Zukunft des Strommarktdesigns
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die verschärfte Wettbewerbsintensität unter den Stromerzeugern wird dazu führen, dass konventionelle Kraftwerke – die mit Kohle und Erdgas betrieben werden – immer weniger Betriebsstunden erreichen und zunehmend aus dem Markt verdrängt werden.
Durch den Ausbau der fluktuierenden erneuerbaren Energien benötigt Deutschland jedoch auch Kapazitäten, die je nach Bedarf rasch zu- oder abgeschaltet werden können, wenn der Wind nicht bläst und die Sonne nicht scheint. Daher wird momentan über Marktmodelle diskutiert, die Anreize in Kapazitäten setzen, die jederzeit verfügbar sind.
Ein vieldiskutiertes Instrument ist dabei die Schaffung von Kapazitätsmärkten, also einer Vergütung für die Bereitstellung von Kapazitäten zur Abdeckung der Stromversorgung durch Ausschreibungsmodelle. Diese Kapazitäten sollten jedoch durch hohe Anforderungen an Effizienz, Emissionen, Flexibilität und Verfügbarkeit technologieoffen qualifiziert werden und dürfen keinesfalls auf fossile Kraftwerke – wie etwa hocheffiziente Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – beschränkt werden. Es müssen auch Potenziale der Laststeuerung und Stromspeicherung und Verstetigung der erneuerbaren Energien (z. B. über Biogas) in Frage kommen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nach der letzten Bundestagswahl heißt es zum Thema Kapazitätsmärkte: „Es ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz im Einklang mit europäischen Regelungen und unter Gewährleistung wettbewerblicher und technologieoffener Lösung.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung zur Implementierung von Kapazitätsmärkten in Deutschland, und welches Modell favorisiert sie dabei vor dem Hintergrund der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten, wie vollumfassender Kapazitätsmarkt, fokussierter Kapazitätsmarkt, dezentraler Kapazitätsmarkt etc.?
Welche Bedingungen sollten aus Sicht der Bundesregierung bei der Einführung von Kapazitätsmärkten an die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) geknüpft werden, und welche Rolle sollte die klimapolitische Komponente dabei spielen?
Bis wann will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Kapazitätsmärkten schaffen vor dem Hintergrund der Aussage im Koalitionsvertrag „mittelfristig“, und ab wann sollen sie wirksam werden?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, Kohlekraftwerken die Möglichkeit zu geben, ebenfalls Bestandteil eines Kapazitätsmarktes zu sein – auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvertragsformulierung „technologieoffener Lösung“, und wenn ja, soll dies für Neu- oder Bestandsanlagen gelten?
Welche Maßnahmen bezüglich des fossilen Kraftwerksparks wird die Bundesregierung ergreifen, um ihr Ziel zu erreichen, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern, und sieht sie Kapazitätsmärkte als geeignetes Instrument an, hier eine klimapolitische Steuerungswirkung zu entfalten?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Kapazitätsmärkte nicht zu hohen finanziellen Mehrbelastungen für die Stromkunden führen und die Marktmacht der großen Energieversorgungsunternehmen verstärken?
Wird die Bundesregierung die Einführung von Kapazitätsmärkten zeitlich mit der Einführung von Ausschreibungen für erneuerbare Energien synchronisieren?
Welche Studien zu Kapazitätsmärkten sind durch die neue bzw. alte Bundesregierung beauftragt worden, und was war der konkrete inhaltliche Auftragsrahmen?
Welche existierenden Kapazitätsmärkte und welche Vorschläge für Kapazitätsmärkte werden in den Studien untersucht und miteinander verglichen?
Wann werden die jeweiligen Studien veröffentlicht, und mit welchen Ergebnissen rechnet die Bundesregierung?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Implementierung von Kapazitätsmärkten in anderen Nationen vor?
Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung der Reservekraftwerksverordnung über den 31. Dezember 2017 hinaus, und wenn ja, wie soll diese konkret ausgestaltet sein?