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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen gegen die Spreeverockerung durch den Lausitzer Braunkohletagebau

Programm der LBMV zur Gewässergüteentwicklung: Maßnahmen zur Reduktion von Eisenbelastung und Sulfateintrag, Evaluation, Kostenentwicklung, Finanzierungsneuregelung, Berücksichtigung der Kippenproblematik, Einfluss von Starkniederschlägen und Hochwasser, Eisen- und Sulfatgrenzwert für Oberflächengewässer, Studien zur Sulfatbelastung, Bekalkung von Seen, biologische Wasserbehandlungsmaßnahmen, Vorkehrungen bei aktiven Tagebauen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/115810.04.2014

Maßnahmen gegen die Spreeverockerung durch den Lausitzer Braunkohletagebau

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Spree und der Spreewald bieten einen einzigartigen Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Der Spreewald genießt den Status eines UNESCO-Biosphärenreservats und ist nahezu auf seiner gesamten Fläche als Flora-Fauna- Habitat- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Gewässer spielen zudem für die Trinkwasserversorgung Südostbrandenburgs und Berlins eine zentrale Rolle.

Doch zunehmende Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung der Spree und ihrer Zuflüsse in Sachsen und Brandenburg bedrohen diese einzigartige Naturlandschaft und Trinkwasserversorgung.

Für den Braunkohletagebau in der Lausitz wurde und wird massiv Grundwasser abgesenkt, welches nach der Auskohlung der Gruben wieder ansteigt. Mit dem Wiederanstieg des Grundwassers wurden und werden u. a. Eisen und Sulfat in die regionalen Gewässer sowie die Spree gespült, was eine massive Verockerung der Spree und anderer Flüsse und Fließe zur Folge hat. Um die Auswirkungen der Verockerung und Versauerung zu mildern, hat die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ein 10-Punkteprogramm mit Sofortmaßnahmen zur Gewässergüteentwicklung beschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche konkreten Sofortmaßnahmen, neben den kurzfristigen Lösungsansätzen an Kleiner Spree und Spree/Ruhlmühle, an der Wudritz und am Vetschauer Mühlenfließ, hat die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zur Bekämpfung der Spreeverockerung in Sachsen und Brandenburg eingeleitet, und welche wird sie wann noch einleiten?

2

Welche über die kurzfristigen Sofortmaßnahmen hinausgehenden mittelfristigen Maßnahmen plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung der Spreeverockerung (bitte jeweiligen Zeitplan benennen)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Maße die bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen die Eisenbelastung der Spree bereits reduziert haben, und ergeben sich hieraus Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen?

a) Wenn ja, in welchem Umfang konnte die Eisenkonzentration gesenkt werden (bitte in mg/l angeben)?

b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Evaluation der durchgeführten Sofortmaßnahmen?

a) Wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit den realisierten Sofortmaßnahmen bisher gemacht?

b) Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundesregierung und die LMBV daraus für weitere Maßnahmen?

c) Wurde diese Evaluation durch unabhängige Dritte durchgeführt, und ist diese öffentlich zugänglich?

5

Mit welchen weiteren konkreten langfristigen Maßnahmen gegen den steigenden Eisenhydroxid- und Sulfateintrag ist in Zukunft zu rechnen?

6

Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend den Planungsansätzen der LMBV, die Grundlage für den im 5. Bund-/Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in der Lausitz und in Mitteldeutschland festgelegten Finanzrahmen waren, mit dem Abkommen für „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus der Eisen- und Sulfatbelastung des Grundwassers und der Beeinflussung der Fließgewässer“ im Rahmen des § 2 des Verwaltungsabkommens bereitgestellt?

7

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der LMBV bisher für die jeweiligen Maßnahmen gegen die Spreeverockerung entstanden?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Prognosen über die Kostenentwicklung für künftige weitere Maßnahmen der LMBV gegen die Spreeverockerung?

9

Rechnet die Bundesregierung damit, dass alle Maßnahmen zur Verhütung weiterer Spreeverockerung bis zum Jahr 2017 abgeschlossen sein werden, oder gibt es aus Sicht der Bundesregierung – auch angesichts der neben der Spreeverockerung auftretenden Kippenproblematik – Bedarf nach einem Verwaltungsabkommen?

Wenn nein, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für die Nachfolgebehandlung der Seen und der zukünftigen Eindämmung von Eisenhydroxid- und Sulfateintrag?

10

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Herausforderungen und angesichts der Kippenproblematik oder langfristiger Maßnahmen – wie zum Beispiel am Schlabendorfer See – einen Bedarf, das 5. Verwaltungsabkommen finanziell aufzustocken, und plant sie, hierfür in den Bundeshaushalt für das Jahr 2015 zusätzliche Mittel einzustellen?

11

Betrachtet die Bundesregierung als Mitglied im Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA) die für die Sanierung der Altlasten des Braunkohletagebaus insgesamt bereitgestellten ca. 1,2 Mrd. Euro im Rahmen des 5. Bund-/Länder-Verwaltungsabkommens über die Finanzierung der Braunkohlesanierung für weiterhin ausreichend, um die weiteren Herausforderungen der Spreeverockerung bewältigen zu können, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen?

12

Welche weiteren, gemäß den Planungsansätzen der LMBV geplanten, Sanierungsmaßnahmen der LMBV mussten bzw. müssen in Zukunft durch die Finanzierung der Maßnahmen gegen die Spreeverockerung für wie lange zurückgestellt werden?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Starkniederschläge und das Hochwasser im Jahr 2013 die Grundwasserneubildung dahingehend beeinflusst haben, dass mit einer weiteren Zunahme des Eisenhydroxid- und Sulfateintrags zu rechnen ist?

14

Welche Kenntnisse oder Schätzungen hat die Bundesregierung über mögliche Kapazitätsprobleme der Reinigungsanlagen (ehem. Grubenwasserreinigungsanlagen) durch die vermutlich klimabedingte Zunahme von Starkregenereignissen?

15

Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Spreeverockerung die Einführung eines Eisengrenzwertes für Oberflächengewässer erforderlich, damit die Abwehr von Problemen mit einer für die Gewässerbiologie schädlichen Gewässerverockerung zukünftig in Planungsverfahren stärker berücksichtigt werden kann, und um Maßnahmen gegen die Verockerung von Gewässern verpflichtend zu machen?

a) Wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Studien zur Sulfatbelastung der Spree und zu ihren Ursachen und Auswirkungen liegen der Bundesregierung vor?

17

Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Spreeversauerung die Einführung eines Sulfatgrenzwertes für Oberflächengewässer erforderlich, damit die Abwehr von Problemen mit der Sulfatbelastung der Gewässer zukünftig in Planungsverfahren stärker berücksichtigt werden kann, und um Maßnahmen gegen die Sulfatbelastung verpflichtend machen zu können?

a) Wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Notwendigkeit zukünftiger längerfristiger Bekalkung von Seen in der betroffenen Region, und wenn ja, welche Gewässer sind dies, und für welchen Zeitraum und mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Eisenoxidationsprozess durch die künstliche Trockenlegung von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzbarmachung befördert wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und Erfolg von biologischen Wasserbehandlungsmaßnahmen, und welche Methoden werden wo eingesetzt?

21

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen weiteren Grundwasseranstieg in den betroffenen Regionen?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein möglicher Grundwasseranstieg zu einer weiteren Verschärfung der Eisenhydroxidbelastung und neuen Austrittsstellen führen wird?

23

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Planungsstand neuer und zusätzlicher Maßnahmen gegen die Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung in Sachsen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Ausführung dieser Maßnahmen?

24

Welche konkreten Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um die Spree während der Sanierungsarbeiten der Talsperre Spremberg, die, obwohl sie nicht als Flusskläranlage ausgelegt ist, nach Kenntnis der Fragesteller de facto als solche fungiert, vor zusätzlicher Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung zu schützen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass mögliche Alternativmaßnahmen die Leistung der Talsperre kompensieren können?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnis über eine zusätzliche Sulfatbelastung der Spree durch die Einleitung von Sümpfungswasser aus laufenden Tagebauprojekten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

26

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den aktiven Tagebauen sowohl in der Lausitz als auch in Nordrhein-Westfalen ergriffen, um eine zusätzliche Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung zu vermeiden, und wie und durch wen werden diese finanziert?

27

Ist es der Bundesregierung bekannt, dass das Spreerohwasser am Wasserwerk Briesen nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile mehrfach den Sulfatgrenzwert überschritten hat, so dass es zur Trinkwassernutzung nur noch durch Beimischung von Grundwasser genutzt werden kann, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 10. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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