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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Feinstaubemissionen aus Baumaschinen

Feinstaubbelastung in Städten und im ländlichen Raum, Hauptquellen, Anteil der Bau- und landwirtschaftlichen Maschinen, eingehaltene Grenzwerte und Grenzwertüberschreitungen, Auswirkungen auf die Gesundheit, besonders betroffene Berufsgruppen, volkswirtschaftliche Kosten, Gegenmaßnahmen: strengere Abgasgrenzwerte für Baumaschinen, Nachrüstung mit Partikelfiltersystemen, Umsetzung des WHO-Feinstaubgrenzwerts, Einsatz auf EU-Ebene zur Verabschiedung anspruchsvoller Grenzwerte, Unterstützung der UN-ECE-Richtlinie zur Zertifizierung von Abgasnachbehandlungssystemen, EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Feinstaubgrenzwerte<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

23.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/168104.06.2014

Feinstaubemissionen aus Baumaschinen

der Abgeordneten Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut neuen Zahlen einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Jahr 2012 ist die Luftverschmutzung durch Feinstaub weltweit für 7 Millionen Tote verantwortlich. In der Europäischen Union (EU) ist Feinstaub die Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1274_de.htm).

Als Feinstaub werden Partikel bezeichnet, die einen aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (10 µm) aufweisen. Es bestehen verschiedene Kategorien für Feinstäube wie PM10, PM2,5 und PM0.1, wobei die Bezeichnung auf die Größe der Partikel zurückgeht.

Die Außenluftverschmutzung durch Feinstaub verursacht Krankheiten wie ischämische Herzerkrankung, Herzinfarkt, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Lungenkrebs und akute Infektionen der unteren Atemwege bei Kindern, die zum Tod führen können (http://who.int/mediacentre/news/releases/2014/air-pollution/en/). In der EU ist Feinstaub die Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Daher hat die Europäische Kommission 2013 strengere Emissionswerte für Luftschadstoffe erlassen und ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“ aufgelegt. Zusätzlich hierzu wird aktuell die Richtlinie zu mobilen Maschinen und Geräten (97/68/EG) novelliert (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013PC0920&from=EN).

Auch wird von der Economic Commission for Europe (ECE) der Vereinten Nationen eine Richtlinie für die Zertifizierung von Abgasnachbehandlungssystemen für in Betrieb genommene mobile Maschinen, Teile und Kraftfahrzeuge erstellt, unter die gegebenenfalls auch Baumaschinen fallen (www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/updates/02-ECE-TRANS-WP.29-343-Rev.22.pdf und www.unece.org/trans/main/welcwp29.html).

Dennoch setzen nur wenige EU-Mitgliedstaaten die Emissionswerte für Luftqualität in nationales Recht um. Auch die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen zur Luftverschmutzung werden oftmals nicht erfüllt (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1274_de.htm).

So wird gerade das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland aufgrund der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub der Kategorie PM10 ausgeweitet (Protokoll der 81. Umweltministerkonferenz am 15. November 2013 in Erfurt, Tagesordnungspunkt 34).

Drucksache 18/1681 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Feinstaubbelastung in Städten (bitte nach Städten, Messstationen, Konzentration PM10 und Konzentration PM2,5 aufschlüsseln)?

2

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptquellen für die Feinstaubbelastung in Städten (bitte nach Quellen, Konzentration PM10 und Konzentration PM2,5 aufschlüsseln)?

3

Inwieweit spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Baumaschinen eine Rolle bei der Nichteinhaltung von Feinstaubwerten in Städten?

4

Welche Quellen gesundheitsschädlicher Partikel in der Luft, beispielsweise Industrie und Verkehr, emittieren nach Kenntnis der Bundesregierung in ähnlichem Umfang Feinstaubpartikel wie Baumaschinen?

5

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Feinstaubemissionen über die Maschinenklassen (bitte nach Gerätetypen wie Radlader, Raupenbagger, Mobilbagger, Minibagger, Asphaltwalzen und Walzenzüge, Drehbohrgerät und Schlitzwandgreifer, Turmdrehkran und Fahrzeugkran, Fahrmischer und Betonpumpe, Kompressoren, Vibrationsplatten und Stampfer, Stromerzeuger und Generatoren aufschlüsseln)?

6

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Luftgüteleitwert als Jahresmittelwert von 20 µg/m3 Feinstaub PM10 eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwert aufschlüsseln)?

7

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert als Jahresmittelwert von 20 µg/m3 Feinstaub PM10 nicht eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

8

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der in § 4 Absatz 2 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung als Jahresmittelwert von 40 µg/m3 festgelegte Grenzwert für Feinstaub PM10 eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

9

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der in § 4 Absatz 2 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung als Jahresmittelwert von 40 µg/m3 festgelegte Grenzwert für Feinstaub PM10 nicht eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

10

An wie vielen Messstationen in Deutschland wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert und in § 4 Absatz 1 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung als Tagesmittelwert von 50 µg/m3 festgelegte Grenzwert für Feinstaub PM10 eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

11

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert und in § 4 Absatz 1 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung als Tagesmittelwert von 50 µg/m3 festgelegte Grenzwert für Feinstaub PM10 nicht eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten) aufschlüsseln?

12

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert als Jahresmittelwert von 10 µg/m3 Feinstaub PM2,5 eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

13

An wie vielen Messstationen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert als Jahresmittelwert von 10 µg/m3 für Feinstaub PM2,5 nicht eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

14

An wie vielen Messstationen in Deutschland wurde im Jahr 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert als Tagesmittelwert von 25 µg/m3 für Feinstaub PM2,5 eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

15

An wie vielen Messstationen wurde im Jahr 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert als Tagesmittelwert von 25 µg/m3 für Feinstaub PM2,5 nicht eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

Luftverschmutzung im ländlichen Raum

16

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptquellen für die Feinstaubbelastung im ländlichen Raum?

17

Inwieweit spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Baumaschinen und landwirtschaftliche Maschinen (bitte aufschlüsseln) eine Rolle bei der Nichteinhaltung von Feinstaubwerten im ländlichen Raum?

18

An wie vielen Messstationen im ländlichen Raum wurde im Jahr 2013 der von der WHO empfohlene Tagesmittelwert von 50 µg/m3 Feinstaub PM10 eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

19

An wie vielen Messstationen im ländlichen Raum wurde im Jahr 2013 der von der WHO empfohlene Tagesmittelwert von 50 µg/m3 Feinstaub PM10 nicht eingehalten (bitte nach Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

20

An wie vielen Messstationen im ländlichen Raum wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert von 20 µg/m3 Feinstaub PM10 eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

21

An wie vielen Messstationen im ländlichen Raum wurde im Zeitraum von 2000 bis 2013 der von der WHO empfohlene Luftgüteleitwert von 20 µg/m3 Feinstaub PM10 nicht eingehalten (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

22

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung der Luft mit PM2,5 im ländlichen Raum (bitte nach Jahren, Orten und Messwerten aufschlüsseln)?

Auswirkungen

23

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Feinstaubemissionen in Deutschland auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger?

24

Welche Berufsgruppen erleiden nach Kenntnis der Bundesregierung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Folge von PM10- und PM2,5-Emissionen in Deutschland (bitte nach Berufsgruppen und Krankheitsbildern aufschlüsseln)?

25

Ab welcher Feinstaubkonzentration in der Luft ist nach Kenntnis der Bundesregierung keine gesundheitsschädigende Wirkung mehr zu erwarten?

26

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten durch PM10- und PM2,5-Emissionen in Deutschland?

Drucksache 18/1681 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gegenmaßnahmen

27

Inwieweit sieht es die Bundesregierung als vordringlich an, das Emissionsminderungspotenzial bei Baumaschinen zu heben?

28

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung strengere Abgasgrenzwerte für Baumaschinen geeignet, die Nachrüstung des bestehenden Maschinenparks mit wirksamen Partikelfiltersystemen anzuregen?

29

Wie begründet die Bundesregierung die Abweichung des von der WHO empfohlenen Luftgüteleitwertes als Jahresmittelwert von 20 µg/m3 Feinstaub PM10 zu dem in Deutschland festgelegten Grenzwert von 40 µg/m3 für Feinstaub PM10?

30

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Anpassung des Grenzwertes in Deutschland an die Empfehlung der WHO?

31

Mit welcher Begründung muss der 2010 festgelegte Grenzwert von 25 µg/m3 für Feinstaub PM2,5 erst ab dem 1. Januar 2015 eingehalten werden?

32

Inwieweit hält die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung mit anspruchsvollen Kriterien für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen auf Baustellen für geeignet, die Feinstaubemissionen wirksam zu reduzieren (Umformulierter Beschluss der Umweltministerkonferenz der Länder vom 15. November 2013)?

33

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013PC0920&from=EN)?

Wo besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?

34

Inwieweit wird sich die Bundesregierung bei der Revision der EU-Richtlinie zu mobilen Maschinen und Geräten für eine schnelle Verabschiedung anspruchsvoller Grenzwerte für Partikelmasse und -anzahl sowie für Stickoxide für die Abgasstufe V für alle Motorengrößen einsetzen (Umformulierter Beschluss der Umweltministerkonferenz der Länder vom 15. November 2013)?

Wenn nein, warum nicht?

35

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die in Erarbeitung befindliche UN-ECE-Richtlinie zur Zertifizierung von Abgasnachbehandlungssystemen für bereits im Betrieb befindliche mobile Maschinen und Geräte?

Wo besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?

36

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelminderungssystemen zu erleichtern?

37

Was unternimmt die Bundesregierung, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland aufgrund der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub der Kategorie PM10 abzuwenden?

Berlin, den 4. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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