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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilaterale Atomabkommen mit Indien und Brasilien

Nachfrage zu BT-Drs 18/968 betr. tatsächlicher Aktivitäten auf Basis der Abkommen, insbes. Treffen und Wissenstransfer, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, Dokumente und Gutachten, zur Verfügung gestellte Materialien oder Ausrüstungen; entstandene Kosten; Grund der Aufrechterhaltung und Anpassung der energiepolitischen Ausrichtung des Abkommens mit Indien<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/170005.06.2014

Bilaterale Atomabkommen mit Indien und Brasilien

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einem Brief an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks forderten die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss am 16. April 2014, die Bundesregierung auf, das bilaterale „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie und der Weltraumforschung“ unverzüglich zu kündigen und die Kooperation im Bereich der Nutzung atomarer Technologien zu stoppen. In einem dem Brief folgenden Antrag „Kündigung bilateraler Kooperationen im Bereich der Nutzung atomarer Technologien“ (Bundestagsdrucksache 18/1336 (neu)) forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 8. Mai 2014 die Bundesregierung ebenfalls dazu auf, sowohl das bereits benannte Abkommen mit der Republik Indien vom 19. Mai 1972 fristgerecht bis zum 15. Mai 2014 zu kündigen und somit eine automatische Verlängerung um zwei Jahre auszuschließen als auch das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ vom 27. Juni 1975 fristgerecht bis zum 18. November 2014 zu kündigen und somit eine automatische Verlängerung um fünf Jahre auszuschließen. Der Antrag wurde von der schwarzroten Bundesregierung abgelehnt.

In ihrem Antwortschreiben vom 15. Mai 2014 auf den Brief der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Jürgen Trittin erläuterte die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, dass es sich bei dem deutsch-indischen Abkommen um ein Rahmenabkommen handele, dessen Inhalt, Umfang und Durchführung gemäß Artikel 1 Absatz 2 durch Einzelabmachungen zu treffen seien. Laut Aussage der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks wurden solche Einzelvereinbarungen nicht getroffen. Für die Fragestellerinnen und Fragesteller ist in diesem Zusammenhang von Interesse, welchen Austausch es tatsächlich zwischen der indischen Regierung und der Bundesregierung auf Basis des genannten Abkommens gegeben hat.

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/968) soll derzeit auch an dem Abkommen mit Brasilien festgehalten werden, um einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien leisten zu können. Im Zusammenhang mit der Frage, welcher tatsächliche Austausch zwischen der indischen Regierung und der Bundesregierung stattfand, ist für die Fragestellerinnen und Fragesteller ebenfalls relevant, was auf Grundlage des Abkommens mit Brasilien geschehen ist.

Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass beide Abkommen in den 70er-Jahren geschlossen wurden; es wird dennoch um umfassende Beantwortung aller Fragen gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Treffen haben auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung auf Ministerialebene stattgefunden?

2

Gibt oder gab es eine deutsche Sachverständigengruppe, die sich auf Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung trifft oder traf und sich mit den Fragestellungen befasst oder befasste?

Wenn ja, wie arbeitet bzw. arbeitete diese, und mit welchen Ergebnissen?

3

Welche Treffen haben auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung auf wissenschaftlicher Ebene stattgefunden?

4

Welchen Austausch von Wissenschaftlern oder Forschungspersonal hat es auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung gegeben?

5

Welche Art von Wissenstransfer hat auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung stattgefunden?

6

Wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung gemeinsame oder koordinierte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchgeführt?

Wenn ja, welche?

7

Welche Dokumente, Berichte oder Gutachten wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung

a) erstellt oder

b) ausgetauscht?

8

Wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung Materialien oder Ausrüstungen zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, von wem, und welche?

9

Welche Kosten sind auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der indischen Regierung entstanden?

10

Wenn mit Deutschland laut der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks keine Bindungen bestehen, die zur konkreten Unterstützung der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie in Indien verpflichten (vgl. Brief der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks an die Abgeordneten Jürgen Trittin und Sylvia Kotting-Uhl vom 15. Mai 2014), welchen Grund hat die Bundesregierung dann, das bestehende Abkommen aufrechtzuerhalten?

11

Gab es bereits eine Kontaktaufnahme vonseiten der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zu den jeweiligen Ressorts, um eine Anpassung der existierenden Nuklearabkommen an die energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung zu erreichen (vgl. Brief der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks an die Abgeordneten Jürgen Trittin und Sylvia Kotting-Uhl vom 15. Mai 2014)?

Falls ja, wann, und mit welchem Gesprächsinhalt?

Falls nein, wann konkret ist ein entsprechender Austausch geplant?

12

Welche Treffen haben auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung auf Ministerebene stattgefunden?

13

Gibt oder gab es eine deutsche Sachverständigengruppe, die sich auf Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung trifft bzw. traf und sich mit dem Thema befasst bzw. befasste?

Wenn ja, wie arbeitet bzw. arbeitete diese, und mit welchen Ergebnissen?

14

Welche Treffen haben auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung auf wissenschaftlicher Ebene stattgefunden?

15

Welchen Austausch von Wissenschaftlern oder Forschungspersonal hat es auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung gegeben?

16

Welche Art von Wissenstransfer hat auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung stattgefunden?

17

Wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung gemeinsame oder koordinierte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchgeführt?

Wenn ja, welche?

18

Welche Dokumente, Berichte oder Gutachten wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung

a) erstellt oder

b) ausgetauscht?

19

Wurden auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung Materialien oder Ausrüstungen zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, von wem, und welche?

20

Welche Kosten sind auf Basis des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung entstanden?

Berlin, den 5. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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