Staatsvertrag mit der Schweiz zum Flughafen Zürich
der Abgeordneten Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Franziska Brantner, Cem Özdemir, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz dauert bereits einige Jahrzehnte. Der Flughafen Zürich, größter schweizerischer Flughafen, liegt ca. 15 km südlich der deutsch-schweizerischen Grenze. Gegenwärtig führen etwa 80 Prozent der Anflüge über süddeutsches Gebiet. Von dem davon ausgehenden Fluglärm ist vor allem die Bevölkerung in Südbaden betroffen. Die Menschen vor Ort empfinden dies als ungerechtfertigte Belastung ihrer Region zu Gunsten einer Entlastung der übrigen potenziellen Anflugregionen rund um den Züricher See. Alle Versuche beider Länder, das Problem zu lösen und eine für beide Seiten akzeptable Regelung zu finden, waren bis heute erfolglos. Zwar unterzeichneten am 4. September 2012 der ehemalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und die Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard in Davos einen Staatsvertrag, der Regeln zur Flugbelastung vorsieht und den Fluglärmkonflikt lösen sollte (die Schweiz hat diesen Vertrag bereits am 7. Juni 2013 ratifiziert), doch aufgrund massiver Proteste der Bürgerinnen und Bürger Südbadens wurde der Vertrag dem Deutschen Bundestag bis heute nicht zur Ratifizierung vorgelegt. Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der im vorgelegten Staatsvertrag nicht begrenzten Zahl der möglichen Überflüge, die abgesenkten Mindestflughöhen, die Nutzung des Warteraums RILAX oder die Anflugrouten erfordern aus Sicht der Bürgerinitiativen als auch aus Sicht der Landesregierung Baden-Württembergs Nachverhandlungen mit der Schweiz. Grundlage hierfür soll die Stuttgarter Erklärung aus dem Jahr 2009 sein. Der ehemalige Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer sicherte dies zu, konnte während seiner Amtszeit jedoch keine Lösung mehr mit der Schweiz erzielen. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt hat sich bisher sehr zurückhaltend zum Verhandlungsstand mit der Schweiz geäußert. Durch seinen Sprecher Ingo Strater ließ er im „Schwarzwälder Boten“ am 27. Mai 2014 verkünden, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gegenwärtig an einer Lösung der Konfliktpunkte arbeiten würde, und dass gemeinsam mit den Flugsicherungsorganisationen beider Länder Verfahren zur rechtsverbindlichen Lösung der strittigen Punkte erarbeitet würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Chancen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, den bereits durch die Schweiz ratifizierten Staatsvertrag in einzelnen Punkten auf Grundlage der Forderungen der Stuttgarter Erklärung neu zu verhandeln?
Plant die Bundesregierung überhaupt eine Neuverhandlung des Staatsvertrags? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten? Wenn nein, welche alternativen Chancen zur Problemlösung sieht die Bundesregierung derzeit?
Wann und mit welchem Ergebnis haben seit September 2013 Gespräche mit Vertretern der Schweiz bezüglich möglicher Neuverhandlungen des Staatsvertrags stattgefunden?
Welche der von den Bürgerinnen und Bürgern und dem Land Baden-Württemberg vorgetragenen konkreten Konfliktpunkte (Zahl der möglichen Überflüge, Mindestflughöhen, Nutzung des Warteraums RILAX, Anflugrouten) konnten bisher mit der Schweiz neu verhandelt werden?
Wird sich die Bundesregierung im Zuge möglicher Nachverhandlungen für eine feste Anzahl von Überflügen über deutschem Gebiet im Sinne der Stuttgarter Erklärung (maximal 80 000 Anflüge pro Jahr) einsetzen, bzw. welche Möglichkeiten sieht sie, die heute schon ca. 105 000 Überflüge (www.tagesanzeiger.ch vom 15. August 2013 „Deutschland will den Staatsvertrag“) zu reduzieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Warteraum RILAX geringfügig nach Osten oder Westen zu verlagern, um die Zahl der vom Fluglärm Betroffenen auf ca. 11 000 bis 19 000 zu reduzieren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Zunahme der Anflüge in den gekröpften Nordanflug vor dem Hintergrund ein, dass die Anzahl der Nordanflüge durch den Staatsvertrag nicht eingegrenzt ist, und welche Kontrollmechanismen besitzt die Bundesregierung diesbezüglich?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Landesregierung Baden-Württembergs in die Verhandlungen und Gespräche mit der Schweiz seit September 2013 einbezogen? Falls nicht, warum wurde das Bundesland nicht einbezogen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Vertreter der Bürgerinitiativen im Rahmen der Nachverhandlungen mit der Schweiz einzubeziehen?
Inwieweit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt Klarheit über die künftigen Flugrouten (ab dem Jahr 2020) über deutschem Gebiet?
Inwieweit nimmt die Bundesregierung an, dass die Absenkung der Mindestflughöhe von ca. 4 500 m über dem Meeresspiegel (ü. M.) auf 3 600 m ü. M. nicht zu weiteren bzw. höheren Lärmbelastungen führt?
Hat am 7. Februar 2014 ein Vertreter der Bundesregierung an der Sitzung des Deutschen Fluglärm-Beirats für den Flughafen Zürich in Stuttgart teilgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Teilnahme der am 27. Juni 2014 geplanten Sitzung des Deutschen Fluglärm-Beirats für den Flughafen Zürich in Stuttgart abgesagt?
Trifft es zu, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beabsichtigt, die 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung auf Bitte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt der Schweiz zu ändern? Wenn ja, welche Folgen hätte dies für die Lärmbelastung der süddeutschen Grenzregion?
Welche konkreten Festsetzungen sind für diese Änderung der 220. DVO im Einzelnen vorgesehen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Staatsvertrag im Deutschen Bundestag ratifizieren zu lassen?
Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung bei einem endgültigen Scheitern des Staatsvertrages im Deutschen Bundestag, und welche Auswirkungen hätte dies auf die deutsch-schweizerischen Beziehungen?