Direktzahlungen an das Land Bayern und Auswirkungen einer Nichtverabschiedung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Öffentlichen Meldungen zufolge (Agra-Europe vom 7. Mai 2014) steht eine Verabschiedung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes aufgrund von schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten in der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD kurz vor dem Scheitern.
In der Fraktion der CDU/CSU wird offen von der Möglichkeit gesprochen, das Gesetz notfalls ganz scheitern zu lassen und stattdessen unmittelbar das EU-Recht anzuwenden. Die Folge wäre beispielsweise ein Verzicht auf die 4,5-prozentige Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, eine Degression und Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe anstatt einer Besserstellung der ersten Hektare sowie die unmittelbare Einführung einer bundeseinheitlichen Basisprämie ohne Übergang.
Damit stellen sich einige Kräfte innerhalb der Fraktion der CDU/CSU gegen einen breiten gesellschaftlichen Konsens, der Umweltinteressen, landwirtschaftliche Interessen, Verbraucherinteressen und Interessen der Bundesländer zusammenendenkt und verbinden möchte.
Eine Nichtverabschiedung des Gesetzes würde eine elementare Gefährdung der Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, aber auch der Umsetzung von Umweltmaßnahmen bedeuten. Auch die Interessen von Bundesländern mit einer starken umweltorientierten und kleinstrukturierten Landwirtschaft, wie z. B. Bayern, wären gravierend betroffen.
Bayern, als Beispiel, würde als Bundesland bei einer Nichtverabschiedung des Gesetzes und einer Umsetzung der Direktzahlungen nach europäischem Recht schwere Verluste machen. Möglicherweise gefährdet die Nichtverabschiedung des Gesetzes die Auszahlungen der Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland in Gänze.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch sind die Direktzahlungen, die im Jahr 2013 nach Bayern gegangen sind?
In welcher Höhe gehen Direktzahlungen im Jahr 2014 voraussichtlich nach Bayern?
In welcher Höhe werden Direktzahlungen bei Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz im Jahr 2015 voraussichtlich nach Bayern gehen?
Wie viel Mittel werden bei Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz zudem aus der im Gesetzentwurf enthaltenen Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungen im Jahr 2015 voraussichtlich nach Bayern gehen?
In welcher Höhe würden Direktzahlungen im Jahr 2015 voraussichtlich nach Bayern gehen, wenn es der Bundesregierung nicht gelingen würde, bis zum 1. August 2014 ein beschlossenes Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach Brüssel zu melden?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Bereich der Direktzahlungen (VO (EU) 1307/2013) ohne ein Gesetz zur nationalen Umsetzung möglich?
Welche Konsequenzen hat eine Nichtverabschiedung des Gesetzes hinsichtlich der Direktzahlungen an die deutschen Landwirte?
In welcher Form würde die Durchführung der delegierten Rechtsakte zur Gemeinsamen Agrarpolitik und der Direktzahlungen vollzogen werden, falls ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz nicht verabschiedet werden würde?