Stand der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – Nährwertprofile und weiteres Verfahren bei Botanicals
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 2007 gilt die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Mit dieser Verordnung reagierten das Europäische Parlament und der Rat auf die massive Bewerbung einer Vielzahl von Lebensmitteln mit ungeprüften gesundheitsbezogenen Angaben, insbesondere mit Aussagen bezüglich der Förderung und der Erhaltung der Gesundheit. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass „health claims“ (gesundheitsbezogene Angaben) zukünftig nur dann genutzt werden dürfen, wenn der Zusammenhang zwischen den in den Lebensmitteln enthaltenen Inhaltsstoffen und dem behaupteten „physiological benefit“ (physiologischer Nutzen) für die Verbraucherinnen und Verbraucher wissenschaftsbasiert, gegenüber der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nachgewiesen und von dieser akzeptiert wurde.
Nach mehreren zeitlichen Verzögerungen hat die Kommission im Mai 2012 eine Liste der bisher genehmigten „health claims“ veröffentlicht. Seit dem 14. Dezember 2012 sind alle nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittelverpackungen verboten.
Weiterhin genutzt werden dürfen, im Gegensatz dazu, beantragte, bisher noch nicht geprüfte claims.
I. Nährwertprofile und Höchstmengenproblematik
Bis heute stehen die durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgesehenen Nährwertprofile als Bedingung für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben aus, die laut Artikel 4 von der Europäischen Kommission bis zum 19. Januar 2009 festgelegt werden sollten. Durch die Festlegung der Nährwertprofile soll vermieden werden, dass die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben den Ernährungsstatus eines Lebensmittels verschleiern und so den Verbraucher irreführen können (siehe Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).
II. Gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln mit pflanzlichen Inhaltsstoffen
Ebenso blieben bislang die „claims“, die sich auf pflanzliche Inhaltsstoffe, sog. Botanicals, in Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten (wie z. B. Tees, Sojaextrakt und Artischocken) und Nahrungsergänzungsmitteln beziehen, weitestgehend unbearbeitet. Bis heute steht eine Bewertung durch die EFSA und damit eine verlässliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher für die qualitätsgesicherte Auswahl solcher Lebensmittel aus.
Hintergrund ist eine Initiative der Kommission im August 2012, in der sie nach einigen selektiven Unterlagenprüfungen gegenüber den Mitgliedstaaten problematisierte, dass eine Bewertung von Botanicals durch die EFSA bei Zugrundelegung der gleichen Kriterien wie bei der Bewertung der Lebensmittel mit chemisch basierten Inhaltsstoffen dazu führen könne, dass im Ergebnis der Prüfung wenige, im Extremfall keiner der beantragten claims freigegeben werden könne. Die Kommission bat daher um Stellungnahme, ob weiterhin nach den auf der Health-Claims-Verordnung basierenden Kriterien bewertet oder ein „neuer Weg“ beschritten werden solle. Für den Zeitraum der Einholung der Stellungnahmen setzte die Kommission das EFSA-Bewertungsverfahren aus.
Trotz Ablauf der Antwortfrist am 30. September 2012 ruht das Verfahren noch heute.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sieht die Bundesregierung den Verbraucherschutz durch die Health-Claims-Verordnung gewährleistet, obwohl die darin vorgesehenen Nährwertprofile als Bedingung für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bislang nicht vorliegen?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um gegenüber der Kommission die noch ausstehende Umsetzung der in der Verordnung vorgesehenen Nährwertprofile zu befördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung das durch die Health-Claims-Verordnung geschaffene Verbraucherschutzniveau angesichts der ebenfalls noch ausstehenden europäischen Festsetzung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr der Überdosierung von Vitaminen und Mineralstoffen aufgrund gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die meisten der 222 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben auf Nährstoffe beziehen, mit denen die Menschen in Deutschland ausreichend versorgt sind, so dass sich in der Regel kein Vorteil durch den Verzehr der entsprechenden Lebensmittel ergibt (www.vzhh.de „Gesunde Lebensmittel?“)?
Teilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen vom Dezember 2013, wonach die werbenden Begriffe, die ein Produkt bezüglich seiner Nährstoffgehalte in Beziehung zu anderen Produkten stellen (z. B. „30 Prozent weniger Fett“ oder „zuckerreduziert“), als kritisch eingestuft werden müssen, weil in der Praxis der Vergleichsmaßstab („Reihe von Lebensmitteln derselben Kategorie“) für Verbraucherinnen und Verbraucher unklar bleibt, bzw. auch von den Herstellern unterschiedlich interpretiert wird (www.verbraucherzentrale-sachsen.de/marktcheck-health-claims)?
Setzt sich die Bundesregierung für eine Klarstellung des Vergleichsmaßstabs „Reihe von Lebensmitteln derselben Kategorie“ ein?
Wenn ja, wie und mit welcher zeitlichen Perspektive?
Folgt die Bundesregierung den Überlegungen der Kommission, dass die Prüfung von gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln durch die EFSA bei Anwendung der bisher auf der Health-Claims-Verordnung basierenden Kriterien dazu führen könnte, dass diese Produkte zu großen Teilen oder gar insgesamt im Prüfverfahren scheitern könnten?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung in diesem Fall ein Problem, und wenn ja, welches?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der mit der Health-Claims-Verordnung angestrebte Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln uneingeschränkt gelten sollte und daher eine andere Bewertungssystematik und ein anderer Rechtsrahmen bei Botanicals als bei den übrigen claims problematisch sind?
a) Wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung die als Arzneimittel mit traditioneller Anwendung nach Richtlinie 2004/24/EG registrierten Produkte von Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, in denen pflanzliche Inhaltsstoffe schon lange verwendet werden?
b) Sähe die Bundesregierung, wenn man den Überlegungen der Kommission folgen würde, die eine Parallele zum Verfahren der Registrierung traditioneller Arzneimittel zieht und anregt, einen analogen Sektor für Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen zu schaffen, die traditionell in Lebensmitteln verwendet werden für „traditionelle Lebensmittel“ mit gesundheitsbezogenen Aussagen die Notwendigkeit, analog der bei Arzneimitteln (auch bei traditionellen Arzneimitteln) vorgeschriebenen Pharmakovigilanz ebenfalls die Verwendungsrisiken zu erfassen?
c) Sähe die Bundesregierung, wenn man den Überlegungen der Kommission folgen würde, für „traditionelle Lebensmittel“ mit gesundheitsbezogenen Aussagen die Notwendigkeit, ähnliche Qualitätsanforderungen wie an Arzneimittel (pflanzliche Wirkstoffe in traditionellen Arzneimitteln unterliegen den strengen Qualitätsanforderungen des Europäischen und des Deutschen Arzneibuchs, da Aussagen zur Sicherheit und Unbedenklichkeit eines pflanzlichen Präparats immer nur für eine bestimmte Zubereitung in definierter Qualität getroffen werden können) zu stellen?
Hält es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für hinnehmbar, die Prüfung beantragter claims für Botanicals weiterhin auszusetzen und so den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur wesentliche Informationen für eine qualitätsgesicherte Produktauswahl vorzuenthalten, sondern sie ggf. sogar einer gesundheitlichen Gefährdung auszusetzen?
Liegen der Bundesregierung Rückmeldungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder zum Stand der Befolgung der Vorgaben der Health-Claims-Verordnung, insbesondere der ausgesprochenen Verwendungsverbote für claims, vor?
Wenn ja, welche?