Schutz des Südpolarmeeres – Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Unsere Weltmeere bedecken mehr als 70 Prozent der Erdoberfläche. Doch die Weltozeane befinden sich in einer historischen Krise. Überfischung, industrielle Nutzung, intensiver Schiffsverkehr, die andauernde Verschmutzung und vor allen Dingen die Folgen des Klimawandels machen den Weltmeeren zu schaffen. Die Dringlichkeit konsequenten Meeresschutzes wird zunehmend in verschiedenen Foren international diskutiert. Zum Beispiel hatte sich die internationale Staatengemeinschaft mit der Annahme der so genannten Aichi Biodiversitätsziele des Jahres 2010 im Rahmen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) konkret darauf geeinigt, mindestens 10 Prozent der Meeresfläche bis zum Jahr 2020 unter Schutz zu stellen. Aktuell sind erst ca. 2,8 Prozent der weltweiten Meeresfläche als Schutzgebiete ausgewiesen.
Auch die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat sich im Jahr 2012 darauf verständigt, ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer zu etablieren. Es besteht die einmalige Chance, im Südpolarmeer das weltweit größte zusammenhängende Schutzgebietsnetzwerk zu etablieren. Der Prozess ist aufgrund des Widerstandes verschiedener CCAMLR-Mitgliedstaaten verzögert. Bisher wurde ein Gebiet um die Südlichen Orkneyinseln als Meeresschutzgebiet ausgewiesen. Vorschläge für weitere Schutzgebiete im Rossmeer (durch die USA und Neuseeland) sowie in der östlichen Antarktis (durch Australien, Frankreich und die Europäische Union – EU) werden seit dem Jahr 2012 verhandelt. Um die vielfältigen Ökosysteme rund um den antarktischen Kontinent repräsentativ und effektiv zu schützen, müssen auch Verhandlungsprozesse zu weiteren möglichen Gebieten ambitioniert vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Bundesregierung für die Ausweisung eines großflächigen Weddellmeer-Schutzgebietes zu begrüßen.
Die CCAMLR hat auch das Mandat, die Fischerei in dem Gebiet der Konvention zu regulieren. Laut EU-Gesetzgebung unterliegen Fischereifragen der EU-Kompetenz und müssen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) koordiniert werden. Die Ausweisung von (Meeres-)Schutzgebieten stellt allerdings eine naturschutzfachliche Fragestellung dar. In diesem Zusammenhang hat der juristische Dienst des EU-Rates (JDR) bei der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Fischereipolitik am 6. Juni 2014 festgestellt, dass die Zuständigkeit von CCAMLR über die Fragen der GFP hinausgeht und sich auch auf Umweltregelungen erstreckt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welches Bundesministerium hat die Federführung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Rahmen des CCAMLR-Prozesses, und welche nachgeordneten Behörden und weiteren Ressorts sind beteiligt?
Wie sind die Zuständigkeiten konkret verteilt?
Welche Maßnahmen und Aktivitäten wurden und werden von der Bundesregierung unternommen, um die u. a. im Rahmen der außerordentlichen CCAMLR-Sitzung im Juli 2013 in Bremerhaven ergebnislos verhandelten Vorschläge für Schutzgebiete im Rossmeer sowie in der östlichen Antarktis doch noch zu einer Annahme durch CCAMLR zu führen?
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer, und wie wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit seinen nachgeordneten Behörden in den Prozess einbezogen und an den Entscheidungen beteiligt?
Welche weiteren Ressorts werden in die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer einbezogen, und warum?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer, die eine Einschränkung des Fischfangs zur Folge hätten?
Wie steht die Bundesregierung zum Verhandlungsvorschlag u. a. der norwegischen Regierung, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Rahmen von CCAMLR zeitlich zu begrenzen (sog. sunset-clause)?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, dass durch eine etwaige zeitliche Begrenzung von Meeresschutzgebieten durch CCAMLR ein Präzedenzfall geschaffen wird, der weitreichende Konsequenzen für andere internationale Prozesse zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten (z. B. im Nordostatlantik) haben könnte?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der im Rahmen der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer ggf. notwendigen Abwägung von verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Informationen gegenüber dem international anerkannten „Vorsorgeprinzip“ („precautionary principle“)?
Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit mit Russland hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer?
Wer führte/führt die Gespräche mit Russland, und inwieweit werden die Ressorts bei den Gesprächen beteiligt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Verlauf der Gespräche mit Russland hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer?
Wann ist mit einem Vorschlag der Bundesregierung zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer zu rechnen, und welche konkreten Schritte müssen bis dahin noch unternommen werden?
Mit welchen Mitgliedstaaten von CCAMLR werden bereits bilaterale Gespräche geführt, um für die Unterstützung eines etwaigen Vorschlages zu werben?
Inwieweit werden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Prozess der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer einbezogen?
Wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Vertreter von NGOs in den Prozess eingebunden werden, und wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dies sicherstellen?