BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber

Handlungsbedarf bzgl. Quecksilberversorgungsquellen, Quecksilberhandel, Produktionsprozessen unter Verwendung von Quecksilber, kleingewerblichem Goldabbau, Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken, Kohleindustriekesseln, Produktion von Nichteisenmetallen, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken; geplante Ausnahmeregelungen, Chlor-Alkali-Fabriken mit Quecksilberzellentechnologie, Vorlage zur Ratifizierung, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung (Minderungsziele und Zeitrahmen), einheitliche Regelung auf EU-Ebene<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

14.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/190525.06.2014

Nationale Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber

der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Von Quecksilber-Emissionen gehen erhebliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren aus. Bei Erwachsenen führen Quecksilbervergiftungen zu irreparablen Schädigungen der inneren Organe, wie etwa der Leber und der Nieren sowie des Nervensystems. Hochgradig gefährdet sind Föten, Säuglinge und Kleinkinder, da eine Quecksilbervergiftung in der frühkindlichen Entwicklungsphase zu Missbildungen, geistiger Behinderung, Krampfanfällen, Seh- und Hörverlust, verzögerter Entwicklung, Sprachstörungen und Gedächtnisverlust führt.

Da Quecksilber (Hg) weder biologisch noch chemisch abbaubar ist, reichert es sich in der Nahrungskette an. Gerade organische Quecksilberverbindungen sind hochtoxisch und können zu einer chronischen Quecksilbervergiftung, auch bekannt als Minamata-Krankheit, führen. Chronische Vergiftungen entstehen unter anderem über die Aufnahme von Quecksilber am Arbeitsplatz (etwa durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen im Gesundheitswesen oder Laboren, www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/chemie/20070300_chemie_quecksilberstudie.pdf), Unfälle oder schlecht verarbeitetes Zahnmetall (Amalgam).

Eine Ursache für chronische Quecksilbervergiftungen ist die Aufnahme von Quecksilber über die Nahrungskette. Gerade in der marinen Nahrungskette reichern sich organische Quecksilberverbindungen in Lebewesen an. So belegen Studien den Anstieg des Anteils von Monomethylquecksilber (MeHg) in der marinen Nahrungskette bis zu fast 100 Prozent auf der Ebene der Fische und marinen Säugetiere. Folglich weisen gerade Menschen mit hohem Fischverzehr sehr hohe MeHg-Werte im Körper auf (www.chemie.uni-hamburg.de/bibliothek/2007/DissertationBunke.pdf).

Neben Gefahren für die Gesundheit kommen noch die negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hinzu. So beziffert Leonardo Trasande in seinem Artikel „Public Health and Economic Consequences of Methyl Mercury Toxicity to the Developing Brain“ in dem Journal Environmental Health Perspectives die volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund der jährlichen MeHg-Belastung auf 8,7 Mrd. US-Dollar. Von diesen Kosten entfallen allein 1,3 Mrd. US-Dollar auf die US-amerikanischen Kohlekraftwerke (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1257552/pdf/ehp0113-000590.pdf). In den USA wurden im Jahr 2012 neue, sehr ambitionierte Grenzwerte festgelegt, und so die Emission von Quecksilber massiv reduziert.

Hauptemissionsquelle in Deutschland, mit einem Anteil von rund 70 Prozent an den Gesamtemissionen im Zeitraum 2010 bis 2012, sind der Energiesektor und hier im Besonderen die Braun- und Steinkohlekraftwerke. So waren im Jahr 2011 allein die Jahresemissionen aus den neun Braunkohlegroßkraftwerken für mehr als 60 Prozent der Quecksilberemissionen im Energiesektor und sogar für rund 40 Prozent der Gesamtemissionen von Quecksilber in Deutschland verantwortlich (www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/energie/PDF/BZL_Studie_QuecksilberemissionenAusKohlekraftwerkenInDeutschland_final.pdf). Grenzwerte für die Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. So sind die Grenzwerte unter anderem auch für Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken in der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt (www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_13_2013/gesamt.pdf).

Die Studie „Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken in Deutschland – Stand der Technik der Emissionsminderung“ von Dr. Barbara Zeschmar-Lahl hat aufgezeigt, dass in den USA viel höhere Anforderungen an die Grenzwerte für Quecksilberemissionen gestellt werden. In Deutschland hat im Jahr 2012 nur ein Kohlekraftwerk die US-amerikanischen Grenzwerte eingehalten. Würden diese Grenzwerte in Deutschland eingeführt, müssten ca. 50 Kohlekraftwerke sofort vom Netz gehen, wenn die Abgasreinigung nicht angepasst oder auf quecksilberarme Kohle umgestellt werden würde (www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/energie/PDF/BZL_Studie_QuecksilberemissionenAusKohlekraftwerkenInDeutschland_final.pdf).

Aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen von Quecksilber auf die Gesundheit haben 97 Staaten am 10. Oktober 2013 die Minamata-Konvention zu Quecksilber unterschrieben (www.mercuryconvention.org/Convention/tabid/3426/Default.aspx). In der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Reduktion von Quecksilberemissionen aus Produkten, die Quecksilberanteile haben, Herstellungsprozessen, in denen Quecksilber oder Quecksilberprodukte benutzt werden, handwerklichem oder kleingewerblichem Goldabbau sowie Kohlekraftwerken, Kohleindustriekesseln, der Produktion von Nichteisenmetallen, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken (www.mercuryconvention.org/Portals/11/documents/publications/MinamataConventiontextEn.pdf). Die Konvention muss noch von den Unterzeichnerstaaten in nationales Recht überführt werden. Als erster Unterzeichnerstaat haben die USA bereits am 6. November 2013, knapp einen Monat nach der Unterzeichnung der Konvention, die Minamata-Konvention ratifiziert (www.mercuryconvention.org/Convention/tabid/3428/Default.aspx).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwieweit sieht die Bundesregierung umweltpolitischen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Artikel 3 der Minamata-Konvention zu Quecksilberversorgungsquellen und zum Quecksilberhandel?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung umweltpolitischen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Artikel 4 der Minamata-Konvention zu quecksilberhaltigen Produkten?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung umweltpolitischen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Artikel 5 der Minamata-Konvention zu Produktionsprozessen, in denen Quecksilber oder Quecksilberkomponenten verwendet werden?

4

Inwieweit plant die Bundesregierung Ausnahmen gemäß Artikel 6 der Minamata-Konvention zuzulassen?

Wenn ja, inwieweit sind diese umweltpolitisch gerechtfertigt?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Artikel 7 der Minamata-Konvention zu handwerklichen und kleingewerblichen Goldabbau?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung umweltpolitischen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Artikel 8 der Minamata-Konvention zu Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken, Kohleindustriekesseln, Produktion von Nichteisenmetallen, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken (bitte nach Quelle und Emissionsmenge aufschlüsseln)?

7

Wie viele der Chlor-Alkali-Fabriken in Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung noch die Quecksilberzellentechnologie, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Quecksilberemissionen aus diesen Fabriken in Luft und Wasser?

8

Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Vorlage zur Ratifizierung der Minamata-Konvention vorlegen, und wenn ja, wie weit sind die Vorarbeiten hierzu fortgeschritten?

9

Wann wird die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan, mit welchen Minderungszielen und welchem Zeitrahmen, zur Umsetzung der Minamata-Konvention vorlegen?

10

Wird sich die Bundesregierung für höhere Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

11

Inwieweit bevorzugt die Bundesregierung eine Regelung auf der Ebene der Europäischen Union (EU)?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung es als hinderlich an, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Polen und Portugal die Minamata-Konvention nicht unterzeichnet haben, und wie will die Bundesregierung eine einheitliche Regelung in der EU erreichen?

13

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer einheitlichen Regelung in der EU, und welche konkreten Schritte unternimmt sie auf EU-Ebene, um dies zu erreichen?

14

Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass auch andere Länder die Minamata-Konvention bald ratifizieren?

15

Erwägt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass eine völkerrechtliche Verbindlichkeit des Abkommens nach Einschätzung der Fragesteller voraussichtlich erst in ein paar Jahren zu erwarten ist, schon vor dem völkerrechtlichen Inkrafttreten der Minamata-Konvention bzw. unabhängig davon, strengere Quecksilbergrenzwerte einzuführen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen