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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geplante Einführung eines Textilsiegels durch die Bundesregierung

Pläne für die Einrichtung eines Textilsiegels, Einführungszeitpunkt, Ressortzuständigkeit und -zusammenarbeit, BMZ, Haushaltsmittel, Initiierung eines &quot;Textil-Bündnisses&quot;, Beteiligung verschiedener Akteure, Unternehmen der &quot;Textilwirtschaft&quot;, Erarbeitung eines Aktionsplans, Zielsetzung, Einhaltung angelegter Standards, Transparenz in der Lieferkette, faire Entlohnung, Maßnahmen der Textilwirtschaft, freiwillige Selbstverpflichtung, VN-Guidelines on Business and Human Rights, EU-Transparenzrichtlinie, Fairtrade-Textilstandard, EU-Öko-Verordnung<br /> (insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

04.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/174011.06.2014

Geplante Einführung eines Textilsiegels durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, kündigte am 6. April 2014 an, dass die Bundesregierung ein „Textilsiegel“ vorbereite (WELT am SONNTAG vom 6. April 2014, S. 5). In der 16. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 bestätigte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, dieses Vorhaben.

Am 30. April 2014 initiierte die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen eines Runden Tisches ein „Textil-Bündnis“ (vgl. Schreiben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, vom 15. Mai 2014) mit Vertreterinnen und Vertretern von 27 Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Zertifizierern. Dabei habe man sich auf die Erarbeitung gemeinsamer Ziele in drei Dimensionen verständigt: (1) Transparenz in der textilen Lieferkette, (2) Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung der Sozial- und Umweltstandards und (3) Orientierung an den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher. „Bis zum Sommer“ (2014) beabsichtigt die Bundesregierung einen Aktionsplan, mit dem sich die Akteure auf Umsetzungsschritte mit konkreten Zeitzielen für diese gemeinsamen Standards verpflichten sollen. In der Textilindustrie erfolgt die Produktion entlang äußerst komplexer Wertschöpfungsketten. Vom Baumwollanbau über das Spinnen, Weben und Färben von Garnen und Stoffen, bis hin zur Konfektionierung der Kleidungsstücke, muss eine Vielzahl von Prozessen überwacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Welches Bundesministerium ist für die geplante Einführung eines Textilsiegels federführend zuständig?

2

Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim BMZ liegen sollte,

a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,

b) in welchen Bereichen wird das BMZ beteiligt?

3

Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen sollte,

a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,

b) in welchen Bereichen wird das BMJV beteiligt?

4

Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen sollte,

a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,

b) in welchen Bereichen wird das BMAS beteiligt?

5

In welcher Höhe und aus welchen Ressorts sollen Haushaltsmittel für die Erarbeitung des Siegels bereitgestellt werden?

6

Gibt es, ungeachtet der Federführung, konkrete Vorschläge, die Zusammenarbeit der drei betroffenen Ministerien bei der Erarbeitung des Siegels zu koordinieren, um Konflikten bei der Zuständigkeit vorzubeugen?

7

Welche 27 Akteure waren an dem ersten Runden Tisch vom 30. April 2014 beteiligt?

Nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht?

8

Plant die Bundesregierung die Einbindung von Stakeholdern aus den betroffenen Produktionsländern entlang der Lieferkette?

9

Welche Rolle spielen deutsche und ausländische Gewerkschaften bei der Konzipierung des Siegels?

10

Inwieweit werden bestehende Multistakeholder-Initiativen, wie die Fair Wear Foundation, in den Erarbeitungsprozess des Siegels eingebunden?

11

Haben alle Akteure ihre Bereitschaft signalisiert bzw. zugesagt, sich an der weiteren Arbeit im Rahmen des „Textil-Bündnisses“ zu beteiligen?

Wenn nein, welche Akteure nicht, und aus welchen Gründen?

12

Welche unterschiedlichen Zielsetzungen und Standpunkte lassen sich in diesem frühen Stadium der Beratungen zwischen den unterschiedlichen Akteuren erkennen?

13

Wie soll sich das Siegel von bereits bestehenden Siegeln unterscheiden?

Welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung von der Erarbeitung eines eigenen Textilsiegels?

14

Wie ist die konkrete Aufgabenverteilung unter den Akteuren zur Erarbeitung des Aktionsplanes?

15

Was ist die konkrete Rolle der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Aktionsplanes?

16

Wird sich der Aktionsplan nur mit die Umsetzbarkeit und Einführung des Siegels befassen oder geht es auch um die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards?

17

Wenn auch die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards im Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie kann die Bundesregierung die Kontrolle der gesamten Lieferkette übernehmen?

18

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen (Frage 17) die Gefahr des staatlich zertifizierten Green- bzw. Fair Washing ein, bzw. wie will sie dieses verhindern?

19

Wenn die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards nicht im Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie soll die Einhaltung der Standards sichergestellt werden?

20

Besteht für interessierte potentielle Akteure (insbesondere aus der Zivilgesellschaft, politischen Stiftungen, politischen Parteien, internationalen Organisationen oder nationalen Parlamenten) die Möglichkeit, sich ebenfalls an dem „Textil-Bündnis“ zu beteiligen, also zusätzlich zu den bislang beteiligten 27 Akteuren zu den weiteren Beratungen hinzuzukommen und gegebenenfalls bereits an der Erarbeitung des Aktionsplanes „bis zum Sommer“ mitzuwirken?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „Runde Tisch Textilsiegel“ keine Doppelstruktur zum „Runden Tisch Verhaltenskodizes“ darstellt, und in welchem Verhältnis werden diese beiden Initiativen in Zukunft zueinander stehen?

22

Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, ein Textilsiegel einzuführen, und welche organisatorischen Zwischenschritte sind bis dahin erforderlich?

23

Ist insbesondere die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, realistisch, ein Textilsiegel „noch in diesem Jahr“ (WELT am SONNTAG, 6. April 2014, S. 5) einzuführen?

24

Welche Marktdurchdringung wird das Textilsiegel nach Einschätzung der Bundesregierung ein Jahr nach seiner Einführung haben?

Welche Marktdurchdringung strebt die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode an?

25

Ist nur die „deutsche Textilwirtschaft“ (vgl. WELT am SONNTAG, 6. April 2014, S. 5), aufgerufen sich an dem „Textil-Bündnis“ zu beteiligen?

26

Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im Sinne dieser Ankündigung ein „deutsches“ Unternehmen?

27

Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im Sinne dieser Ankündigung ein Unternehmen der „Textilwirtschaft“?

28

Sind auch Unternehmen zur Beteiligung an dem „Textil-Bündnis“ aufgerufen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland Textilien vertreiben?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Unternehmen werden konkret von der Bundesregierung dazu aufgerufen?

Und steht die Bundesregierung bereits in Kontakt mit ausländischen Unternehmen?

29

Ab welcher Größe sind Unternehmen aufgerufen, sich an dem Siegel zu beteiligen?

30

Plant die Bundesregierung, das angedachte Textilsiegel auf multilateraler Ebene einzuführen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, mit welchen anderen Staaten und Organisationen verhandelt die Bundesregierung hierüber bzw. beabsichtigt sie, künftig zu verhandeln?

c) Wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?

31

Strebt die Bundesregierung darüber hinaus die Einrichtung eines Textilsiegels auf europäischer Ebene an?

a) Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt, und was hat sie diesbezüglich bereits unternommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

32

Soll es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei dem geplanten Textilsiegel um eine freiwillige Selbstverpflichtung handeln?

Wenn ja, welche Erwägungen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine freiwillige Lösung?

33

Soll der Prozess zur Erarbeitung des Textilsiegels von weiteren Maßnahmen flankiert werden?

Wenn ja, welche sind dies konkret?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor (vgl. WELT am SONNTAG, 6. April 2014, S. 5) „einen gesetzlichen Rahmen vor[zu]geben“, wenn eine Selbstverpflichtung „nicht auf freiwilliger Basis funktioniert“?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Welchen Maßstab legt die Bundesregierung für Erfolg oder Misserfolg des Siegels an?

c) Wenn ja, wie kann solch ein gesetzlicher Rahmen geregelt werden?

35

Die Einhaltung welcher konkreten Standards soll das geplante Textilsiegel bezeugen,

a) bei sozialen (insbesondere arbeitsrechtlichen) Standards,

b) bei ökologischen Standards,

c) bei menschenrechtlichen Standards,

d) bei sonstigen Standards?

36

Wird sich das Siegel mit der Frage der fairen Entlohnung befassen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, werden sich die Löhne am so genannten existenzsichernden Lohn orientieren?

37

Welche Verletzungen der in Frage 35 genannten Standards durch die angesprochenen Unternehmen der Textilwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt?

38

Welche konkreten Maßnahmen müssten nach Ansicht der Bundesregierung vonseiten der Textilwirtschaft getroffen werden, um angesichts der in Frage 37 genannten Verletzungen die in Frage 35 genannten Standards einzuhalten?

39

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass sich die Verpflichtung zur Einhaltung der in Frage 35 genannten Standards auf die gesamte Lieferkette bezieht?

40

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Einführung eines Textilsiegels zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human Rights beizutragen?

41

Inwieweit wird das Auswärtige Amt diesbezüglich bei der Erarbeitung des Textilsiegels beteiligt, das die Federführung für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human Rights übernommen hat?

42

Welche konkreten Prinzipien der UN-Guidelines on Business and Human Rights können und sollen durch die Einführung eines Textilsiegels umgesetzt werden?

43

Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-Bündnisses“ Pläne, die Idee eines eigenen Textilsiegels mit bestehenden Siegeln, wie GOTS oder dem der Fair Wear Foundation, abzustimmen, mit ihnen zusammenzuarbeiten, die Siegel zusammen zu führen oder den bereits bestehenden Siegeln beizutreten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann und mit wem haben diesbezüglich bereits Gespräche stattgefunden bzw. sind Gespräche diesbezüglich geplant?

c) Wenn ja, werden die Organisatoren dieser Siegel künftig in das „Textil-Bündnis“ aufgenommen?

44

Wie passt es zusammen, dass das BMZ plant, einen Schwerpunkt auf Transparenz in der Lieferkette zu legen, die Bundesregierung aber auf europäischer Ebene seit Jahren Transparenzvorgaben verhindert (vgl. CorA Netzwerk www.cora-netz.de/cora/themen/rechenschafts- und publizitatspflichten/)?

45

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Zukunft hinsichtlich der Transparenzrichtlinie der Europäischen Union?

46

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Transparenzrichtlinie für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Offenlegungspflichten entlang der gesamten Lieferkette einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

47

Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-Bündnisses“ Pläne, die Entwicklung eines Fairtrade-Textilstandards zu unterstützen?

Gedenkt die Bundesregierung, TransFair e.V. hierzu mit Mitteln zu unterstützen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

48

Gibt es seitens der Bundesregierungen Bemühungen, dass die Task Force der Europäischen Kommission zu einer möglichen Erweiterung des EU-Ecolabels hinsichtlich sozialer Standards ihre Arbeit wieder aufnimmt?

49

Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Erweiterung der Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 um die Produktkategorie „Textil“ sinnvoll und denkbar?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits konkretere Überlegungen?

Berlin, den 11. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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