Arbeitsbedingungen für Zivilstatisten auf US-Militärgelände
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die US-Armee bereitet ihre Truppen auch in Deutschland unter anderem durch den Einsatz ziviler Statistinnen und Statisten, die die Zivilbevölkerung im Kriegsgebiet verkörpern sollen, auf Kriegseinsätze im Ausland vor. Diese „Civilians on the Battlefield“ (CoB) werden einem Bericht von „REPORT MAINZ“ vom 2. April 2013 zufolge („Billiglöhner auf dem Schlachtfeld“) unter „menschenverachtenden“ Arbeitsbedingungen beschäftigt. Als Entlohnung gebe es 90 Euro pro Tag, was angesichts einer abverlangten 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen die Woche, über mehrere Wochen hinweg, in einen Bereich falle, „den man als sittenwidrig kennzeichnen kann“, zitiert „REPORT MAINZ“ den Arbeitsrechtler Professor Peter Wedde. Mitunter müssten die Statistinnen und Statisten den ganzen Tag stehen.
Das US-Militär hat dem Report-Team gegenüber eine Stellungnahme verweigert und auf die Zuständigkeit seines deutschen Vertragspartners verwiesen, der SST GmbH mit Sitz im bayerischen Velburg. Auf ihrer Homepage weist diese Firma darauf hin, dass den Beschäftigten das Mitführen von Laptops und Handys verboten sei. Angaben zur Entlohnung finden sich dort nicht.
Die Fragesteller sehen hier auch die Bundesregierung gefordert, die im Rahmen der von ihr gesehenen deutsch-amerikanischen Freundschaft auf die US-Regierung einwirken sollte, um ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu unterbinden. Die Fragesteller lehnen die aktive Unterstützung der US-Kriege und damit auch die Beteiligung an CoB-Übungen ab. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die US-Armee auch völkerrechtrechtlich höchst umstrittene Einsätze durchführt, sollte die Beihilfe von Zivilisten hieran unterbunden oder zumindest erheblich erschwert werden. Eine deutliche Verbesserung der arbeitsrechtlichen Bedingungen wäre womöglich auch geeignet, die US-Armee zu einem Verzicht auf solche Übungen in Deutschland zu veranlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung vor oder nach dem Report-Bericht über „Billiglöhner auf dem Schlachtfeld“ gegenüber US-Stellen oder der SST GmbH die Arbeitsbedingungen bei CoB-Übungen in Deutschland angesprochen, und wenn ja, welche Positionen hat sie dabei vertreten, und wie hat die US-Seite darauf reagiert?
Inwiefern und unter welchen Umständen gelten die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts bei Beschäftigungsverhältnissen auf US-Militärgelände, bzw. inwiefern gelten abweichende Vorschriften?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Arbeitsbedingungen bei CoB-Übungen, und inwiefern kann sie den Report-Bericht bestätigen?
Vermittelt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Beschäftigungsverhältnisse für die SST GmbH, und wenn ja, inwiefern ist die BA den Berichten über menschenverachtende Arbeitsverhältnisse nachgegangen, welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen, und welche Schlussfolgerungen hat sie gezogen?
Sind Arbeitsverträge, die über Wochen hinweg eine 24-Stunden-Bereitschaft vorsehen, also den kompletten Verzicht auf Freizeit, unter verlangtem Verzicht auf Handys und Laptops, Unterbringungen in völlig komfortlosen Gemeinschaftsunterkünften bei einer Entlohnung von 90 Euro brutto täglich, nach Auffassung der Bundesregierung sittenwidrig?
Unterhalten Behörden des Bundes Geschäftsbeziehungen mit der SST GmbH, und wenn ja, welcher Art (bitte ggf. für die Jahre ab dem Jahr 2010 darlegen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die US-Armee solche CoB-Übungen in Deutschland in der Vergangenheit dazu genutzt hat, völkerrechtswidrige oder jedenfalls völkerrechtlich stark umstrittene Kriegseinsätze vorzubereiten, wie etwa den Irak-Krieg im Jahr 2003?
a) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung US-Einheiten, die im Jahr 2003 am Einmarsch in den Irak beteiligt waren, zuvor in Deutschland CoB-Übungen durchgeführt, und wenn ja, welche Einheiten waren diese, und wie viele Soldatinnen und Soldaten waren daran beteiligt?
b) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung US-Einheiten, die nach Beginn des Einmarschs in den Irak an Besatzungstätigkeiten dort beteiligt waren, zuvor in Deutschland CoB-Übungen durchgeführt, und wenn ja, welche Einheiten waren dies, und wie viele Soldatinnen und Soldaten waren daran beteiligt?
c) Welche Anstrengungen unternimmt sie, um zu verhindern, dass von den US-Streitkräften auf deutschem Boden CoB-Übungen zur Vorbereitung von Kriegseinsätzen ohne UN-Mandat geprobt werden?
d) Inwiefern machen sich Statistinnen und Statisten, die solche Einsätze wissentlich mit vorbereiten helfen, strafbar, etwa wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges oder einer Beihilfe zu Straftaten?
Welche weiteren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Report-Bericht gezogen?
In welchem Umfang betreibt die Bundeswehr CoB-Übungen (bitte für die Jahre ab 2004 vollständig unter Angabe der Übungen und Anzahl der jeweils teilnehmenden Statistinnen und Statisten darlegen)?
a) Welche Firmen bzw. Agenturen werden dabei genutzt?
b) Auf welche Einsatzgebiete wurden die Bundeswehrangehörigen dabei vorbereitet?
c) Welche Arbeitsbedingungen gelten für die zivilen Statistinnen und Statisten dabei hinsichtlich Art der Unterbringung, Mitnahmemöglichkeit von Handys und Laptops, Entlohnung, Verhältnis von Bereitschaftszeiten und Freizeit?