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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Export ausgemusterter Wasserwerfer und ihr Einsatz zur Bekämpfung europäischer Krisenproteste

Entwicklung des Gesamtbestands deutscher Wasserwerfer durch Beschaffung (WaWe10000), Ausmusterung und Veräußerung (WaWe9000), Kauf von Wasserwerfern des Typs &quot;WaWe9000&quot; durch die Stadtverwaltung von London, Einsatzgenehmigung des Ziellandes, Statistik über die Beimischung chemischer Reizstoffe bei Einsätzen, Gefährlichkeit von Wasserwerfern, große Nachfrage nach gebrauchten deutschen Wasserwerfern, Kaufabsichten weiterer Staaten oder Privatpersonen, Kaufoptionen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/184423.06.2014

Export ausgemusterter Wasserwerfer und ihr Einsatz zur Bekämpfung europäischer Krisenproteste

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Längerem plant die Polizei in London die Beschaffung von Wasserwerfern, um damit für weitere Aufstände, wie im Jahr 2011, in Tottenham gerüstet zu sein. Die halbprivate und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betraute Association of Chief Police Officers (ACPO) will die Geräte bei Protesten gegen „derzeitige und womöglich zukünftige Austeritätsprogramme“ einsetzen (The Guardian, 22. Januar 2014). Jedoch sind die fahrenden Wasserkanonen auch in Großbritannien umstritten: Bernard Hogan-Howe, der Leiter der für London zuständigen Metropolitan Police, lehnte sie zunächst ab (BBC, 24. Dezember 2011), die britische Innenministerin Theresa May verweist auf eine fehlende Erlaubnis für den Gebrauch der Wasserwerfer (The Telegraph, 8. August 2011). Eine Sondergenehmigung existiert bislang lediglich in Irland. London will die Wasserwerfer aus Deutschland ordern. Es handelt sich dabei um ausgemusterte Fahrzeuge des Typs „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler GmbH, die nach und nach durch den leistungsfähigeren „WaWe10000“ von der österreichischen Firma Rosenbauer ersetzt werden (Telepolis, 13. Oktober 2010). Obwohl größtenteils Landespolizeien mit den futuristisch anmutenden Fahrzeugen bedacht werden, handelt es sich um eine Bundesbeschaffung. Kürzlich machte das neue Modell Negativschlagzeilen, als das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Beschädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen berichtete (21. April 2014). Das Land Berlin dementiert die Meldungen jedoch. In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt der Innensenat, es habe sich um unbedeutende Schäden an der Schutzverglasung gehandelt (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738). Diese sei „gemäß der technischen Richtlinie hergestellt, getestet, verbaut“ worden. Ähnlich antwortet das Bundesministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag: Bei der Übung der Polizei in Thüringen hätten sich lediglich Haarrisse „in der Schutzlackierung der Frontscheibe“ gezeigt (Bundestagsdrucksache 18/1703). Untersuchungen der Bundespolizei hätten belegt, dass die Schutzfunktion der Scheibe dadurch nicht beeinträchtigt würde. Die Bundesregierung macht in der Antwort auch Angaben zur Häufigkeit von Einsätzen in 2013. Angeführt wird die Liste von Sachsen (97) und Hamburg (64), es folgen Nordrhein-Westfalen (31) und Niedersachsen (14). In keinem Bundesland werden Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe geführt.

Die von London geplante Beschaffung hatte unter anderem britische Bürgerrechtsgruppen bewegt, den aus Stuttgart stammenden Rentner Dietrich Wagner einzuladen. Dietrich Wagner hatte bei Protesten gegen den neuen Bahnhof „Stuttgart 21“ in einem später als rechtswidrig eingestuften Polizeieinsatz sein Augenlicht verloren. Im Februar reiste Dietrich Wagner nach London und traf sich mit Parlamentariern. „Einwohner Großbritanniens, hütet euch vor Wasserwerfern!“, schrieb Dietrich Wagner in der Tageszeitung „The Telegraph“ vom 21. Februar 2014. Der für die Polizei zuständige Vizebürgermeister Stephen Greenhalgh hat dem zum Trotz drei deutsche Distanzwaffen aus Deutschland geordert. Zuständig ist das „Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC), das Stephen Greenhalgh untersteht. Dies geht aus einem Dokument hervor, das auf der Webseite der Stadtverwaltung online gestellt wurde und das Datum vom 9. Juni 2014 trägt (http://tinyurl.com/knoyo5h). Stephen Greenhalgh folgt damit einem Antrag des Polizeichefs Bernard Hogan-Howe, der seine Meinung zu den Wasserwerfern demnach geändert hat. Laut Scotland Yard werde damit eine „große Lücke“ in der Bekämpfung öffentlicher Unruhen gestopft.

Pro gebrauchtem Wasserwerfer verlangt das deutsche Bundesministerium des Innern 113 000 Euro. Hinzu kommen weitere 157 000 Euro für Transport sowie Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons. Den hastigen Zuschlag für den Kauf der Geräte begründet die Stadtverwaltung Londons mit der Gefahr, dass ansonsten eine „andere europäische Sicherheitsbehörde“ zugreifen könnte, und London dann zum Kauf teurerer Geräte gezwungen wäre. Es gebe eine „bewiesene Nachfrage“ nach Gebrauchtwasserwerfern in Europa. Allerdings hat das deutsche Bundesinnenministerium für die Kaufentscheidung eine Frist bis Ende Juli 2014 gewährt. Dies geht ebenfalls aus dem im Internet einsehbaren Dokument hervor. Stephen Greenhalgh erklärt, es gebe zwar keine Erkenntnisse für erwartete Proteste, diese seien aber im Sommer statistisch häufiger zu erwarten. Daher müsse die Polizei nun zugreifen. Die Tageszeitung „The Guardian“ mutmaßt, dass der Kauf trotz fehlender Genehmigung politische Gründe habe, wonach sich der Londoner Bürgermeister Boris Johnson gegenüber der Innenministerin Theresa May als Hardliner präsentieren möchte (The Guardian, 11. Juni 2014). So habe er dem rechtsgerichteten Journalisten Nick Ferrari angeboten, sich sogar von einem Wasserwerfer abspritzen zu lassen.

Die Kaufentscheidung ist unter britischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern höchst umstritten, es hagelt Kritik (http://tinyurl.com/msjtfhg). Mittlerweile machen mehrere Bürgerrechtsgruppen gegen die Beschaffung der deutschen Wasserwerfer mobil. Unter dem Motto „Boris bargains“ wird dazu aufgerufen, Eingaben bei Politikerinnen und Politikern zu machen und das Schaffen vollendeter Tatsachen zu kritisieren (www.defendtherighttoprotest.org/boris-wants-water-cannon-to-quell-anti-austerity-protests-and-we-have-tostop-him/). Gleichzeitig ging ein Video auf Youtube online, das die Gefährlichkeit der Wasserwerfer unter anderem mit Bildern gewalttätig unterdrückter Proteste in Deutschland belegt („The Shocking Truth about Water Cannons in 2 Minutes“, www.youtube.com/watch?v=ANXSBdKaoqI).

Laut Aussage der Bundesregierung verfügt die Bundespolizei derzeit über 15 und die Landespolizeien über 46 Wasserwerfer. 24 neue Geräte des Typs „WaWe10000“ seien bereits gekauft worden. Weitere 25 sollen bis zum Jahr 2017 beschafft werden. Ausgemusterte Geräte würden dann über die Länder sowie über den Bund durch die Verwertungsplattform der Behörden und Dienste der Bundesrepublik Deutschland (VEBEG) veräußert. Allerdings würden nur 18 fahrbare Distanzwaffen außer Dienst gestellt. Zu schließen ist daraus, dass der Gesamtbestand der Wasserwerfer bei deutschen Polizeien stark ansteigt.

Die Bundesregierung hält Wasserwerfer für ein „mildes und verhältnismäßiges Mittel“. Es handelt sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller aber um hochgefährliche Distanzwaffen, die schwere Verletzungen hervorrufen können. Schon die Beschaffung der mit noch mehr Wasserdruck arbeitenden „WaWe10000“ ist eine nicht zu rechtfertigende technische Aufrüstung gegen politischen Ungehorsam. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen es besonders kritisch, dass die zu ersetzenden gebrauchten Geräte nun auf den europäischen Markt gelangen, um Polizeien, wie in London, gegen erwartete Krisenproteste zu wappnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele „WaWe10000“ werden von Bundespolizeien und nach Kenntnis der Bundesregierung von Länderpolizeien insgesamt beschafft, wie viele „WaWe9000“ insgesamt ausgemustert, wie viele davon veräußert, wie viele verschrottet, und inwiefern nimmt der Gesamtbestand deutscher Wasserwerfer nach Ende der Beschaffungsmaßnahme zu oder ab (bitte unter Angabe des jeweiligen Jahres)?

2

Sofern der Gesamtbestand deutscher Wasserwerfer nach Ende der Beschaffungsmaßnahme zunimmt, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür an?

3

Inwiefern wurden bzw. werden tatsächlich alle Wasserwerfer, wie auf Bundestagsdrucksache 18/1703 erklärt, „technisch abgerüstet“?

4

Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass die britische Polizei die Beschaffung deutscher Wasserwerfer „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler GmbH in Erwägung zog?

a) Inwiefern ist nachvollziehbar, ob die britische Polizei dabei auf eine Ausschreibung reagierte oder der Verkauf zunächst anderweitig angebahnt oder besprochen wurde?

b) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck des Kaufs durch die Stadtverwaltung London bekannt?

c) Wann und mit welchem Inhalt hatten welche Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden hinsichtlich eines Kaufs der Wasserwerfer „WaWe9000“ jeweils Kontakt mit der halbprivaten und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betrauten Association of Chief Police Officers (ACPO), Scotland Yard, Bernard Hogan-Howe, dem Leiter der für London zuständigen Metropolitan Police, dem für die Polizei zuständigen Londoner Vizebürgermeister Stephen Greenhalgh, dem „Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC) oder dem Büro der Innenministerin Theresa May?

d) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom MOPAC in dem Dokument vom 9. Juni 2014 beschrieben, zu, deutsche Behörden hätten ihren britischen Partnern vorgerechnet, dass eine Neubeschaffung von Wasserwerfern teurer sei („evidence received from the German police shows that new water cannon cost around £870,000, meaning that for each German device purchased MOPAC avoid costs of approximately 097,000 or £2,391,000 in total.“)?

5

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der britischen Polizei im Dezember 2013 bereits ein anderes Angebot unterbreitet worden war, die versprochenen Geräte nach Ablauf einer Kaufoption aber an einen anderen Kunden verkauft wurden („When previous cannon were offered by the German police to the MPS with a time limit of December 2013 these were sold to another purchaser following the expiration of that deadline“)?

a) Um wie viele Geräte handelte es sich bei dem ursprünglichen Angebot, und welche Summe war anvisiert worden?

b) Um welchen „anderen Kunden“ für die von Großbritannien zu erwerbenden „WaWe9000“ handelte es sich dabei („it has become clear that the option for them to sell the devices is credible as another purchaser has already been identified“)?

c) Inwiefern wurden die hier in Rede stehenden, für den Verkauf bestimmten Wasserwerfer ebenfalls, wie auf Bundestagsdrucksache 18/1703 erklärt, „technisch abgerüstet“?

6

Wann hat die Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung wem gegenüber endgültig erklärt, Wasserwerfer des Typs „WaWe9000“ kaufen zu wollen?

a) Inwiefern sind britische Behörden zuvor in Deutschland vorstellig geworden, um die Geräte in Augenschein zu nehmen oder sogar zu testen?

b) Wo fanden diese Treffen statt?

c) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, welche Geräte aus welchem Bundesland bzw. welchem Standort der Bundespolizei konkret nach London geliefert werden?

d) Wie teuer sind die gekauften „WaWe9000“ im Einzelnen?

e) Was ist der Bundesregierung über weitere Kosten für Transport sowie Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons bekannt, und welche technischen Maßnahmen müssen hierfür getroffen werden?

f) Inwiefern werden mit Umbauten oder Transporten auch deutsche Firmen beauftragt, um welche handelt es sich dabei, und welche Kosten entstehen für welche konkreten Maßnahmen?

g) Inwiefern wurden oder werden die Maßnahmen offen ausgeschrieben?

h) Wann werden die Geräte geliefert?

7

Inwiefern macht die Bundesregierung den Export ihrer Wasserwerfer „WaWe9000“ von dem Vorliegen einer Genehmigung im Zielland abhängig, dass diese dort überhaupt eingesetzt werden können? Sofern entsprechende Genehmigungen vernachlässigt werden, welche Gründe sind hierfür maßgeblich?

8

Welche „Untersuchungen“ hat die Bundespolizei angestellt, um zu belegen, dass die Schutzfunktion der Scheibe der „WaWe10000“ trotz Beschädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen nicht beeinträchtigt worden sei (Bundestagsdrucksache 18/1703)?

9

Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem Bundesland Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe bei Einsätzen von Wasserwerfern geführt (Bundestagsdrucksache 18/1703)? Wieso verzichtete auch die Bundespolizei bis zum Jahr 2012 auf entsprechende Nachweise, und aus welchem Grund werden diese für die Jahre 2013 und 2014 geführt?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Artikel des aus Stuttgart stammenden Rentners Dietrich Wagner in der Tageszeitung „The Telegraph“, in der er vor der Gefährlichkeit der deutschen Wasserwerfer warnt, diese demnach also keineswegs als ein „mildes und verhältnismäßiges Mittel“ anzusehen sind?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Video auf „YouTube“, das die Gefährlichkeit von Wasserwerfern unter anderem mit Bildern polizeilich unterdrückter Proteste in Deutschland belegen soll („The Shocking Truth about Water Cannons in 2 Minutes“, www.youtube.com/watch?v=ANXSBdKaoqI)?

12

Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es eine große Nachfrage nach gebrauchten deutschen Wasserwerfern gebe?

13

Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach im Falle eines Zögerns eine „andere europäische Sicherheitsbehörde“ zugreifen könnte?

14

Inwiefern ist die Nachfrage nach deutschen Gebrauchtwasserwerfern nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich höher als das Angebot?

15

Aus welchem Grund werden die Wasserwerfer „WaWe9000“ auch von den Bundesländern veräußert (Bundestagsdrucksache 18/1703), obwohl etwa das Land Berlin betont, bei den neuen „WaWe10000“ handele es sich um eine Bundesbeschaffung (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738)?

16

Mit welchen Regierungen welcher weiterer Staaten sind die zuständigen Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesländer bzw. etwaige beauftrage Subunternehmen zur Veräußerung von Gebrauchtwasserwerfern des Typs „WaWe9000“ im Gespräch?

a) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben bereits Kaufabsichten für „WaWe9000“ mitgeteilt, welche Kaufoptionen wurden gewährt, welche Fristen für einen endgültigen Zuschlag wurden vereinbart, und um wie viele Geräte soll es sich dabei jeweils handeln?

b) Inwieweit sind ausländische Behörden oder Privatpersonen bereits in Deutschland vorstellig geworden, um „WaWe9000“ in Augenschein zu nehmen oder zu testen, und wo fanden diese Treffen jeweils statt?

c) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben bereits „WaWe9000“ gekauft, um wie viele Geräte handelt es sich dabei, welcher Kaufpreis wurde vereinbart, und wann werden die Geräte geliefert?

d) Welche Verkäufe sind über die Bundesländer und welche über den Bund durch die VEBEG abgewickelt worden?

17

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Kaufoptionen für die „WaWe9000“ zurückzuziehen, um die Verkäufe zunächst zu stoppen, und welche finanziellen Konsequenzen ergäben sich daraus?

Berlin, den 20. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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