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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur "Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union"

Nachfrage zu BT-Drs 18/960; Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger 2010&ndash;2013, Diskriminierung von Unionsbürgern auf dem Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnungsmarkt; Wiedereinreisesperren, Aufenthaltsbefristung bei Arbeitssuche, sozialpädagogische Betreuung bei Integrationskursen, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, Lohnwucher und &ndash;prellung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Kindergeldbetrug durch Unionsbürger, finanzielle Unterstützung bes. betroffener Kommunen (Programm "Soziale Stadt"), Vermietung verwahrloster Wohnungen<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/129128.04.2014

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Tom Koenigs, Renate Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Januar 2014 hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingerichtet. Im März 2014 hat dieser Ausschuss nun einen Zwischenbericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/960).

Die Christlich Demokratische Union (CDU) gab anlässlich dieses Zwischenberichts ein Flugblatt heraus mit der Überschrift „Für Freizügigkeit. Gegen Sozialmissbrauch. Armutszuwanderung vermeiden“ (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/140327-flugblatt-fuer-freizuegigkeit_0.pdf). Es stellt sich die Frage, ob die Verfasser des Flugblatts den Zwischenbericht überhaupt gelesen haben, bevor sie ein Flugblatt solchen Inhalts veröffentlicht haben.

Empirisch belegte Hinweise auf ein tatsächlich relevantes Problem des Missbrauchs durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (weder des Freizügigkeitsrechts noch von Sozialleistungen) hat der Staatssekretärsausschuss trotz ressortübergreifender Suche nicht festgestellt.

Behauptungen über den angeblich „massenhaften Sozialmissbrauch“ entbehren vor diesem Hintergrund jeder Grundlage. Dies ergab auch eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Christine Kamm (www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/14-03-06_anfrage_freizuegigkeit_in_europa_problemloesung_statt_stimmungsmache.pdf): im Freistaat wurden im Jahr 2012 insgesamt 591 Fälle von Sozialleistungsbetrug registriert; tatverdächtig waren in 463 Fällen Deutsche (78 Prozent) und lediglich in zehn Fällen Rumänen (1,7 Prozent) – Bulgaren tauchen in der Statistik gar nicht auf. Auch in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. April 2014 musste die Bundesregierung einräumen, dass sie über keinerlei Daten zum Ausmaß des vermeintlichen finanziellen Schadens, der Bund, Ländern und Kommunen wegen zu Unrecht in Anspruch genommenen Kindergeldes durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entstanden sein soll, verfügt (Protokoll der 25. Plenarsitzung des 18. Deutschen Bundestages, 2. April 2014, S. 1971 f.). Der Vorschlag, beim Kindergeldbezug die Angabe der Steueridentifikationsnummer zu verlangen, hat fachlich offensichtlich einen ganz anderen Hintergrund: „Der Bundesrechnungshof hatte 2009 aufgedeckt, dass Hunderte Beamte in 2 400 Fällen doppelt Kindergeld kassiert und die Steuerzahler so um 6,5 Millionen Euro geprellt hatten“ (Rheinische Post, 15. April 2014, „Beamte betrügen beim Kindergeld“). Bei dieser Personengruppe dürfte es sich wohl ganz überwiegend nicht um Bulgaren und Rumänen gehandelt haben.

Zudem handelt es sich – so der Zwischenbericht – bei der Einwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nicht um das, was der konturlose und tendenziöse Begriff der „Armutszuwanderung“ unterstellt: Unter den eingewanderten Bulgaren und Rumänen sind rund die Hälfte (46 Prozent) ausgebildete Fachkräfte – 28 Prozent gelten sogar als hochqualifiziert. Die Arbeitslosenquote liegt bei ihnen in etwa im Bevölkerungsdurchschnitt.

Gleichwohl muss die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN feststellen, dass sich der Staatssekretärsausschuss um relevante Fragestellungen gar nicht kümmert:

  • Empowerment ist im Zwischenbericht eine bezeichnende Leerstelle: Weder werden Projekte erörtert, die die Menschen vor Ort individuell und passgenau dabei unterstützen, sich in unsere Gesellschaft einzugliedern noch wird der Frage nachgegangen, was getan werden könnte, um die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern zu verbessern.
  • Auch sucht man vergebens nach der Frage, inwiefern Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (z. B. auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt) mit der Folge diskriminiert werden, dass sich ihre Integrationschancen verringern – und was Staat und Gesellschaft dagegen tun können.
  • Schließlich wird im Themenbereich „Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und sog. Scheinselbständigkeit“ (neben der Optimierung einer behördenübergreifenden Datenübermittlung) nur eine einzige Maßnahme vorgeschlagen: die Erschwerung der Anmeldung eines Scheingewerbes. Maßnahmen, die sich gegen Ausbeuter in den Chefetagen richten (etwa wegen des Missbrauchs von Werkverträgen), werden ausgeblendet.

Im Übrigen schlägt der Zwischenbericht neben einiger Symbolpolitik aus Sicht der Fragesteller lediglich untaugliche Maßnahmen vor. So sind Wiedereinreisesperren – die für den Fall eines „Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts“ vorgeschlagen werden – unionsrechtlich nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (in der bisherigen Praxis: bei Schwerverbrechern) zulässig; Artikel 15 Absatz 3 der Unionsbürgerrichtlinie schließt ein Einreiseverbot aus allen anderen Gründen ausdrücklich aus. Auch der Vorschlag, den Aufenthalt von arbeitsuchenden Unionsbürgern nach Ablauf einer gewissen Frist vom Nachweis erfolgsversprechender Bemühungen bei der Arbeitssuche abhängig zu machen, ist nicht zielführend – denn das Freizügigkeitsrecht entsteht bei jeder Wiedereinreise (auch zur Arbeitssuche) erneut.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Fälle des Betrugs im Hinblick auf welche Sozialleistungen durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (einschließlich deutscher Staatsangehörige) gab es in den Jahren 2010 bis 2013 in Deutschland (bitte nach den jeweiligen Sozialleistungen und der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Deutschland gut qualifizierte „Menschen mit ausländisch klingenden Nachnamen“ (und damit auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) bei der Suche nach einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in signifikantem Ausmaß benachteiligt werden (vgl. die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/12919, S. 2 f. und 7 ff. sowie die jüngste Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“, Berlin 2014)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auch in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden (vgl. die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/12919, S. 3 und 9 ff.)?

4

Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung die Verhängung von Wiedereinreisesperren im Falle welcher Formen des „Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts“ für vereinbar mit Artikel 15 der Unionsbürgerrichtlinie?

5

Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung Artikel 35 der Freizügigkeitsrichtlinie für eine ausreichende Rechtsgrundlage für die von ihr geplanten Wiedereinreisesperren – angesichts dessen, dass solche Wiedereinreiseverbote die Wahrnehmung eines nach der Ausreise erneut entstehenden Freizügigkeitsrechts auch dann verhindern würden, wenn die erneute Einreise in keinem Zusammenhang mit dem vorangehenden „Missbrauch“ steht (etwa infolge einer Eheschließung mit einem anderen, wirtschaftlich selbständigen Unionsbürger)?

6

Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung den Vorschlag des Staatssekretärsausschusses für sachgerecht, den Aufenthalt von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zum Zwecke der Arbeitssuche zu befristen, wenn nicht der arbeitsuchende Unionsbürger nach Fristablauf erfolgsversprechende Bemühungen bei der Arbeitssuche nachweist – angesichts dessen, dass nach einer Ausreise das Recht einer jederzeitigen Wiedereinreise nach Deutschland (auch zur erneuten Arbeitssuche) unberührt bleibt?

a) Anhand welcher Kriterien soll nach Ansicht der Bundesregierung rechtssicher festgestellt werden, ob die Arbeitssuche einer Unionsbürgerin bzw. eines Unionsbürgers in Deutschland aussichtslos ist?

b) Wer soll die Beweislast für die Erfolgsaussicht einer Arbeitssuche tragen?

c) Welchen Effekt auf das deutsche Sozialsystem erhofft sich die Bundesregierung von der vorgeschlagenen Regelung?

7

Ist es zutreffend, dass die im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses vorgeschlagenen befristeten Wiedereinreisesperren bei Missbrauch des Freizügigkeitsrechts nur falsche Angaben bei den Ausländerbehörden, nicht aber Sozialleistungsbetrug erfassen, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie begründet die Bundesregierung den Vorschlag des Staatssekretärsausschusses, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen in Duisburg, Dortmund, Berlin und München zusätzlich auch von Sozialpädagogen betreut werden sollen (Bundestagsdrucksache 18/960, S. 7)?

a) Worin erkennt die Bundesregierung den ihrerseits in diesem Zusammenhang behaupteten „besonderen Bedarf der Zielgruppe“?

b) Welche Zielgruppe hat nach Ansicht der Bundesregierung einen derartigen „besonderen Bedarf“ an einer sozialpädagogischen Betreuung (bitte begründen):

a) Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer in den vier oben genannten Städten,

b) alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,

c) ausschließlich bzw. vorrangig Teilnehmende aus Rumänien und Bulgarien?

c) Gibt es oder soll es Integrationskurse geben, die ausschließlich an die aufgrund der Frage 8b zu ermittelnden Zielgruppe gerichtet sind und im Rahmen derer die Zielgruppe von Sozialpädagogen betreut werden soll?

Aufgrund welcher Erwägungen kommt eine sozialpädagogische Betreuung grundsätzlich für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer an Integrationskursen in Betracht oder nicht in Betracht?

d) Welche zusätzlichen Haushaltsmittel wird die Bundesregierung zum Zwecke der sozialpädagogischen Betreuung von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern vorhalten und einstellen, und wie fügt sich dieses Vorhaben in die Planungen des Bundesministeriums des Innern ein, die Haushaltsmittel für Integrationskurse insgesamt um 5 Mio. Euro zu kürzen?

9

Wie haben sich Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit in den Jahren von 2005 bis 2014 entwickelt (bitte nach Jahren und der Nationalität der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

10

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit in signifikantem Maße Folgen der in Deutschland bestehenden Übergangsregelungen beim Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen aus Beitrittsstaaten waren bzw. sind, dass also die Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine effektive Maßnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit war bzw. ist?

Wenn nein, warum nicht?

11

Beschäftigt sich der Staatssekretärsausschuss mit dem Umstand, dass deutsche Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa in Deutschland systematisch zu untertariflichen Löhnen beschäftigen (vgl. Bericht im WDR-Magazin „Monitor“ vom 9. Januar 2014)?

a) Wenn ja, welche Vorschläge werden diesbezüglich im Staatssekretärsausschuss beraten?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Lohnwucher und die Ausbeutung der Arbeitskraft osteuropäischer Migrantinnen und Migranten (etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs) durch Arbeitgeber in Deutschland?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hinterziehung von Sozialabgaben durch Arbeitgeber in Deutschland, die im Zusammenhang mit Lohnwucher und der Ausbeutung der Arbeitskraft osteuropäischer Migrantinnen und Migranten (etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs) erfolgt?

14

In wie vielen Fällen hat z. B. die Deutsche Rentenversicherung in den letzten fünf Jahren das Hinterziehen von Sozialversicherungsabgaben im Zusammenhang mit mutmaßlich scheinselbständigen Arbeitsverhältnissen mit Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern angezeigt?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor deutschen Arbeitsgerichten in den letzten fünf Jahren erfolgreich Klage geführt haben, weil sie von ihren Arbeitgebern um den ihnen zustehenden Lohn geprellt wurden?

16

Befasst sich der Staatssekretärsausschuss mit Maßnahmen, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor Lohnwucher und der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft (etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs schützen bzw. sie darin unterstützen, sich gegen Lohnwucher und die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu wehren?

Wenn nein, warum nicht?

17

Wurden im Staatssekretärsausschuss im Handlungsfeld „Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit“ Sachverständige angehört?

a) Wenn ja, welche?

Welche Empfehlungen haben sie abgegeben?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Wie viele Verurteilungen gab es (seit dem Jahr 2005) im Hinblick auf einen betrügerischen Bezug von Kindergeld durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, aufschlüsseln)?

19

Ist es (unter Zugrundelegung der auf S. 7 des Zwischenberichts vorgelegten Planungsdaten) zutreffend, dass die angekündigten 200 Mio. Euro zur Unterstützung betroffener Kommunen tatsächlich zu 64 Prozent (137 Mio. Euro) aus reinen EU-Mitteln und lediglich zu 36 Prozent (77,3 Mio. Euro) aus nationalen Kofinanzierungsmitteln des Bundes bestehen sollen?

20

In welcher Höhe erwartet der Bund eigene Finanzierungsbeiträge (Kofinanzierung) der Länder und Träger, in welcher Höhe der Kommunen (bitte nach Kommunen in Haushaltsnotlage und andere Kommunen differenzieren)?

21

Wie viele Mittel der in Aussicht gestellten 200 Mio. Euro will der Bund in welchen Jahren den Kommunen für was genau zur Verfügung stellen?

22

Will der Bund mit diesen Mitteln entsprechend dem Vorschlag der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (www.tagesspiegel.de/politik/hendricks-verspricht-kommunenhilfe/9392058.html) auch den Ankauf bzw. den Abriss von „Schrottimmobilien“ finanziell fördern?

Wenn ja, mit Bundesmitteln in welcher Höhe?

23

Nach welchen Kriterien sollen die „besonders betroffenen Kommunen“, die von einer diesbezüglichen finanziellen Unterstützung profitieren sollen, ausgewählt werden?

24

Wie sollen die Finanzmittel unter den besonders betroffenen Kommunen aufgeteilt werden?

25

Auf welcher Grundlage basiert die Annahme der Bundesregierung, dass etwa 10 Mio. Euro des Mittelaufwuchses im Programm „Soziale Stadt“ für Integrationsmaßnahmen sowie zur Maßnahmenbeschleunigung und -vereinfachung in besonders betroffenen Kommunen aufgewendet werden können?

26

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die zusätzlichen Mittel im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ auch bei den besonders betroffenen Kommunen ankommen und dort sachgerecht eingesetzt werden?

27

Ab wann können die besonders betroffenen Kommunen die zusätzlichen Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ abrufen?

28

Wie begründet die Bundesregierung, dass der Staatssekretärsausschuss den Vorschlag der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 nicht aufgegriffen hat, „das Operationelle Programm des Bundes für den ESF für die Zielgruppe der Armutswanderer aus Osteuropa bzw. für die betroffenen Stadtregionen zu öffnen und durch gezielte Programme zu erweitern und die Kofinanzierung zu übernehmen“?

29

Auf welchem Stand ist der Klärungsprozess im Hinblick auf die im Zwischenbericht auf S. 53 erwähnte Abstimmung zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung im Hinblick auf die Frage, ob Gebäude außerhalb der Fördergebiete in das Programm „Soziale Stadt“ einbezogen werden können?

30

Wann werden die im Zwischenbericht auf S. 54 angekündigten Leitfäden (zum Umgang mit „verwahrlosten“ Immobilien bzw. zur Krankenversicherung) fertiggestellt sein bzw. wie ist der Verfahrensstand derzeit? Welche inhaltlichen Vorgaben werden die Leitfäden machen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz, das Problem der Vermietung „verwahrloster“ Wohnungen durch eine an das nordrhein-westfälische Wohnungsaufsichtsgesetz (Landtag-NRW-Drucksache 16/4379 und 16/4459) angelehnte Rechtssetzung des Bundes oder der Länder zu lösen, und welche diesbezüglichen Gesetzesvorhaben planen die Bundesregierung bzw. – nach gegenwärtiger Kenntnis der Bundesregierung – die Länder?

Berlin, den 28. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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