Kritik des Europarates an Rassismus und Intoleranz in Deutschland
der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Tom Koenigs, Renate Künast, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) rügt in ihrem am 25. Februar 2014 veröffentlichten Bericht die Bundesregierung für ihren Umgang mit Rassismus und Intoleranz. Die ECRI bescheinigt Deutschland ein Rassismus-Problem, das die gesamte Gesellschaft, und damit auch ausdrücklich staatliche Behörden, betrifft. Das sei zuletzt durch das Komplettversagen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie deutlich geworden. Gleichzeitig dürfe sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Bekämpfung der Hassdelikte nicht nur auf den organisierten Rechtsextremismus fixieren. In diesem Kontext werden beispielsweise auch antisemitisches Verhalten, Teile der öffentlichen Debatte über Einwanderer und Diskriminierung von Homosexuellen genannt.
Aktionspläne
Die Expertinnen und Experten des Europarates monieren, dass die Bundesregierung trotz entsprechender Kritik den Aktionsplan gegen Rassismus und Intoleranz seit dem Jahr 2008 nicht überarbeitet hat. Der Nationale Aktionsplan für Integration enthält zudem keinen Abschnitt über die Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz. Und obwohl Sinti und Roma immer noch unter einer erheblichen Diskriminierung leiden, werden sie dort nur kurz erwähnt.
Racial profiling
Gerügt werden außerdem willkürliche, verdachtsunabhängige Identitätsüberprüfungen durch die Polizei. Diese führen in der Praxis zu diskriminierenden Kontrollen und stigmatisieren Menschen in der Öffentlichkeit. Das so genannte racial profiling sei in Deutschland immer noch nicht ausdrücklich verboten.
Hassverbrechen
Die Kommission stellt fest, dass in Deutschland keine verlässliche statistische Methode Anwendung findet, um das Ausmaß der durch Rassismus und Homobzw. Transphobie motivierten Gewalt und Hassreden zu messen. Deshalb sollte das System für die Erfassung und Nachverfolgung solcher Fälle reformiert werden. Bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern sollen Kontaktstellen für die Meldung diesbezüglicher Beschwerden eingerichtet werden.
Antidiskriminierung
Die Kommission bemängelt die noch immer ausstehende Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält und bereits vor 13 Jahren verabschiedet wurde.
Die Kommission fordert die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den öffentlichen Sektor und die bessere finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Alternativ schlagen die Expertinnen und Experten des Europarates vor, regionale Stellen der ADS in allen Bundesländern einzurichten.
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT)
Nach Meinung der Kommission gibt es darüber hinaus eine erhebliche Diskriminierung von LGBT-Personen. Dies führe tendenziell dazu, dass LGBT-Personen ihre sexuelle Identität verbergen. Homophobie und Transphobie sind laut Europaratbericht besonders in den Schulen verbreitet. Auch im Gesundheitswesen und, bezogen auf transsexuelle Menschen auf dem Arbeitsmarkt, kommt es weiterhin häufig zu Diskriminierungen.
Die Kommission fordert diesbezüglich die Bundesregierung sowie jene Bundesländer, die bisher keinen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm zur Förderung der Toleranz gegenüber LGBT-Personen und zur Bekämpfung von Homo- bzw. Transphobie angenommen haben, zur Verabschiedung eigener Maßnahmen oder Aktionspläne auf.
Gerügt werden außerdem die staatliche Diskriminierung und die daraus resultierenden rechtlichen Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren.
Antiziganismus
Sinti und Roma leiden in Deutschland immer noch unter erheblichen und vielschichtigen Diskriminierungen. Hierauf wird – so ECRI – seitens der Bundesregierung nur unzureichend reagiert. So komme es immer wieder auch zu gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen auf Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in zwei Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksache 17/14754 und 18/1085) versucht, das Ausmaß antiziganistischer Straftaten in Deutschland zu erfahren – mit mäßigem Erfolg: Erst im Zuge einer Kleinen Anfrage sei mittels einer „händischen Recherche“ ermittelt worden, dass es in den Jahren 2008 bis 2010 antiziganistische Straftaten in Deutschland im unteren zweistelligen Fallzahlenbereich gegeben hätte.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Aufnahme des Merkmals „Antiziganismus“ in den so genannten Themenfeldkatalog zur Erfassung der politisch motivierten Kriminalität (PMK) für angezeigt hält, antwortete die Bundesregierung, diese Frage solle im Rahmen der ohnehin anstehenden Überprüfung des „Definitionssystems PMK“ beraten werden. Das zu entscheiden, sei aber nicht die Aufgabe der Bundesregierung, sondern der Bundesländer. Um eine eigenständige Positionierung bzw. Empfehlung drückt sich die Bundesregierung damit erneut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass versteckter Rassismus in Teilen der Bevölkerung existiert?
Wenn ja, wie würde die Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung rassistischen Gedankenguts innerhalb der Bevölkerung beschreiben?
Welche Vorschläge für eigene, auch haushaltswirksame, Maßnahmen leitet die Bundesregierung (mit welchem Zeitplan) aus dieser Problembeschreibung ab?
Wenn nein, warum nicht (bitte auch unter Hinweis auf die Ergebnisse der beiden vom ECRI herangezogenen Studien begründen: Decker/Kiess/Brähler: „Die Mitte in Umbruch – Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012“, herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2012 sowie Universität Bielefeld, Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland“)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“, Berlin 2011, auf Seite 592 sinngemäß zu der Feststellung gekommen ist, Negativdiskurse (wie insbesondere die Sarrazin-Debatte) würden der Integration schaden und gleichzeitig Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit fördern?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie damals den auch nach Auffassung der Vereinten Nationen rassistischen Äußerungen von Thilo Sarrazin entschieden genug entgegengetreten ist (bitte unter Hinweis auf entsprechender Zitate und Quellen darlegen)?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann, dass sie sich von einem der zentralen Ergebnisse dieser von ihr veröffentlichten Studie distanziert?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellung der Kommission, dass rassistische Gedanken und Sympathien für rechtsextreme Organisationen bei der Polizei weit verbreitet sind?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen hierüber sind der Bundesregierung bekannt?
Hält die Bundesregierung es angesichts der Feststellung für angebracht, solche Untersuchungen zu fördern?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die in dem Bericht erhobene Forderung, Kontaktstellen bei Polizei und Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern mit der besonderen Zuständigkeit einzurichten, Beschwerden von Personen mit Migrationshintergrund, einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit, die historisch in Deutschland ansässig ist, von LGBT-Personen (schutzbedürftige Gruppen) und von Einzelpersonen oder eines Verbandes, der sich für deren Rechte einsetzt, zu erfassen und in diesen Fällen zu ermitteln sowie einen regelmäßigen Dialog mit Interessenvertretungen betroffener Gruppen zu führen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung der Kommission ergreifen, den Umgang von Polizei und Justizbehörden mit Neonaziversammlungen zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Einschränkungen für das bürgerliche Engagement von Gegendemonstranten nicht unverhältnismäßig sind?
Vor dem Hintergrund, dass der derzeitige Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz aus dem Jahr 2008 mit den Worten, er sei „nicht statisch, sondern die einzelnen Maßnahmen bedürfen der Evaluierung und Nachsteuerung“ endet, ist zu fragen, ob der Aktionsplan tatsächlich evaluiert worden ist?
Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Ergebnis?
Und anhand welchen Zeitplans plant die Bundesregierung, diese Evaluationsergebnisse umzusetzen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in diesen Umsetzungsprozess einzubeziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Für wann plant die Bundesregierung dann die angekündigte Evaluierung?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in diese Evaluation einzubeziehen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, diesen Aktionsplan ggf. auch konzeptionell weiterzuentwickeln?
Wenn ja, in welche inhaltliche Richtung?
Welche Stellen wird die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitraums damit befassen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft hierbei einzubeziehen?
Inwieweit soll der Aktionsplan um die Themen Homophobie und Transphobie ergänzt werden?
Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen des ECRI-Berichts, den Nationalen Aktionsplan für Integration um einen Abschnitt bzw. um Selbstverpflichtungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz zu ergänzen, und wenn nein, warum nicht?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der ECRI, dem Nationalen Aktionsplan für Integration würde es an Indikatoren und Zielvorgaben fehlen bzw. an quantifizierten Verpflichtungen seitens der Bundesländer mangeln, wirksame Maßnahmen für das Erreichen der festgelegten Ziele zu ergreifen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der ECRI, wonach Diskriminierung von Sinti und Roma im Nationalen Aktionsplan für Integration nicht angemessen behandelt wird?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellung der Kommission, verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundespolizei und der Polizei der Länder befördern diskriminierende Praktiken?
Welche Maßnahmen werden die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder ergreifen, um diese Praxis zu unterbinden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Kommission, die bisherige statistische Erfassung lasse keine Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß von Rassismus und Homo- bzw. Transphobie zu?
Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Kontext die von der Kommission herausgestellte Diskrepanz zwischen der polizeilichen Statistik über politisch motivierte Straftaten in Bezug auf rassistische und homo- bzw. transphobe Beleidigungen und deren zivilgesellschaftliche Erfassung?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, bei der Erfassung rassistischer und homo- bzw. transphober Hassreden könne die Definition des Begriffs „politisch motiviert“ Polizeibeamte irreführen und damit eine Protokollierung verhindern?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Kommission, dass mangels Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden häufig rassistische oder transphobe Straftaten nicht angezeigt und damit auch nicht erfasst werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass das Justizsystem nicht in ausreichendem Maße für Opfer von Rassismus und Homobzw. Transphobie zugänglich ist?
Welche vertrauensbildenden Maßnahmen kommen zur Verbesserung der Strafverfolgung in diesem Bereich nach Auffassung der Bundesregierung in Betracht?
In welchem Umfang ist der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der NSU-Taten bekannt, dass – wie von der Kommission festgestellt – Polizeibeamte zögerlich sind, Anzeigen von Straftaten mit einem rassistischen oder homo- bzw. transphoben Motiv aufzunehmen und im Jahr 2013 türkische Stellen die Polizei mehrfach daran erinnern mussten, nach schweren Bränden in Häusern, die von türkischstämmigen Menschen bewohnt wurden, rassistische Tatmotive zu untersuchen?
Welche Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Effektivierung der Bearbeitung sieht die Bundesregierung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung:
a) aus der Feststellung des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD), § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) sei nicht mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) vereinbar, und
b) aus der Empfehlung der ECRI, § 130 StGB so zu reformieren, dass zum einen die Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens nicht mehr Tatbestandsvoraussetzung ist und zum anderen aber Hautfarbe und Sprache in den Tatbestand aufgenommen werden?
Sieht die Bundesregierung bei § 130 StGB anderweitigen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der ECRI, bestimmten Organisationen, z. B. Verbänden und Gewerkschaften, das Recht auf Zivilklagen für eine wirksamere Bekämpfung von Rassendiskriminierung einzuräumen?
Welche Ergebnisse erbrachte die jahrelange Prüfung der Bundesregierung des vor 14 Jahren unterzeichneten Protokolls Nr. 12 zur EMRK, von deren Ergebnis die Bundesregierung die Ratifizierung des Protokolls abhängig machte?
Wann plant die Bundesregierung, diese Prüfung abzuschließen und das Ratifizierungsprozedere einzuleiten?
Welche tatsächlichen Auswirkungen hätte die Ratifizierung nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Zugang zu Sozialleistungen?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Wie verträgt sich die bisherige Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf die Ratifizierung des 12. Protokolls mit der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, wonach (im Hinblick auf die Einschränkung des Sozialleistungsbezugs im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes) es verfassungswidrig sei, die Menschenwürde migrationspolitisch zu relativieren?
Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI angemahnt, die Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den öffentlichen Sektor auszuweiten?
Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI angemahnt, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes finanziell besser auszustatten?
Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI vorgeschlagen, regionale Stellen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in allen Bundesländern einzurichten?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung der ECRI, wonach LGBT-Personen immer noch erheblicher Diskriminierung ausgesetzt sind, zu?
Auf welche Daten stützt sie ihre Meinung?
Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Diskriminierung zu bekämpfen (insbesondere im Gesundheitswesen und, bezogen auf transsexuelle Menschen, auf dem Arbeitsmarkt)?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung der ECRI über staatliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu (bitte mit Begründung)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und verheirateten Paaren?
Teilt die Bundesregierung die positive Bewertung der Aktionspläne oder der umfassenden Programme zur Förderung der Toleranz gegenüber LGBT-Personen und zur Bekämpfung von Homo- bzw. Transphobie durch die ECRI, die in den letzten Jahren in einigen Bundesländern verabschiedet wurden?
Teilt die Bundesregierung die Forderung der ECRI nach Verabschiedung solcher Aktionspläne auf der Bundesebene und in den übrigen Bundesländern?
Wie viele antiziganistische Straftaten genau wurden durch die im Zuge der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14754 erstellten „händischen Untersuchung“ identifiziert (angesichts dessen, dass der Hinweis der Bundesregierung auf einen diesbezüglich „zweistelligen Fallzahlenbereich“ zu unscharf ist)?
Wie viele antiziganistische Straftaten genau gab es in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte ggf. durch eine erneute „händische Untersuchung“ ermitteln)?
Wie setzten sich die antiziganistischen Straftaten in den Jahren 2008 bis 2010 respektive in den Jahren 2011 bis 2013 zusammen (bitte nach a) Tötungs- und Körperverletzungdelikten, b) Brand- und Sprengstoffanschlägen, c) Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und Roma bzw. d) Meinungsäußerungsdelikten aufschlüsseln)?
Wie werden Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und Roma innerhalb des „Definitionssystems PMK“ derzeit klassifiziert („rassistisch“, „fremdenfeindlich“ etc.)?
Wird sich die Bundesregierung innerhalb der Innenministerkonferenz für die Aufnahme des Merkmals „Antiziganismus“ in den „Themenfeldkatalog PMK“ einsetzen, und wenn nein, warum nicht?