitere Übungen auf dem Gelände. Damit ist nach langem Anwohnerprotest besonders gegen den Fluglärm der Weg frei für die zivile Nachnutzung des Geländes. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) ist mit diesem Prozess betraut.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hat die U.S. Air Force der Bundesregierung mittlerweile verbindlich mitgeteilt, dass sie auf eine weitere Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg verzichten wird?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Luft-Boden-Schießplatz zeitnah einer zivilen Nutzung zugeführt werden kann?

2

Wann ist der Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg in das Eigentum der BImA übergegangen?

3

Inwiefern ist die Koordinierungsstelle für Konversionsfragen in den Prozess eingebunden?

4

In welchem Umfang bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Altlasten aus der Truppenübungstätigkeit (Munition, Gebäude, Fahrzeuge, Treibstoffe sonstige Gebrauchsgegenstände etc.), und in welchem Zeitplan sollen diese beseitigt werden?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Wassergutachten, das im Auftrag der U.S. Air Force für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg erstellt wurde, um die Schadstoffbelastung auf dem Platz zu messen?

Wenn ja, welche Daten enthält das Wassergutachten?

Hält die Bundesregierung dieses Gutachten für angemessen, um die Schadstoffbelastung auf dem Luft-Boden-Schießplatz zu bestimmen, besonders vor dem Hintergrund, dass die Bodenproben nur selektiv genommen wurden und auf eine Untersuchung des Grundwassers verzichtet wurde (vgl. Hallertauer Zeitung, 26. März 2014)?

6

Plant die Bundesregierung, weitere, eigene Untersuchungen auf dem Gelände des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg durchzuführen, um über mögliche Schadstoffe auf dem Gelände ein umfassendes Bild zu erlangen, und wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen der U.S. Air Force, inwiefern uranhaltige oder sonstige toxische Munition auf dem Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg verwendet wurde?

8

Kann von der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass auf dem Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg uranhaltige Munition oder andere toxische Materialien auch während der zivilen Nutzung verbleiben?

9

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt oder sind in Planung, um den Verbleib uranhaltiger oder sonstiger toxischer Munition auf dem Gelände auszuschließen?

10

Wird die U.S. Air Force bei der Altlastensanierung des Geländes finanziell beteiligt werden, oder wird allein der Bund bzw. die BlmA die Altlastensanierung durchführen und die finanziellen Kosten tragen?

11

Hat die BImA Verhandlungen mit den US-Streitkräften bezüglich der Entsorgung von Munition für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg aufgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

12

Hat die BImA Verhandlungen mit der Bundeswehr bezüglich der Entsorgung von Munition auf dem Luft-Boden Schießplatz Siegenburg aufgenommen?

13

Liegen der BImA bereits konkrete Angebote für die Nutzung des Geländes des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg vor?

14

Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe des Geländes des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg durch die BImA?

15

Wird die BImA dem Landkreis Kelheim bzw. der Gemeinde Siegenburg ein Vorkaufsrecht für das Gelände einräumen?

16

Wann ist mit dem Verkauf und der vollständigen Übergabe des Geländes des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg zu rechnen?

17

Prüft die BImA nach erfolgter Altlastensanierung oder Altlastensicherung eine Renaturierung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg sowie eine Aufnahme in das Nationale Naturerbe?

Berlin, den 9. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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