Bereitstellung und Umschichtung von Bundesmitteln für den Ausbau, Neubau und Erhalt von Bundesfernstraßenprojekten insbesondere in Baden-Württemberg
der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen), Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Stephan Kühn (Dresden), Beate Müller-Gemmeke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ebenso wie andere Bundesländer konnte das Land Baden-Württemberg im Jahr 2013 die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Bundesfernstraßenprojekte nicht vollständig abrufen. Ferner war es im Gegensatz zu den Vorjahren nicht möglich, kurzfristig zur Verfügung gestellte Ausgleichsmittel in Anspruch zu nehmen, die andere Bundesländer nicht verwenden konnten, obwohl ihnen diese regulär zur Verfügung gestellt wurden.
Eine der zentralen Ursachen dafür war, neben Personalengpässen in der baden-württembergischen Landesstraßenbauverwaltung, dass der Bund für eine ganze Reihe der vom Land priorisierten Bedarfsplanvorhaben keine Baufreigabe erteilt hatte. Zudem verwehrte das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Land Baden-Württemberg die Inanspruchnahme von Ausgleichsmitteln zur vorzeitigen Sonderrückzahlung kreditfinanzierter Altprojekte, wie beispielsweise für den Engelbergtunnel (www.mvi.baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Fragen und Antworten zum Straßenbau in Baden-Württemberg“).
Gegenüber dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) begründete das damalige BMVBS die Ablehnungen mit der Vielzahl der in den vorangegangenen Jahren begonnenen Projekte und den zum Teil erheblichen Kostensteigerungen bei Bundesfernstraßenmaßnahmen in Baden-Württemberg. Zudem verwies das damalige BMVBS darauf, dass es angesichts des Instandhaltungsrückstaus bei der Verkehrsinfrastruktur unerlässlich sei, große Teile der Investitionsmittel in den Straßenerhalt umzuschichten, statt weitere Neubauprojekte zu beginnen (www.mvi.baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Fragen und Antworten zum Straßenbau in Baden-Württemberg“).
Dies deckt sich mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum „Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg“. Darin äußerte das damalige BMVBS, dass wegen der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg für mehrere der aufgezählten Vorhaben gegenwärtig keine Aussagen über einen möglichen Baubeginn getroffen werden könnten (Bundestagsdrucksache 17/13846).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2003 bis 2013 Ausgleichsmittel zwischen den Bundesländern umverteilt? Welche Bundesländer haben jeweils in welchem Jahr in welchem Umfang Bundesfernstraßenmittel abgegeben, und welche Bundesländer haben davon jeweils in welchem Jahr in welchem Umfang profitiert (bitte tabellarisch nach Jahr und Bundesland auflisten)?
In welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2013 in welchen Bundesländern jeweils in den einzelnen Jahren Mittel, die für den Erhalt von Bundesfernstraßen vorgesehen waren, für Aus- und Neubaumaßnahmen verwendet (bitte tabellarisch nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Inwieweit entspricht eine Mittelumverteilung zu Gunsten einzelner Bundesländer dem Willen des Bundeshaushaltsgesetzgebers, und inwieweit spielen fachliche Kriterien, wie der Bedarf oder die Dringlichkeit der jeweiligen Bauvorhaben, bei der Umverteilung eine Rolle?
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen, alternativ zum bestehenden System die überschüssigen Bundesfernstraßenmittel in einzelnen Ländern ins Folgejahr zu übertragen oder sie zur Haushaltskonsolidierung des Bundes zu nutzen?
Welche konkreten Überlegungen gibt es für eine überjährige Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten?
Welcher Anteil entfällt durchschnittlich auf die Planungs- und Bauüberwachungskosten bei Projekten des Bedarfsplans Straße?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Pauschale für die Bundesländer zur Finanzierung der Planungs- und Bauüberwachung zu erhöhen? Falls ja, wie wird dies begründet? Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?
Trifft es zu, dass das ehemailge BMVBS dem Land Baden-Württemberg im August 2012 mitgeteilt hat, dass es keine Spielräume für Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg gäbe und die vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Zusammenhang mit der Priorisierung der baureifen Bedarfsplanmaßnahmen vorgeschlagene Zeitschiene, in der Baubeginne von fünf Maßnahmen im Jahr 2014 vorgesehen waren, deshalb nicht bestätigt werden könne (www.mvi.baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Fragen und Antworten zum Straßenbau in Baden-Württemberg“)?
Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bei den folgenden Bedarfsplanvorhaben, und bei welchen der genannten Vorhaben ist bis wann mit der Baufreigabe zu rechnen, bzw. bei welchen der Projekte können momentan noch keine Aussagen über einen möglichen Baubeginn gemacht werden
a) A 3 Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg–Landesgrenze Baden-Württemberg–Bayern,
b) B 10 Süßen/Ost–Gingen/Ost (Ortsumgehung Gingen),
c) B14 Schwäbisch Hall (Gottwollshäuser Steige)–B19,
d) B14 Backnang/West–Nellmersbach (1. Bauabschnitt bei Waldrems),
e) B 19 Teilumgehung von Untergröningen,
f) B19 Ortsumfahrung Gaildorf,
g) B 27 Ortsumgehung Behla,
h) B 28n Rottenburg–Tübingen (2. Bauabschnitt),
i) B 29 Essingen–Aalen,
j) B 29 Ortsumgehung Mögglingen,
k) B 31 Überlingen/West–Überlingen/Ost,
l) B 31 Immenstaad–Friedrichshafen/Waggershausen,
m) B 31 Ortsumgehung Döggingen (Gauchachtalbrücke 2. FB),
n) B 31 Ortsumgehung Friedrichshafen,
o) B 31 Ortsumgehung Überlingen,
p) B 33 Konstanz (Landeplatz)–Allensbach/West,
q) B 33 Ortsumgehung Haslach,
r) B 34 Ortsumgehung Grenzach,
s) B 34 Ortsumgehung Wyhlen,
t) B 294 Ortsumgehung Winden,
u) B 311 Erbach–Dellmensingen (B 30),
v) B 314 Ortsumgehung Grimmelshofen,
w) B 463 Westtangente Pforzheim (1. Bauabschnitt),
x) B 464 Ortsumgehung Holzgerlingen (Altdorfer Kreuzung)?
Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über den Albaufstieg der A 8 zu rechnen, so dass das im Jahr 2006 auf Wunsch des Bundes ausgesetzte Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden kann?