Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Multikomponentenprotokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, seine Ammoniakemissionen (NH3-Emissionen) zu reduzieren und ab dem Jahr 2010 nicht mehr als 550 000 Tonnen pro Jahr auszustoßen. Weiterhin hat Deutschland im Zuge der Novellierung des Protokolls eine Reduktion der NH3-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 5 Prozent gegenüber dem Wert des Jahres 2005 zugesagt. Auch die NEC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen) gibt eine Emissionshöchstmenge von 550 000 Tonnen für NH3 vor.
Laut Umweltbundesamt (UBA) stammen 95 Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, überwiegend aus der Tierhaltung. Durch den Einbau von Abluftfiltern bei Tierhaltungsanlagen lassen sich 70 bis 90 Prozent der NH3-Emissionen abscheiden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen“, Bundestagsdrucksache 17/12918, S. 2). Mehrere Bundesländer schreiben inzwischen in so genannten Filtererlässen den verpflichtenden Einbau von Filtern bei bestimmten Tierhaltungsanlagen (bei Neubau und Umbau) vor, ebenso die Nachrüstung von Altanlagen innerhalb gewisser Fristen. Aus Sicht des Umweltschutzes und der Landwirtschaft, für die es durch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wäre jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung wünschenswert. Diese könnte über die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgen. Nach eigenen Angaben prüft die Bundesregierung regelmäßig, „ob die Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Anpassung der einschlägigen Regelwerke erforderlich macht“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12918, S. 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ammoniakemissionen seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahren in Tonnen auflisten)?
Welche ökologischen und/oder gesundheitlichen Schäden verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung das gegenwärtige Level an Ammoniakemissionen, insbesondere in der näheren Umgebung großer Mastanlagen, und mit welchen Folgekosten dieser Schäden ist in welchen Bereichen zu rechnen?
Hält Deutschland seine internationalen Verpflichtungen (max. 550 000 Tonnen NH3-Ausstoß pro Jahr ab dem Jahr 2010) ein, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat Deutschland seit dem Jahr 2005 ergriffen, um insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren?
Wie viel NH3 dürfte Deutschland ab dem Jahr 2020 maximal ausstoßen, um seine Verpflichtung einer 5-prozentigen Reduktion gegenüber dem Jahr 2005 zu erfüllen?
Wird Deutschland diese Reduktion nach Einschätzung der Bundesregierung erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung konkret welchen Einsparbeitrag erreichen, um die Reduktion bis zum Jahr 2020 zu erreichen?
Welche Regelungen haben die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um die NH3-Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren, und wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag, den die Länderregelungen zur Reduktion der Emissionen leisten können?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Landwirtschaftsverbände (vgl. z. B. www.rlv.de/rlv_.dll?pageID=6851), dass die Länderregelungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und wenn ja, hält die Bundesregierung es aus diesem Grund für nötig, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft in dieser Legislaturperiode, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorstoß der Europäischen Kommission, im Rahmen des so genannten Luftreinhaltungspakets die Ammoniak- und Methanemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 39 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren?
Hält die Bundesregierung dies für ökologisch wünschenswert, und mit welchen Maßnahmen könnte eine solche Reduktion erreicht werden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Bauernverbands e. V. (DBV), dass die Vorschläge der Europäischen Kommission, die „Landwirtschaft und Tierhaltung in Deutschland in Frage stellen“ (www.bauernverband.de/eu-kommission-stellt-landwirtschaft-undtierhaltung-in-deutschland-in-frage), oder ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung der Handlungsspielraum für die Landwirtschaft auch bei Verabschiedung der gegenwärtigen Pläne durch relativ einfache Maßnahmen erhalten?
Sind der Bundesregierung Kostenrechnungen zum Einbau von Abluftfilteranlagen bei großen Tierhaltungsanlagen bekannt (Kosten für die Installation beim Neubau beziehungsweise Kosten zur Nachrüstung von Altanlagen), und welche Auswirkungen auf die Erzeuger- beziehungsweise Verbraucherpreise wären nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch zu erwarten?