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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswertung der geförderten Maßnahmen in den KfW-Gebäudesanierungsprogrammen hinsichtlich Klimaschutz-, Energieeinspar- und Kostenwirksamkeit

Ermittelte Einsparung bei CO2-Gebäudesanierungsprogrammen seit 2007, Förderanteil des Bundes, Anzahl unterstützter Bauvorhaben, Effizienzprüfungsmaßnahmen, Verhältnis im Antragsverfahren angegebener zu tatsächlich vor Ort ermittelter Energie- und CO2-Einsparungen, festgestellte Abweichungen, Ursachen und Gegenmaßnahmen, Beanstandungen und Fördermittelrückforderungen, mögliche Programm- und Verfahrensänderungen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/152721.05.2014

Auswertung der geförderten Maßnahmen in den KfW-Gebäudesanierungsprogrammen hinsichtlich Klimaschutz-, Energieeinspar- und Kostenwirksamkeit

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Anja Hajduk, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein zielgerichteter Einsatz von öffentlichen Fördermittel ist im Interesse des Bundes und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, sowohl die Vergabe als auch die Verwendung von Fördergeldern transparent zu gestalten; hierzu gehört auch eine ausreichende Kontrolle der Verwendung der Mittel.

Die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden (Dämmung der Gebäudehülle, Modernisierung des Heizungssystems) gelten als eine der volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Möglichkeiten, CO2 einzusparen („niedrige CO2-Vermeidungskosten“) – sofern sie korrekt durchgeführt werden.

Seit dem Jahr 1990 finanziert der Bund Förderprogramme der KfW Bankengruppe für die Energieeinsparung und CO2-Reduktion im Gebäudebereich. Die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe sind ein essentieller Faktor in Bezug auf das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken. Seit dem Jahr 2001 sind die Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms. Neben der CO2-Reduktion ist ein weiteres Ziel der Förderung, Energie einzusparen und so den steigenden Energiekosten entgegenzutreten. Seit 2007 gibt es alternativ zu den zinsgünstigen Darlehen auch direkte Zuschüsse. Durch die Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe werden der energieeffiziente Neubau, aber auch die Renovierung von Wohngebäuden hin zu verschiedenen Effizienzhausstandards sowie Einzelmaßnahmen bezuschusst.

Im Jahr 2009 folgten den gut 2 Mrd. Euro an staatlichen Darlehen und Investitionszuschüssen private Investitionen von 18,4 Mrd. Euro und 290 000 geschaffene bzw. gesicherte Arbeitsplätze (Bundestagsdrucksache 17/2610).

Um sicherzugehen, dass die geförderten Standards eingehalten werden, wird bei der Antragstellung durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen eine umfassende Beschreibung der geplanten Maßnahmen erstellt. Die in der Onlinebestätigung zum Antrag einzugebenden Daten werden automatisiert auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus bestätigt eine Sachverständige oder ein Sachverständiger auch die Durchführung der Maßnahmen gemäß Antragstellung. Allerdings erfolgt nach Information der Fragestellung eine zusätzliche Überprüfung des durch die Maßnahme erreichten Effizienzstandards durch die KfW Bankengruppe nach Baufertigstellung nur stichprobenhaft. Um die Zielerreichung, Kosteneffizienz und sinnvolle Verwendung öffentlicher Gelder in den Programmen der KfW Bankengruppe mit hoher Aussagekraft auszuwerten, ist eine möglichst gute Datenbasis über erfolgte Sanierungen und Neubauten erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch ist die ermittelte CO2-Einsparung durch die CO2-Sanierungsprogramme der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt für die Programme der KfW Bankengruppe 430, 151, 152, 153 und jährlich ausweisen, unter Angabe der jeweiligen Quelle und Höhe der eingesetzten Bundeshaushaltsmittel)?

2

Wie hoch ist der Förderanteil des Bundes an den Sanierungsprogrammen der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte nach Investitionen und Zuschüssen getrennt und jährlich ausweisen)?

3

Wie viele Bauvorhaben mit dem Ziel der CO2- bzw. Energieeinsparung hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 mit Bundeshaushaltsmitteln finanziell unterstützt (bitte getrennt nach Investitionen und Zuschüssen und jährlich ausweisen)?

4

Wie viele Stichprobenkontrollen und Vor-Ort-Besuche hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 bei den entsprechenden Bauvorhaben vorgenommen oder zur Prüfung durch Dritte veranlasst (bitte getrennt nach Art und Zielrichtung der Stichprobenkontrollen, Vor-Ort-Besuche und jährlich ausweisen und durchführende Stelle benennen)?

5

Wie hoch ist vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Auswertungsquote, also die Anzahl der Überprüfungen je Anzahl der geförderten Fälle nach den unterschiedlichen Überprüfungsarten seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt und jeweils jährlich ausweisen)?

6

Wer nimmt für die KfW Bankengruppe die Vor-Ort-Kontrollen bzw. Effizienzprüfungen vor?

7

Wie verhielten sich die tatsächlich vor Ort ermittelten Energie- und CO2-Einsparungen zu den vorab im Antragsverfahren angegebenen Einsparpotenzialen?

8

In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe diese Daten vor Ort ermittelt?

9

In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe dabei Abweichungen festgestellt?

10

Welche Ursachen für Abweichungen zwischen gemeldeter Energieeinsparung und festgestellter tatsächlicher Energieeinsparung wurden bei der Überprüfung festgestellt (z. B. welche Formen von Baumängeln), lassen sich besonders häufige Ursachen feststellen, und gibt es einen über die Jahre festzustellenden Trend?

11

Welche Maßnahmen können nach Ansicht der Bundesregierung dazu führen, die Abweichungen zu reduzieren?

12

In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 die von ihr geförderten energetischen Bauvorhaben beanstandet (bitte getrennt nach Vorabbeanstandung und Beanstandung der fertigen Maßnahme sowie Beanstandungsgrund und jeweils jährlich ausweisen)?

13

In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 nach entsprechenden Kontrollen gewährte Fördermittel ganz oder anteilig zurückgefordert oder entsprechende Verfahren eingeleitet (bitte getrennt und jeweils jährlich ausweisen)?

14

Hat die KfW Bankengruppe in den vergangenen Jahren ihr Kontroll- bzw. Überprüfungsverfahren geändert?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Falls ja, was hat die KfW Bankengruppe diesbezüglich geändert, und warum?

15

Welche Kriterien legen die Bundesregierung und/oder die KfW Bankengruppe an die Evaluationen der CO2-Gebäudesanierungsprogramme an (bitte mit Angabe der Quellen)?

16

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe deutlich zu vereinfachen, wie im Koalitionsvertrag angegeben?

17

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, Änderungen an der Ausgestaltung der Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe vorzunehmen, um „durch Beratung Fehlinvestitionen“ zu verhindern und Kosteneffizienz sicher zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag)?

18

Wie ist der für die Maßnahmen in den beiden vorhergehenden Fragen vorgesehene Zeitplan?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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