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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur "Lage der Natur"

Detailfragen zum Bericht zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie der EU (FFH-Bericht): Methodik und Bewertungsverfahren, Ursachen für Verschlechterung bzw. Verbesserung des Arten- und Lebensraumstatus einzelner Gebiete, Flächennutzung in FFH-Gebieten, Maßnahmen zur Zustandsverbesserung, Erstellung und Umsetzung der Managementpläne für FFH-Gebiete, Personalausstattung und Finanzierung der Naturschutzbehörden, FFH-Monitoring, Anzahl erhobener Stichproben, Einbeziehung der Daten der Bundeswaldinventur 2012, Erhaltungszustand der Buchenwälder, je Waldlebensraumtyp untersuchte Strukturen (Totholz, Habitatbäume u.a.), Schwellenwerte, Nährstoffeinträge in FFH-Gebiete, Grünlandpflegeumbruch<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/139808.05.2014

Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur „Lage der Natur“

der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 26. März 2014 hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, den aktuellen Bericht „Die Lage der Natur in Deutschland“ veröffentlicht, in welchem ca. 12 000 Stichproben aus FFH- und Vogelschutz- sowie SPA-Gebieten (FFH: Flora-Fauna-Habitat; SPA: Special Protection Area bzw. Besondere Schutzgebiete) analysiert wurden. Darin heißt es: „Für die FFH-Richtlinie wurde dieser Bericht erstmalig 2007 erstellt, d. h. die jetzt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich mit dem vorherigen Bericht. Für die Vogelschutzrichtlinie wird der Bericht erstmalig in einem neuen Format erstellt. Beide Berichte sind ,Rechenschaftsberichte‘ und dienen gleichzeitig der Verbesserung der Effizienz von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland.“

In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt heißt es auf Seite 29: „Bis 2020 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFH-Richtlinie), der geschützten (§ 30 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat bzw. die eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005 signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist.“

In der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union für das Jahr 2020 „Lebensversicherung und Naturkapital“ fordert Einzelziel 1: „Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume und Erreichen einer signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen an den aktuellen Bewertungen i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen (Habitat-Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand und ii) 50 % mehr Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder verbesserten Zustand zeigen.“

Diese Kleine Anfrage wird gestellt, um eine bessere Einschätzung zu erhalten, ob zum einen die nationalen und europäischen Ziele zum Schutz der Biodiversität erreicht werden und zum anderen die Vergleichbarkeit der getätigten wie der geplanten Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen im Vergleich zu der Erhebung aus dem Jahr 2007 gegeben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Ist die vollständige Methodik zur Bewertung der Lebensräume und Arten öffentlich zugänglich, oder ist geplant, diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wurde das Bewertungsverfahren bezogen auf den FFH-Bericht im Vergleich zum vorherigen Bericht geändert?

Wenn ja, inwiefern (bitte alle Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bericht darlegen)?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Ursachen, die in einzelnen Gebieten zu einer Verschlechterung bzw. auch Verbesserung des Arten- oder Lebensraumstatus geführt haben?

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Verbesserungen auf konkrete Maßnahmen zurückzuführen?

Wenn ja, auf welche?

Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung den Verschlechterungen konkrete Ursachen zugrunde?

Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung Ursachen zugrunde, die außerhalb der Handlungsmöglichkeiten des Naturschutzes liegen?

Wenn ja, welche?

Inwieweit ist über die in den Fragen 3a bis 3c genannten Ursachen hinaus eine konkrete Ursachenanalyse geplant, und inwiefern wird diese Analyse veröffentlicht?

Wenn ja, was ist die anvisierte Zeitschiene für ein solches Projekt (bitte für die einzelnen Gebiete mit angenommener bzw. nachgewiesener Ursache der Verschlechterung bzw. Verbesserung aufschlüsseln)?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern sich Verschlechterungen aus der konkreten Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Aktivitäten ergeben?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche indirekten Faktoren (wie z. B. diffuse Nährstoffeinträge) zu einer Verschlechterung des Status von Arten oder Lebensräumen geführt haben?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern die Nutzerinnen und Nutzer von Flächen innerhalb von FFH-Gebieten über den Schutzgegenstand, die räumlichen Schutzgrenzen und die jeweiligen Managementpläne informiert sind?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was unternommen wird, um die Nutzerinnen und Nutzer dieser Flächen vor Ort für den jeweiligen Schutz zu gewinnen, bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf Bundesebene?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es konkrete Pläne gibt, Nutzerinnen und Nutzer in FFH-Gebieten stärker als bisher für einen Nutzungsausfall oder eine Nutzungseinschränkung zu entschädigen, bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf Bundesebene?

Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und nach welchem Verfahren soll dies geschehen?

9

Wie will die Bundesregierung den negativen Einfluss von Land- und Forstwirtschaft inklusive der Verschmutzung von Flüssen und Meeren sowie Fischerei und von Einträgen über die Luft reduzieren, um die Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie zu erreichen?

Welche strategischen Handlungsansätze sind für die Zielerreichung geplant?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um in den Gebieten, deren Zustand sich verschlechtert hat, eine Verbesserung herbeizuführen (bitte nach Gebieten und Maßnahmen aufschlüsseln)?

11

Wurden Gelder aus der 2. Säule der EU-Agrarförderung (ELER) für Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt verwendet?

Wenn ja, für welche, und in welcher Höhe (bitte Aufschlüsselung nach Ländern, Maßnahmen und Gebieten)?

12

Wann wird die Erstellung von Managementplänen, die auf die entsprechenden Lebensräume und Arten abgestimmt sind und konkrete Schutzmaßnahmen enthalten, für alle 4 617 FFH-Gebiete voraussichtlich abgeschlossen sein, einschließlich der 591 Gebiete die im Annex A des nationalen FFH-Berichts als in Bearbeitung gelistet sind?

13

Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Monitoringkriterien in der alpinen Region vor, und inwiefern ist die dort angewandte Methodik mit der in der kontinentalen und atlantischen Region vergleichbar?

Inwiefern unterscheidet sich bei einer Kooperation der Erfassung der alpinen Region mit Österreich die verwendete Methodik, und wie wird eine Vergleichbarkeit zu anderen Regionen gewährleistet?

14

Reicht nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Personalausstattung der Naturschutzbehörden der einzelnen Bundesländer aus, um das Aufstellen der Managementpläne für FFH-Gebiete, das Umsetzen der darin genannten notwendigen Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle zu gewährleisten?

Wenn nein, um wie viele Stellen müsste das Personal nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt werden?

15

In welcher Höhe stehen den Naturschutzbehörden der Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne zur Verfügung, und aus welchen Töpfen kommen diese anteilig?

Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung diese Mittel aus, um die in den Managementplänen genannten Maßnahmen umzusetzen, und wenn nein, wie hoch werden die benötigten Mittel eingeschätzt?

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne in FFH-Gebieten mit Bundesmitteln zu unterstützen und so eine schnellere Umsetzung zu erleichtern?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die eingesetzten Gelder prozentual auf die verschiedenen Erhaltungszustände aufgeteilt werden?

17

Wie viele finanzielle Mittel sind insgesamt in das Monitoring der FFH- und Vogelschutz- sowie SPA-Gebiete geflossen?

Wie stellt sich diese Summe im Vergleich mit den Kosten für anderes Umweltmonitoring dar, z. B. den Kosten für Klimadaten für Deutschland pro Jahr (Messstationen des Deutschen Wetterdienstes – DWD – und den jährlichen Kosten für das integrierte Mess- und Informationssystem – IMIS)?

18

Wie viele Stichproben wurden pro Lebensraumtyp und biogeografischer Region und pro Art und biogeografischer Region durchgeführt?

19

Wie und in welcher Form flossen Eingangsdaten zur Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ aus der Bundeswaldinventur 2012 (BWI-2012) für die Waldlebensraumtypen (WLRT) der Hainsimsen- (EU-Code 9110) und Waldmeister-Buchenwälder (9130) in der atlantischen sowie der kontinentalen biogeografischen Region und ferner die Sternmieren- (9160) und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) sowie die bodensauren Nadelwälder (9410) in der kontinentalen biogeografischen Region in die Bewertung zum Erhaltungszustand im Bericht zur Lage der Natur mit ein?

Weshalb konnten die Daten aus der BWI 3 nicht auch für die nicht aufgezählten bzw. für die aufgezählten WLRT in anderen biogeografischen Regionen (z. B. Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder – 9170 – in der atlantischen biogeografischen Region) verwendet werden?

Durch welches Verfahren bzw. durch welche Methode wurden in diesen WLRT die Daten für die Bewertung des Erhaltungszustandes erhoben?

20

Wie hoch liegt der Totholzvorrat in den Waldlebensraumtypen bei einem günstigen Erhaltungszustand (bitte nach Lebensraumtyp aufschlüsseln)?

Werden die bestehenden Totholzmengen als ausreichend angesehen?

21

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Bewertung des Erhaltungszustandes der Buchenwälder als ausschließlich günstig (grün) in der alpinen biogeografischen Region und überwiegend günstig (grün) in der kontinentalen im Unterschied zu der überwiegend ungünstig-unzureichenden Bewertung (gelb) in der atlantischen Region?

Welche Ursachen liegen nach Einschätzung der Bundesregierung dem überwiegend ungünstig-unzureichenden (gelb) Erhaltungszustand der Buchenwälder im Gegensatz zum ausschließlich günstigen (grün) in der alpinen biogeografischen Region und überwiegend günstigen (grün) in der kontinentalen Region zugrunde?

22

Welche spezifischen Strukturen einschließlich der lebensraumtypischen Arten wurden für die verschiedenen Waldlebensraumtypen untersucht und bewertet?

23

Welche Schwellenwerte wurden bezüglich der einzelnen Strukturen (z. B. Baumartenzusammensetzung, Totholz, Habitatbäume, Entwicklungsphasen, Schichtigkeit, Beeinträchtigungen, Torfmoosdeckung beim Moor-WLRT) je Waldlebensraumtyp festgelegt, um einen günstigen Erhaltungszustand zu definieren?

24

Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem Umfang Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft an der Verschlechterung des Zustandes von FFH-Gebieten (in Wäldern und Gewässern) beteiligt waren?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen gegen hohe Nährstoffeinträge in FFH-Gebieten durch Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung durchzuführen?

Wenn ja, welche?

26

Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Grünlandpflegeumbruch in FFH-Gebieten sowie in Vogelschutzgebieten zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes führt, und wenn ja, aufgrund welcher wissenschaftlichen Publikationen?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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