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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur aktuellen Lage der Menschenrechte in Kasachstan

Bewertung der derzeitigen Menschenrechtssituation in Kasachstan, Handlungsbedarf, Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit, auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Religionsfreiheit, jüngste Demonstrationen, Umgang mit Oppositionellen, EU-Menschenrechtsdialog, Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, EU-Rechtsstaatsinitiative für Zentralasien, Verhandlungen zu einem erweiterten EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Kasachstan, Wirtschaftsabkommen, WTO-Beitritt<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/119311.04.2014

Zur aktuellen Lage der Menschenrechte in Kasachstan

der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die menschenrechtliche Situation in Kasachstan verschlechtert sich zunehmend. Große Einschränkungen sind unter anderem beim Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit auszumachen. Aktuelle Bestrebungen der kasachischen Regierung, neue Rechtsreformen zu verankern, könnten weitere Einschnitte der Grundfreiheiten nach sich ziehen. Es sind verschiedene Fälle bekannt, in denen Regierungskritikerinnen bzw. Regierungskritiker zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, mit einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie bestraft oder unter psychiatrische Beobachtung gestellt wurden. Das kasachische Versammlungsgesetz schränkt die Versammlungsfreiheit in erheblichem Maße ein; alle Versammlungen müssen mindestens zehn Tage im Vorhinein genehmigt werden und für die Durchführung von nichtgenehmigten Veranstaltungen sind im Strafgesetzbuch unverhältnismäßig hohe Geldbußen und Haftstrafen von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug festgelegt. Seit dem Jahr 2012 können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen mit der Begründung der „Anstiftung zu sozialem Unfrieden“ schuldig gesprochen werden. Dies entspricht nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Im Dezember 2011 kam es in der Stadt Shanaosen zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen streikenden Ölarbeiterinnen bzw. Ölarbeiter und der Polizei, bei der die Polizei mit scharfer Munition auf Demonstrierende schoss und zwölf Menschen tötete. Im Anschluss daran wurden 34 Angeklagte (mutmaßliche Organisatoren oder an den Ausschreitungen Beteiligte) schuldig gesprochen und zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen geben an, dass die Aussagen der Angeklagten jedoch unter Folter oder anderweitigen Misshandlungen seitens der Sicherheitskräfte erpresst wurden. Die staatlichen Behörden lehnten die strafrechtliche Ermittlung der Beschuldigungen von Folter und Misshandlung ab (Amnesty International, Bericht 2013).

Kasachstan befindet sich laut des Weltpressefreiheitsindex 2014 von „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 161 von 179, 85 Prozent der kasachischen Medienlandschaft sind zwar nicht unmittelbar staatlich, befinden sich jedoch in staatsnaher Hand. Bereits seit dem Jahr 2012 sind Einschränkungen der Medienfreiheit zu verzeichnen, jedoch werden insbesondere unabhängige und oppositionelle Medien zunehmend stärker von der Regierung kontrolliert. Die Zeitungen „Vzglyad“, „Golos Respubliki“ und „Assandi-Times“ sowie die Fernsehsender „Stan“ und „K+“ wurden verboten und mehrere Webseiten werden von der Regierung blockiert. Im Jahr 2013 wurden weitere Zeitungen aufgrund technischer Verstöße bis zu drei Monate lang suspendiert. Des Weiteren wird wiederholt von Übergriffen auf Journalisten und Blogger berichtet, die sich zuvor kritisch über Machtmissbrauch und Korruption von regionalen Funktionären geäußert haben.

Bereits seit dem Jahr 2005 ist die Religionsfreiheit ebenfalls großen Einschränkungen unterworfen; die Religionsausübung hängt von der offiziellen Registrierung einer Religionsgemeinschaft ab, nichtregistrierte Religionsgemeinschaften drohen Geld- und Haftstrafen, Ausweisung, Konfiszierung und das Verbot der Religionsausübung. Seit dem Jahr 2011 hat sich die Situation nach der Verabschiedung eines restriktiven Gesetzes zur Religionsausübung verschärft. Das Religionsrecht wird vor dem Hintergrund von so bezeichneten „religiös motivierten Gewalttaten“ strenger gefasst, was beispielsweise zur Zensur von religiösem Schriftgut aus dem Ausland führt. Viele kleinere religiöse Gemeinschaften konnten sich nicht mehr registrieren lassen, da sie den Anforderungen des neuen Gesetzes nicht genügten. Im Jahr 2013 wurden Änderungen im Anti-Terrorismus-Gesetz aufgenommen, die der Regierung in der Folge die umfassende Kontrolle religiöser Aktivitäten erlaubt (Human Rights Watch, Bericht 2014).

Zwar hat Kasachstan das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention ratifiziert, im Juli 2013 eine entsprechende rechtliche Grundlage verabschiedet und kooperiert insgesamt besser mit internationalen Akteuren, wie beispielsweise dem UN-Sonderberichterstatter, dennoch bestehen nach wie vor Probleme mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch Folter. Allein im ersten Halbjahr 2013 berichtete die kasachische zivilgesellschaftliche Organisation „Anti-Folter-Koalition“ von 201 Beschwerden über Folter und andauernde Gewalt im Polizeigewahrsam sowie der gerichtlichen Verwendung von Geständnissen, die unter Folter erzielt wurden.

Am 11. Februar 2014 erfolgte die Abwertung der kasachischen Währung Tenge gegenüber dem US-Dollar um 19 Prozent. Daraufhin kam es zu Demonstrationen in den Städten Almaty, Uralsk und Astana. Die Kundgebungen waren im Vorhinein nicht genehmigt worden und wurden nach kurzer Zeit von der Polizei aufgelöst.

Die letzte Überprüfung von Kasachstan durch den UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des Universal Periodic Review fand im Jahr 2010 statt, die nächste ist für Oktober und November 2014 geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die aktuelle Lage der Menschenrechte in Kasachstan?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Menschenrechte in Kasachstan, insbesondere

über Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit,

das Recht auf freie Meinungsäußerung,

das Recht auf Versammlungsfreiheit und

die Religionsfreiheit?

3

Inwiefern steht die menschenrechtliche Lage Kasachstans auf der Agenda der Bundesregierung?

Wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

4

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit in Kasachstan zu verhindern?

5

Ist

die politische und

die strafrechtliche Aufarbeitung

der tödlichen Schüsse auf die streikenden Ölarbeiter am 16. Dezember 2011 in Shanaosen durch die kasachischen Autoritäten nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile abgeschlossen?

6

Genügt die unternommene Aufarbeitung nach Kenntnis der Bundesregierung rechtsstaatlichen Grundsätzen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Menschenrechtsdialog mit Kasachstan, und welche Themen werden in dessen Rahmen insbesondere besprochen?

Welche Rolle nimmt hierbei die Bundesregierung ein?

8

Welche Mechanismen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Wirksamkeit des EU-Menschenrechtsdialogs zu evaluieren?

9

Werden auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure in den EU-Menschenrechtsdialog mit Kasachstan einbezogen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Steht die Bundesregierung zu diesen Organisationen in regelmäßigem Kontakt?

10

Wie sehen derzeit die konkreten zeitlichen und inhaltlichen Zielvereinbarungen im Menschenrechtsdialog der Europäischen Union mit Kasachstan aus?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf Kasachstan aus der Rechtsstaatsinitiative der Europäischen Union für Zentralasien, deren Koordination Deutschland im Jahr 2007 gemeinsam mit Frankreich übernommen hat?

12

Welche Maßnahmen hat Deutschland im Rahmen der EU-Rechtsstaatsinitiative in Kasachstan ergriffen, und mit welchem Erfolg?

13

Was sind bestehende Herausforderungen im Rahmen der EU-Rechtsstaatsinitiative in Kasachstan, und welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um diese anzugehen?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit mit der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien seit dem Jahr 2012?

15

Welchen Handlungsbedarf für den Menschenrechtsschutz in Kasachstan zieht die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit mit der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien?

16

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen zu einem erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) der Europäischen Union mit Kasachstan, und wie schätzt sie die Realisierungschancen ein?

17

Welche Rolle nimmt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu einem erweiterten PKA mit Kasachstan ein?

18

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Haltung des Europäischen Parlaments (Resolutionen vom November 2012 und April 2013), dass verstärkte EU-Kasachstan-Beziehungen mit Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte einhergehen sollten, praktisch umzusetzen?

19

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der von ihr im Rahmen des jüngsten universellen Staatenüberprüfungsverfahrens im Jahr 2010 ausgesprochenen Empfehlungen an Kasachstan?

20

Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 unternommen, um die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsrates an die kasachische Regierung mit zu verfolgen?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fälle von Zinaida M., Aleksander K. und Bakhutzan K. und weitere Fälle von Zwangseinweisungen in Psychiatrien (bitte gesondert auf die Fälle eingehen)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verlegung des schwerkranken Häftlings Muchtar D., ehemals Vorsitzender des nationalen Atomenergieunternehmens Kazatomprom, ins Gefängnis Dolinka und seinen Gesundheitszustand (Amnesty International „Kazakhstan: No Effective Safeguards Against Torture“, Bericht 2010; Human Rights Watch, Bericht 2014)?

Ist es der Bundesregierung möglich, eine unabhängige Gesundheitsexpertise und eine Behandlung durch ausländische Ärzte für Muchtar D. zu beantragen?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess gegen den ehemaligen kasachischen Spitzenfunktionär Mukhtar A. in Frankreich (SPIEGEL ONLINE, 9. Januar 2014), und wie beurteilt sie die drohende Überstellung von Mukhtar A. nach Russland oder in die Ukraine, von wo aus er an Kasachstan ausgeliefert würde, wo ihm nach Ansicht von International Partnership for Human Rights ein unfaires Verfahren und weitere Menschenrechtsverletzungen (einschließlich Folter) drohen (IPHR Briefing Paper for EU-Kazakhstan Human Rights Dialogue, März 2014)?

24

Hält die Bundesregierung den neuen Entwurf der kasachischen Regierung für das Strafgesetzbuch in Bezug auf Gewerkschaften und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte für voll vereinbar mit Kasachstans Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Rechts?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verbot der Zeitungen „Vzglyad“, „Golos Respubliki“ und „Assandi-Times“?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verbot der Fernsehsender „Stan“ und „K+“?

27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den neuen Vorschriften der kasachischen Regierung bezüglich der medialen Berichterstattung im Falle eines Notstandes vom 2. April 2014?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhaftierung von Vladimir K. und dem Vorsitzenden der Oppositionspartei „Algha“ in Spanien?

29

Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan Ernesto Méndez, Vladimir K. nicht nach Kasachstan zu überstellen, wo glaubwürdige Informationen darauf hindeuten, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Kasachstan Folter droht (United Nations High Commissioner for Human Rights, Pressemitteilung, 10. Januar 2014)?

Falls ja, in welcher Form unterstützt sie diese Aufforderung?

Falls nein, mit welcher Begründung unterstützt sie diese Aufforderung nicht?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fälle der an den Protesten in Shanaosen beteiligten Ölarbeiterinnen bzw. Ölarbeiter und Gewerkschafterinnen bzw. Gewerkschafter Rosa T. und Maksat D.?

31

Wo sieht die Bundesregierung im Allgemeinen Handlungsbedarf im Menschenrechtsschutz in Kasachstan, und welche Schritte plant die Bundesregierung im Speziellen in Bezug auf die erwähnten Fälle einzuleiten?

32

Was unternimmt die Bundesregierung, um den bedrohten und verfolgten Akteuren aus der kasachischen Zivilgesellschaft Hilfe zu leisten?

33

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Abwertung der nationalen Währung Tenge am 11. Februar 2014 in Höhe von 19 Prozent, und welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung für die einkommensschwachen Gruppen der Bevölkerung?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jüngsten Demonstrationen, die sich als Reaktion auf die Entwertung der Nationalwährung am 15. und 26. Februar 2014 in mehreren kasachischen Städten ereigneten?

35

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Inhaftierungen und Bestrafungen von Demonstrierenden vor, die im Anschluss an die Proteste vom Februar 2014 veranlasst wurden?

36

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der WTO-Beitrittsverhandlungen Kasachstans (WTO = World Trade Organization), und inwiefern werden Menschenrechtsaspekte dabei berücksichtigt?

37

Welche bi- und polylateralen Wirtschaftsabkommen hat Kasachstan nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 verhandelt und unterzeichnet, und inwiefern werden Menschrechtsaspekte dabei berücksichtigt?

38

Welche Empfehlungen an die kasachische Regierung plant die Bundesregierung im Rahmen des kommenden Universal Periodic Review-Verfahrens abzugeben?

Berlin, den 11. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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