Aussetzen der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Renate Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit der Amtszeit der damaligen rot-grünen Bundesregierung bietet der Bund gezielte Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung an.
Seit dem Jahr 2007 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – mit der Durchführung eines entsprechenden nationalen Programmteils des Europäischen Sozialfonds (ESF) – der sog. ESF-BAMF-Kurse – beauftragt.
Erst jüngst noch – im Januar 2014 – hatte der der BAMF-Präsident Dr. Manfred Schmidt angesichts des 100 000sten Teilnehmers die „hohen qualitativen Standards“ sowie die „beeindruckende Vermittlungsquote“ der ESF-BAMF-Kurse gelobt (www.bamf.de, Pressemitteilung 0004/2014 vom 22. Januar 2014 „100.000ster Teilnehmer am ESF-BAMF-Programm“).
Mit Datum vom 1. April 2014 teilte das BAMF nun per Rundschreiben den überraschten Kursträgern Folgendes mit: Die dem ESF-BAMF-Programm zugewiesenen ESF-Mittel würden bereits Ende April 2014 aufgebraucht sein. Ab sofort könnten daher für das Jahr 2014 keine, sondern erst ab Januar 2015 neue ESF-BAMF-Kurse beantragt werden. Damit entsteht faktisch eine Versorgungslücke von nicht weniger als acht Monaten.
Hinzu kommt, dass das BAMF den Kursträgern seinerseits mitgeteilt hat, dass – entgegen aller bisherigen konzeptionellen Überlegungen – für die ESF-Förderperiode 2014–2020 eine erhebliche Einschränkung der Zielgruppen vorgesehen sei. So sollen folgende – bislang förderfähige – Zielgruppen künftig beim ESF-BAMF-Programm nicht mehr berücksichtigt werden:
- Flüchtlinge mit Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt,
- angeworbene Fachkräfte,
- Personen, die nach einen Studium in Deutschland bleiben möchten,
- arbeitsuchende Personen ohne Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (z. B. Frauen, deren Ehegatte das Familieneinkommen sichert),
- Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Fraglich ist, ob wirklich daran gedacht ist, nicht nur Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern auch Asylsuchende bzw. Geduldete/Bleibeberechtigte von den ESF-BAMF-Kursen auzuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Ist es zutreffend, dass dem ESF-BAMF-Programm zugewiesene ESF-Mittel – nach Schätzung des BAMF – Ende April 2014 aufgebraucht sein werden?
Geht dieser Finanzierungsengpass beim ESF-BAMF-Programm ggf. auf Mittelkürzung bzw. Umschichtung zugunsten anderer ESF-Programme zurück?
Wenn ja, zugunsten welcher anderen ESF-Programme?
Wieso fällt dies dem BAMF – ausweislich seines Trägerrundschreibens vom 1. April 2014 – erst jetzt auf?
Ist es zutreffend, dass das BAMF noch im März 2014 Kursträgern per Rundschreiben mitgeteilt hatte, dass weiterhin ESF-BAMF-Kurse stattfinden würden?
Ist es zutreffend, dass ab dem 31. März 2014 keine weiteren ESF-BAMF-Kurse mehr beantragt werden können?
Ist es zutreffend, dass damit – mangels Alternativen – im Bereich der beruflichen Sprachförderung mit ESF-BAMF-Kursen eine Versorgungslücke von acht Monaten eintreten wird?
Ist es – nach Ansicht der Bundesregierung – Ausdruck einer vorausschauenden Behördentätigkeit, wenn das BMAS bzw. das Bundesministerium des Innern – BMI – (respektive deren nachgeordnete Bundesbehörden) am 1. April 2014 feststellen, dass in vier Wochen die ESF-BAMF-Mittel für das gesamte Jahr 2014 aufgebracht sein werden (mit der Folge der oben beschriebenen Versorgungslücke)?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht?
Wenn, nein, welche Konsequenzen gedenken das BAMF und das BMI aus diesem Vorgang zu ziehen?
Wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren an den ESF-BAMF-Kursen teilgenommen (bitte nicht nur nach Jahren aufschlüsseln, sondern auch nach den einzelnen aufenthaltsrechtlichen Zielgruppen der ESF-BAMF-Programme)?
Wie viele Menschen haben in den ersten vier Monaten des Jahres 2014 an einem ESF-BAMF-Kurs teilgenommen bzw. werden teilgenommen haben?
Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für die ESF-BAMF-Kurse verwendet (bitte nach Jahren sowie nach Bund und ESF aufschlüsseln)?
Wie bzw. in welchem Umfang wurden die ESF-BAMF-Kurse in diesem Zeitraum kofinanziert?
Wie viele Bundesmittel bzw. ESF-Mittel sollten im Jahr 2014 für die ESF-BAMF-Kurse verwendet werden?
Wie bzw. in welchem Umfang sollten die ESF-BAMF-Kurse in diesem Jahr kofinanziert werden?
Wie viele Bundesmittel müssten in den anstehenden Bundeshaushalt 2014 zusätzlich eingestellt werden, um die ESF-BAMF-Kurse – im ursprünglichen Umfang – auch in den Monaten Mai bis Dezember 2014 anbieten zu können?
Welche Konsequenzen dürfte die Einstellung zusätzlicher Bundeshaushaltsmittel (siehe Frage 12) – nach Ansicht der Bundesregierung – für die Anbieter von Kursen zur beruflichen Sprachförderung haben?
Wie viele Kursanbieter – respektive wie viele Lehrkräfte – werden hiervon voraussichtlich betroffen sein?
Welches Signal wird aus Sicht der Bundesregierung, etwa hinsichtlich einer Willkommenskultur, gesendet, wenn in Deutschland – angesichts des Zuzugs von vielen ausländischen Fachkräften auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in diesem Jahr über acht Monate hinweg kein einziger ESF-BAMF-Kurs zur beruflichen Sprachförderung angeboten werden wird?
Ist es zutreffend, dass z. B. folgende Zielgruppen in der kommenden Förderperiode vom Zugang zu den ESF-BAMF-Kursen ausgeschlossen werden sollen:
Flüchtlinge mit Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt,
angeworbene Fachkräfte,
Personen, die nach einen Studium in Deutschland bleiben möchten,
Personen, die nicht Leistungen nach dem SGB II beziehen, jedoch arbeitsuchend sind (z. B. Frauen, deren Ehegatte das Familieneinkommen sichert),
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden?
Welche nichtdeutschen Zielgruppen sollen in der kommenden Förderperiode an den ESF-BAMF-Kursen bzw. an welchen anderen Säulen des ESF-Programms noch teilnehmen können?
Plant die Bundesregierung, ggf. auch in anderen ESF-Programmen Asylsuchende und Geduldete als Zielgruppen von ESF-Maßnahmen auszuschließen?
Wie will die Bundesregierung – nicht zuletzt angesichts der geplanten Senkung des Arbeitsverbots für Asylsuchende auf drei Monate – dafür Sorge tragen, dass Asylsuchende auch im Rahmen der neuen Förderperiode ESF-Förderprogramme zur Berufsqualifizierung in Anspruch nehmen können?