BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Forschung am Berliner Reaktor BER II

Wissenschaftlicher Nutzen und Anlagensicherheit des Forschungsreaktors im Helmholtz-Zentrum (HZB): Vergabe von Forschungszeit, Nutzung durch verschiedene Einrichtungen und deren Forschungsvorhaben, Anteil der medizinischen Forschung, Entwicklung neuer Werkstoffe, Schlussfolgerungen aus der Studie der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und Mängelbeseitigung (Brandbekämpfung nach Außeneinwirkung, Notfallpläne, Stromausfall nach möglicher Überflutung), Umgang mit abgebrannten Brennelementen, Stilllegungsszenario und Rückbau<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/141907.05.2014

Forschung am Berliner Reaktor BER II

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Özcan Mutlu, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Berliner Forschungsreaktor BER II, der sich auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialien und Energie (HZB) in Berlin-Wannsee befindet, soll laut Aufsichtsratsbeschluss vom 25. Juni 2013 im Jahr 2020 abgeschaltet werden.

Es gibt sowohl von Seiten des Betreibers HZB als auch von den fördernden staatlichen Stellen (Bund 90 Prozent, Land Berlin 10 Prozent) widersprüchliche Aussagen über die Nutzungsbedingungen des Berliner Forschungsreaktors BER II sowie über die konkreten Forschungsinhalte und Projekte, für deren Durchführung die Reaktorleistung in Anspruch genommen wird. Um hier zu einer belastbaren Aussage gelangen zu können, bedarf es einer Gegenüberstellung der real durchgeführten Experimentierreihen am Reaktor mit den Risiken, die beim Betrieb des Reaktors, insbesondere im Havariefall, entstehen.

Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) kommt in ihrer Studie aus dem Jahr 2012 zum BER II/HZB zu der Schlussfolgerung, dass eine Kernschmelze nicht auszuschließen sei. Dann würden wesentliche Teile des radioaktiven Inventars, immerhin ca. ein Zehntel dessen, was in Fukushima freigesetzt wurde, innerhalb von 20 Minuten an die Umgebung ausgestrahlt. Diese Strahlungsmenge würde sich noch erheblich vergrößern, wenn es infolge eines Flugzeugabsturzes zu einem Kerosinbrand käme. Die TÜV Rheinland AG nennt in Bezug auf den wesentlich kleineren Mainzer Forschungsreaktor Zahlen, die um den Faktor 40 000 höher liegen als bei einer normalen Kernschmelze. Unter Bezugnahme auf Stellungnahmen der TÜV Rheinland AG geht die RSK-Studie von einem Brandszenario aus, in dem Temperaturen von 800 Grad nicht überschritten und verwendete Stähle nicht schmelzen werden.

Die Beantwortung folgender Fragen soll zu mehr Transparenz über die Verwendung der eingesetzten Steuergelder beitragen, über den wissenschaftlichen Nutzen dieser Forschung Auskunft geben sowie mehr Klarheit hinsichtlich der Anlagensicherheit schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viel Forschungszeit wird pro Jahr vom Reaktorbetreiber zur Verfügung gestellt (bitte vom Jahr 2001 bis heute aufgeschlüsselt nach Jahren auflisten)?

2

Wie groß ist die Nachfrage nach Forschungszeit am Berliner Reaktor (bitte vom Jahr 2001 bis heute aufgeschlüsselt nach Jahren auflisten)?

3

Falls die Nachfrage größer als die zur Verfügung stehende Zeit sein sollte, welche Institution entscheidet über die Vergabe von Forschungszeit am Berliner Reaktor?

4

Nach welchen Kriterien entscheidet diese Institution über die Vergabe von Forschungszeit am Berliner Reaktor?

5

Gibt es Überlegungen, Forschungszeiten zu versteigern, um die Einnahmen des Reaktorbetreibers nicht nur von staatlicher Alimentierung abhängig zu machen (falls nein, bitte begründen)?

6

Welche Organisationen, Firmen, Verbände oder sonstige Einrichtungen nutzen den Forschungsreaktor für welche Vorhaben (bitte detailliert vom Jahr 2001 bis heute mit Angabe von Forschungszweck, Durchführendem, Anzahl der Wissenschaftler, Zeitraum und Output auflisten – z. B. wissenschaftliche Veröffentlichungen)?

7

Welchen Anteil hat die medizinische Forschung an der Nutzung des Berliner Forschungsreaktors (bitte vom Jahr 2001 bis heute aufgeschlüsselt nach Jahren aufgliedern)?

8

Aus welchen Ländern bzw. Regionen stammen die wissenschaftlichen Einrichtungen, die den Reaktor vom Jahr 2001 bis heute benutzt haben (bitte nach den Ländern bzw. Regionen Deutschland, Europäische Union (EU), Europa außer EU, Nord- und Mittelamerika, Südamerika, Australien, Asien, Arabien und Afrika aufschlüsseln)?

9

Welche neuen Werkstoffe sind mit Hilfe des Berliner Forschungsreaktors in den letzten zwölf Jahren entwickelt worden (bitte Werkstoff, Einsatzzweck und Bedeutung für die deutsche Wirtschaft aufführen)?

10

Welche Funktion hat der Hochfeldmagnet, der am Berliner Forschungsreaktor eingesetzt werden soll, und in welchen Bereichen soll er konkret zum Einsatz kommen?

11

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob infolge eines Kerosinbrandes Temperaturen um bis zu 2000 Grad entstehen können, Temperaturen, die also weit über dem Schmelzpunkt der meisten Stähle liegen?

12

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass, wie auch im Falle des Mainzer Forschungsreaktors, eine Studie in Auftrag gegeben wird, die die Folgen eines Reaktorunfalls am BER II mit und ohne Kerosinbrand untersucht (falls nein, bitte begründen, warum nicht)?

13

Bis wann hat die Bundesregierung dem Reaktorbetreiber Zeit gegeben, alle in der RSK-Studie benannten Mängel – bei der Brandbekämpfung nach Außeneinwirkung, bei den Notfallplänen, bei einem Stromausfall nach möglicher Überflutung, unzureichende Robustheit der Anlage gegenüber anlageninternen Brandszenarien – zu beheben?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber hinaus (z. B. in Richtung atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Berlin) ergriffen, um diese Mängel zu beseitigen?

Liegen in beiden Fällen Kostenabschätzungen vor, und wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?

14

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass in den SSK-Empfehlungen (SSK – Strahlenschutzkommission) vom Februar 2014 „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ die Forschungsreaktoren nicht mit aufgenommen wurden?

15

Woraus besteht jeweils zu welchen Anteilen das radioaktive Inventar des BER-II-Absatzbeckens bzw. -Zwischenlagers?

16

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wurden bzw. werden derzeit bis Betriebsschluss des BER II abgebrannte Brennelemente im Absatzbecken gelagert?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die freien Kapazitäten des Absatzbeckens bzw. Zwischenlagers?

Wie viel Platz ist aktuell vorhanden?

Wieviel Müll wird bis zur Abschaltung des Reaktors erwartet?

Reichen die vorhandenen Kapazitäten aus?

18

Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Umgang mit den abgebrannten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor?

Welche Institutionen, Firmen und Labore nehmen die abgebrannten Brennelemente an (bitte detailliert aufschlüsseln)?

19

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Zeit nach dem Abschalttermin des Berliner Forschungsreaktors, gibt es Überlegungen bezüglich eines möglichen Rückbaus, und wenn ja, wie sieht das Stilllegungsszenario konkret aus?

20

Soll beim Rückbau der Reaktorbetreiber an den Kosten beteiligt werden, und werden bei der HZB derzeit schon Rücklagen dafür gebildet?

Wenn nicht, wer trägt die Kosten?

Berlin, den 7. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen