Entwicklung des Deutschlandstipendiums
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, Sylvia Kotting-Uhl, Harald Ebner, Ekin Deligöz, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 20. Mai 2014 hat das Statistische Bundesamt die Jahresstatistik 2013 „Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“ veröffentlicht. Darin sind Aussagen enthalten zur Anzahl der Geförderten, zum Mitteleinsatz der Stifter, zu Mittelgebern nach Hochschularten, Ländern und Hochschulen, Geförderten nach Fächergruppen und Studienbereichen, Geförderten nach Prüfungsgruppen und angestrebten Abschlussprüfungen, ausländischen Geförderten und Geförderten nach Fördermonaten und Bezug von BAföG-Leistungen sowie Geförderten nach Art und Trägerschaft der Hochschule.
Laut der Jahresstatistik erhielten im Jahr 2013 nicht einmal 20 000 Studierende ein Deutschlandstipendium. Gemessen an der Gesamtzahl der Studierenden erreichte die Zahl der Deutschlandstipendiaten damit einen Anteil von 0,76 Prozent (2012: knapp 0,6 Prozent; 2011: rund 0,2 Prozent). Bleibt die Steigerung auf dem Niveau der letzten drei Jahre, wird das Ziel, acht Prozent aller Studierenden per Deutschlandstipendium zu fördern, in etwa einem Vierteljahrhundert erreicht. Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen bis zum voraussichtlichen Ende der 18. Wahlperiode im Jahr 2017 zwei Prozent der Studierenden ein Deutschlandstipendium erhalten.
Das Deutschlandstipendium wurde und wird nicht nur von der Opposition im Deutschen Bundestag, sondern auch von Studierendenverbänden, Gewerkschaften und Organisationen kritisch gesehen. Zu den zentralen Kritikpunkten gehören u. a. die geringe Reichweite, die kurze Förderdauer, der Verlust des Stipendiums nach einem Hochschulwechsel, hohe Fachabhängigkeit der Förderung, der hohe Einfluss der Stifter auf die Studienfachwahl bzw. die Auswahl der Geförderten sowie der fehlende Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen durch Deutschlandstipendien.
Mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage soll die Bundesregierung Auskunft geben über Förderpraxis und künftige Entwicklung des Deutschlandstipendiums. Anstatt das Programm weiter mit Steuermitteln künstlich aufrechtzuerhalten, gehört es aus Sicht der Fragesteller in die Hände der Stifter.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie hat sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium zwischen 2011 und 2014 entwickelt?
Ist die Auskunft des Servicezentrums Deutschlandstipendium korrekt, wonach sich für den privaten Mittelgeber der Beitrag zum Deutschlandstipendium in jedem Falle steuerbegünstigend auswirkt, nämlich entweder im Rahmen des Spendenabzugs (§ 10b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG –, § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG – oder – im Falle des Sponsorings – als Betriebsausgabe (§ 4 Absatz 4 EStG, vgl. www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/faq/steuerrecht/index.html)?
Wie hoch sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln) die Steuermindereinnahmen ausgefallen, die das Bundesministerium der Finanzen in der Endausbaustufe auf 100 Mio. Euro taxiert hat (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, auf die Mündliche Frage 121 der Abgeordneten Priska Hinz, Bundestagsdrucksache 17/1534, Plenarprotokoll 17/39, Dezember 2009)?
Wie hoch war der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der Steuermindereinnahmen für die Deutschlandstipendien?
Wie war in den Jahren von 2011 bis 2014 das jährliche Verhältnis zwischen eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien und Durchführungsaufwand (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Warum sind zum 31. Dezember 2013 nur 57,7 Prozent der im Haushalt 2013 angesetzten 45,5 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium abgeflossen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für das Haushaltsjahr 2015 und die weitere Finanzplanung?
Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, dass Union und SPD im Haushaltsverfahren 2014 den vorgesehenen Mittelansatz für das Deutschlandstipendium um 10 Mio. Euro abgesenkt haben, obwohl die Bundesregierung im Haushaltsentwurf eine Anhebung des Titels vorgenommen und dies mit „mehr wegen Anpassung an Bedarf“ begründet hatte?
In welchem Umfang sind nicht verbrauchte Mittel für das Deutschlandstipendium in die Globale Minderausgabe eingeflossen, und in welchem Umfang wurden die nicht verbrauchten Mittel zur Finanzierung welcher anderen Haushaltstitel umgeschichtet (bitte für die Jahre seit 2011 gesondert ausweisen)?
Wie wird sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium zwischen 2014 und 2017 laut Finanzplanung entwickeln?
Welches Verhältnis zwischen eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien und Durchführungsaufwand, das laut dem Bundesrechnungshof in seinen Anfang 2014 veröffentlichten Bemerkungen zum Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; „2013 Bemerkungen Nr. 67 Entwicklung des Einzelplans 30“) auf 60 zu 40 für die Jahre von 2010 bis 2012 betragen hat, hält die Bundesregierung für angemessen und erstrebenswert?
Zu welchem Zeitpunkt sollen nach den Planungen der Bundesregierung die im Gesetz genannten Zielvorgaben von 8 Prozent bzw. 160 000, mit einem Deutschlandstipendium geförderten Studierenden erreicht werden?
Welche Konsequenzen mit Blick auf das Deutschlandstipendium zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, dass, bezogen auf die Bildungsherkunft (niedrig, mittel, gehoben, hoch), der Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Herkunftsgruppe „niedrig“ 2,8 Prozent beträgt, während der Anteil in der Herkunftsgruppe „hoch“ 5,8 Prozent beträgt?
Inwieweit plant die Bundesregierung, auch aufgrund des in Frage 12 genannten Zusammenhangs zwischen Bildungsherkunft und Stipendienförderung in der Bundesstatistik „Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“, die Erhebung weiterer Merkmale, wie
a) soziale Herkunft der Geförderten,
b) Studierende mit Migrationshintergrund (nach Definition der Sozialerhebung des Studentenwerkes),
c) innerdeutsche und internationale Mobilität der Geförderten,
d) Art der Studienberechtigung (z. B. fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, Studienberechtigung aufgrund eines beruflichen Abschlusses etc.),
aufzunehmen, um ein genaueres, regelmäßiges und verlässliches Bild der Bildungs- und Einkommensherkunft der Geförderten zu erhalten?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war – vor dem Hintergrund, dass für die knapp 2,6 Millionen Studierenden 19 400 Deutschlandstipendien bereitgestellt wurden – bisher der konkrete Beitrag der Deutschlandstipendien zur Erhöhung der Studierneigung, den die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/249) von dem Programm erwartet?
Welche Personen gehören dem Beirat aktuell an, der nach § 12 des Stipendienprogramm-Gesetzes aus Vertretern von Ländern, Hochschulen, Studierenden, privaten Mittelgebern und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet wurde?
Welche Empfehlungen bei der Anwendung des Stipendienprogramm-Gesetzes und zur Prüfung der Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen der Stipendien hat der Beirat abgegeben?
Für wann sind weitere Empfehlungen in Arbeit oder geplant?
Wie viele Deutschlandstipendien wurden von Stiftern mit einer Zweckbindung versehen, und welche Zweckbindungsgründe wurden in welchem Maß angegeben (z. B. Fachbindung, Herkunft des Geförderten, Geschlecht etc.)?
Wie hoch ist der Anteil der zweckgebundenen Deutschlandstipendien in den einzelnen Fächergruppen und Studienfächern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Verteilung?
Inwiefern sind der Bundesregierung Hinweise auf Einflussnahme von Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten bekannt, die mit dem Stipendienprogramm-Gesetz („Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden“) nicht vereinbar sind?
Inwiefern ist die Bundesregierung Hinweisen auf Einflussnahmen von Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten nachgegangen (siehe taz.die tageszeitung vom 20. Februar 2013 „Die da bitte“ sowie taz.die tageszeitung vom 25. Februar 2013, „Wanka lässt weiterkungeln“)?
Welchen Hinweisen nach missbräuchlicher Anwendung des Stipendienprogramm-Gesetzes ist die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen nachgegangen, und in welchen Fällen hat sie Konsequenzen gezogen?
Inwiefern hält die Bundesregierung den „Ehrenkodex“ der Hochschule Hannover, wonach die geförderten Studierenden zu „Mindestregeln des Wohlverhaltens gegenüber den Förderern“ angehalten werden, wozu „selbständige Kontaktaufnahme“, „Interesse an einem vergüteten Praktikum“, und die Bereitschaft, „Einladungen unbedingt nachzukommen“ zählen (www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/stipendien/Ehrenkodex_der_Stipendiatinnen_und_Stipendiaten_2014.pdf) mit dem Stipendienprogramm-Gesetz für vereinbar, in dem es heißt: „Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden“?
Welche Wohlverhaltensregeln anderer Hochschulen für Geförderte gegenüber Stiftern sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern unterstützt sie diese?
Ist das BMBF dem Wunsch aus dem Beirat des Deutschlandstipendiums nachgekommen, eine „Auflistung über gute und problematische Beispiele der Stipendiatenauswahl vorzulegen“ (siehe taz.die tageszeitung vom 25. Februar 2013, „Wanka lässt weiterkungeln“)?
Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung, das Stipendienprogramm-Gesetz zu ändern, so dass die Berufung von privaten Mittelgebern mit beratender Funktion in die Auswahlgremien ausgeschlossen wird?
Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um (verbotenen) Einflussnahmen der Stifter entgegenzutreten?
Wie viele der Deutschlandstipendiaten haben innerhalb des Förderzeitraums die Hochschule gewechselt (sowohl im Inland als auch im Ausland), und wie viele haben nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen weiteren Fördersemesters kein neues Deutschlandstipendium erhalten?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die zeitlich begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Deutschlandstipendien aufzuheben oder zumindest auszuweiten, um einen dauerhaften Hochschulwechsel auch mit einem Deutschlandstipendium zu erleichtern?
Werden von allen Hochschulen bzw. von allen Stiftern von Deutschlandstipendien ideelle Förderangebote gemacht, und falls ja, welche Angebote sind das, und wie viele Geförderte nehmen die Angebote wahr?