BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Steuergestaltung über Lizenz- bzw. Patentboxen

Weltweite Vorzugsbesteuerungsregelungen für Lizenzeinkünfte, Steuersätze und Ausgestaltungen, Steuerschädlichkeit und Steuerwettbewerb, Zahlungen von Lizenz- und Patentgebühren ins Ausland, Steuermindereinnahmen, besondere europäische Problematik, Erfahrungen mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie, Änderungsbedarf, Verstöße einzelner Länder gegen EU-Wettbewerbsrecht, internationale und ggf. nationale Maßnahmen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/112509.04.2014

Steuergestaltung über Lizenz- bzw. Patentboxen

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen des Aktionsplanes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS = Base Erosion an Profit Shifting) sollen sich die Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2015 auf gemeinsame Regelungen gegen Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen einigen. Auch auf EU-Ebene (EU = Europäische Union) wurden mehrere Vorschläge gemacht, wie aggressive Steuerplanung eingedämmt werden kann. Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern, wie Lizenzen. Bei einer sogenannten Lizenz- bzw. Patentbox werden Lizenzeinkünfte besonders niedrig besteuert, entweder im Rahmen der Bemessungsgrundlage oder des Steuertarifs. Durch diese Regelungen kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen. Der Druck auf die Unternehmen, diese Regelungen aus Konkurrenzgründen zu nutzen, steigt ebenso, wie der Druck auf die Staaten, ähnliche Regelungen einzuführen. Trotz aller Bekenntnisse der OECD-Staats- und Regierungschefs, Steuergestaltung multinationaler Unternehmen jetzt endlich wirksam den Riegel vorschieben zu wollen, haben zahlreiche Staaten eine Lizenzbox. Großbritannien führte seine „Patent Box“ sogar erst im Frühjahr 2013 ein; Einkünfte aus Lizenzen werden hier mit nur 10 Prozent versteuert.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sicherstellen zu wollen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert. Im Vorgriff auf diese internationale Regelung würden sie in Deutschland erforderlichenfalls gesetzgeberisch voranschreiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Staaten weltweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung Vorzugsbesteuerungsregelungen für Lizenzeinkünfte (Lizenz- bzw. Patentbox), wie hoch sind jeweils die Steuersätze und wie hoch der reguläre Steuersatz, wie ist die jeweilige Ausgestaltung, und in welchem Jahr wurden die Lizenzboxen jeweils eingeführt?

2

Welche Länder planen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung einer Lizenzbox, welche Staaten haben eine Lizenzbox wieder abgeschafft, und wann?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Steuerschädlichkeit von Lizenzboxen, und stellen diese eine Maßnahme des unfairen Steuerwettbewerbs dar?

4

Welche Gegenmaßnahmen stehen Deutschland zur Verfügung, um den Abfluss von Steuersubstrat durch Lizenzboxen in anderen Staaten zu verhindern (bitte nach EU/Europäischer Wirtschaftsraum – EWR – und EU-Ausland differenzieren)?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlungen von Lizenz- und Patentgebühren für die gesamte deutsche Volkswirtschaft ins Ausland, wie hoch sind die entsprechenden Zahlungsströme vom Ausland nach Deutschland, und wie haben sich diese beiden Zahlungsströme in den letzten 15 Jahren entwickelt?

6

In welchem Ausmaß nutzen deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Lizenzboxen in anderen Staaten (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?

7

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen für den deutschen Fiskus durch die Inanspruchnahme von Lizenzboxen in anderen Staaten durch deutsche Unternehmen (bitte nach Staaten, mindestens aber nach EU/EWR und außereuropäische Staaten differenzieren)?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die Unternehmensteuern in Deutschland in Zukunft erodieren durch Patentboxregelungen in anderen Staaten, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

9

Welche wissenschaftlichen Analysen sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit dem Thema Lizenzbox beschäftigen?

10

Sieht die Bundesregierung eine besondere Problematik der Patentboxregelungen in der EU bzw. im EWR, auch in Bezug auf die EU-Zins- und Lizenzrichtlinie?

11

Hat sich die gänzliche Freistellung von Quellensteuern im Rahmen der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie nach Auffassung der Bundesregierung bewährt?

12

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung der EU- Zins- und Lizenzrichtlinie ein?

13

Hielte die Bundesregierung einen Übergang auf ein Anrechnungsverfahren, indem die Quellensteuern im anderen EU-Land angerechnet werden müssen, für prinzipiell geeignet, um eine Mindestbesteuerung zu gewährleisten?

14

Hält die Bundesregierung eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie, die eine Mindestbesteuerung im Empfängerstaat zur Voraussetzung einer Quellensteuerbefreiung im Quellenstaat vorsieht, für sinnvoll?

15

Inwiefern verstößt eine Lizenzbox nach Auffassung der Bundesregierung gegen EU-Beihilferecht?

16

Verstoßen Irland, Luxemburg, Belgien und die Niederlande nach Einschätzung der Bundesregierung wegen den von ihnen angebotenen Steuergestaltungsmodellen möglicherweise gegen EU-Wettbewerbsrecht, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Ergebnissen der vom Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia diesbezüglich eingesetzten Taskforce?

17

Welche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren zur Anwendung der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie ergangen?

18

Aus welchen Gründen hat die Gruppe Verhaltenskodex der EU im Jahr 2008 beschlossen, die neuen Patentboxregelungen von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden keiner formalen Prüfung zu unterziehen, und hat die Bundesregierung diesen Entschluss befürwortet?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ergebnissen vor, zu denen die Europäische Kommission bei der Prüfung der Patentboxregelungen von Großbritannien und Zypern sowie der Erweiterung der Patenboxregelungen von Belgien gekommen ist, die auf der letzten Arbeitsgruppensitzung der Gruppe Verhaltenskodex im Oktober 2013 beschlossen wurde, hat die Gruppe Verhaltenskodex entschieden, ob eine förmliche Überprüfung vorgenommen werden soll, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, wenn nein, warum nicht, und hat die Bundesregierung die Entscheidung befürwortet, von einer Überprüfung abzusehen?

20

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Lizenzboxen sowohl im EU-Verhaltenskodex als auch in der Arbeitsgruppe des OECD-BEPS- Projektes „Harmful Tax Competion“ explizit als steuerschädlich definiert werden?

21

Für wie aussichtsreich hält es die Bundesregierung, dass Staaten, die eine Lizenzbox haben, diese als Ergebnis des BEPS-Projektes der OECD aufgeben müssen, und wie schätzt die Bundesregierung die Chancen hierfür auf EU-Ebene ein?

22

Ist ein Mitgliedstaat der OECD verpflichtet, seine steuerlichen Regelungen zu streichen bzw. zu ändern, die die OECD-Gruppe für steuerschädliche Praktiken als steuerschädlich qualifiziert hat, und wie verhält sich dies für die Regelungen der EU-Gruppe Verhaltenskodex?

23

Welche Praktiken sind bisher von der OECD bzw. von der EU als steuerschädlich qualifiziert (bitte separat aufführen)?

24

Welche nationalen Maßnahmen gegen Patentboxen zieht die Bundesregierung in Betracht, wenn es auf internationaler Ebene keine Einigung über die Patentboxregelungen geben sollte?

25

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert, und welche gesetzgeberische Regelung plant die Bundesregierung hierzu?

26

Sieht die Bundesregierung in den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Lizenzgebühren eine Möglichkeit, unilateral, und vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung zu den Hinzurechnungen auch ohne gegen die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie zu verstoßen, eine Mindestbesteuerung von Lizenzgebühren in Deutschland sicherzustellen?

27

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland aus Wettbewerbsgründen zur Einführung einer Patentbox gezwungen wird, wenn es zu keiner kollektiven internationalen Ablehnung dieser Steuerregelungen kommt?

28

Inwiefern war das Thema Patentbox Gegenstand der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zum BEPS-Prozess, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, bzw. wann wird das Thema mit welchem Zeitplan besprochen?

Berlin, den 9. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen