Deutsches Engagement zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika
der Abgeordneten Omid Nouripour, Doris Wagner, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31. Mai 2014 verlängert. Die im Jahr 2008 erstmalig von den Vereinten Nationen mandatierte Operation hat als vorrangiges Ziel, die Schiffe des Welternährungsprogramms vor Piraterie zu schützen; darüber hinaus soll ATALANTA einen Beitrag zum Schutz der zivilen Schifffahrt auf den internationalen Wasserstraßen am Horn von Afrika leisten.
Neben der Operation ATALANTA beteiligt sich die Bundeswehr seit Mitte 2012 an der zivilen, EU-geführten Mission EUCAP Nestor zum Aufbau eigener Kapazitäten im Bereich der maritimen Sicherheit von Djibouti, Kenia, Somalia, den Seychellen und Tansania. Schließlich hat das Bundeskabinett jüngst beschlossen, die Beteiligung an der europäischen Trainingsmission EUTM Somalia wieder aufnehmen zu wollen.
Die verschiedenen Missionen sind Teil des im Jahr 2011 von der Europäischen Union gebilligten „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“. Sie sollen in Form eines gesamtheitlichen Ansatzes eine Antwort auf das Piraterieproblem am Horn von Afrika liefern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Hält die Bundesregierung den im Jahr 2011 von der Europäischen Union gebilligten „Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika“ noch für geeignet, um den Problemen am Horn von Afrika bzw. der Anrainerstaaten zu begegnen?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Sieht die Bundesregierung Bedarf, den „Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika“ der EU weiterzuentwickeln?
Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung hierfür Ansatzpunkte?
Wenn nein, warum nicht?
Sollen die verschiedenen europäischen Missionen wie EUCAP Nestor, EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia im Rahmen der in Entwicklung befindlichen maritimen Sicherheitsstrategie der EU verändert, angepasst oder beendet werden?
Wenn ja, wie sollen die Missionen verändert, angepasst oder beendet werden?
Wenn nein, warum sollen die Missionen unverändert bleiben?
Welche Maßnahmen und Initiativen im Bereich der zivilen Zusammenarbeit haben die EU und die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche planen sie konkret, um der Piraterie am Horn von Afrika zu begegnen?
Was haben die EU und die Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe unternommen?
In welcher Höhe wurden in den letzten Jahren Mittel für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt?
Welche Projekte und Organisationen wurden mit diesen Mitteln unterstützt?
In welcher Höhe sind Mittel der humanitären Hilfe am Horn von Afrika für die kommenden Jahre eingeplant?
Wie werden die Maßnahmen der humanitären Hilfe mit Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit verzahnt?
In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und des Militärs statt
innerhalb Deutschlands,
in der EU, und welche Rolle kommt hierbei dem Sonderbeauftragten der EU für das Horn von Afrika zu,
mit internationalen und regionalen Organisationen?
Inwiefern werden die europäischen Missionen EUCAP Nestor, EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia einerseits sowie die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in der Region andererseits, angesichts der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 2013 „The EU’s comprehensive approach to external conflict and crises“ angepasst werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, in Zukunft umfassende Mandate vorzulegen, die auch die zivilen Maßnahmen enthalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungen am Horn von Afrika im Hinblick auf die Ressourcenknappheit (Wasser, Fischbestände und fruchtbares Land), und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, diesem Problem zu begegnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten im Bereich der Geldwäsche durch Piraten, insbesondere in den Staaten des Persischen Golfes, und welche Maßnahmen hat sie bereits dagegen ergriffen?
Wie viele Angriffe von Piraten hat es in den vergangenen zwölf Monaten am Horn von Afrika auf wen gegeben, und in wie vielen Fällen konnten die maritimen Sicherheitskräfte diese Angriffe nicht abwehren?
Wie viele Geiseln befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Gewalt von Piraten am Horn von Afrika?
Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vorwiegend die Rückzugsräume der Piraten am Horn von Afrika, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, insbesondere durch zivile Maßnahmen, diese Rückzugsräume einzuschränken?
Wie oft kam es in den vergangenen zwölf Monaten zum Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des ATALANTA-Mandats über somalischem Festland, Strand und somalischen inneren Küstengewässern, und welche Kräfte wurden in welchem Umfang dabei mit welchen Waffensystemen eingesetzt?
Wie oft wurde im Rahmen der ATALANTA-Mission in den letzten zwölf Monaten auf die Handlungsoption „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand“ zurückgegriffen?
Welche truppenstellenden Staaten waren dabei jeweils mit welcher Ausrüstung und welchen Waffensystemen beteiligt?
Welche Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Einsätze im Rahmen der Mission hinsichtlich der Zerstörung von Piraterielogistik?
Wie viele Lieferungen des Welternährungsprogramms für Somalia wurden durch Piraten zur See oder an Land angegriffen, wie viele Angriffe waren davon erfolgreich, und wie viele Hilfsgüter sind dadurch bisher in die Hände von Piraten gefallen (bitte nach See/Land, Erfolg des Angriffs und Anzahl der gestohlenen Hilfsgüter aufschlüsseln)?
Kooperieren Somalia und weitere Staaten, wie Djibouti, Eritrea, Jemen oder Kenia, mit der EU zur Bekämpfung von Piraterie?
Wenn ja, wie sieht diese Kooperation konkret aus (bitte nach Land und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Wenn ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung diese Kooperation verbessert werden?
Wie viele Personen, die im Rahmen der ATALANTA-Mission festgenommen wurden und der Piraterie verdächtigt werden, befinden sich aktuell in der Obhut der ATALANTA-Mission oder einer ihrer truppenstellenden Staaten?
Wie viele der Piraterie verdächtigen Personen wurden in den letzten 24 Monaten an Staaten am Horn von Afrika bzw. deren Anrainerstaaten zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung übergeben?
Gibt es ein festgeschriebenes, transparentes Verfahren, nach welchem der Piraterie verdächtige Personen durch die ATALANTA-Mission festgehalten oder der weiteren Strafverfolgung beispielsweise durch Staaten am Horn von Afrika zugeführt werden?
Wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und genügt dieses Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen (bitte detailliert beschreiben)?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei diesem Verfahren?
Wenn ja, wo ist dies der Fall?
Welche Fortschritte konnten bisher beim Aufbau insbesondere juristischer und polizeilicher Strukturen und Verfahren im Rahmen von EUCAP Nestor in Somalia gemacht werden (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Welchen Beitrag hat Deutschland hieran bisher geleistet?
Hält die Bundesregierung sowohl die judikativen als auch die exekutiven Strukturen und Verhältnisse in Somalia für ausreichend, um der Piraterie verdächtige Personen an Somalia zu überstellen?
Wenn ja, aus welchen Gründen ist sie dieser Ansicht?
Wenn nein, welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Mit welchen Herausforderungen ist die zivil-militärische Ausbildungsmission EUCAP Nestor konfrontiert, und inwiefern haben sich das Missionsdesign und der Gesamtansatz der Mission bewährt?
Wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?
Hat sich die Ausbildungsmission EUTM Somalia aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und welche konkreten und belegbaren Anhaltspunkte hat sie hierfür?
Trifft es zu, dass ein Teil der ausgebildeten Kämpferinnen und Kämpfer nach abgeschlossener Ausbildung zu irregulären Gruppen übergelaufen sind und sich nicht in die Befehlsstrukturen einer durch die somalische Regierung kontrollierten Armee integriert haben?
Falls ja, hat die Bundesregierung Informationen über den möglichen zahlenmäßigen Umfang dieser Deserteure?
Trifft es zu, dass eine Reihe von Kämpferinnen und Kämpfern, die für die Ausbildung durch EUTM Somalia rekrutiert worden sind, nur einzelnen tribalen Gruppierungen bzw. Clans angehören?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit eine möglicherweise einseitige Rekrutierungspraxis im Rahmen von EUTM Somalia vermieden wird?
Inwiefern sind die Entlohnung, hinreichende Ausrüstung, Verpflegung, Unterbringung und ein fortlaufendes Training sowohl der auszubildenden Rekrutinnen und Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia als auch der fertig ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, und welche belastbaren Informationen hat die Bundesregierung hierzu?
Wie hoch ist der monatliche Sold eines Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der eines fertig ausgebildeten somalischen Soldaten, und wie hoch ist dieser Sold nach Kenntnis der Bundesregierung verglichen mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt?