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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Getrennte Bioabfallsammlung und die Verwertung von Bioabfällen

Detailfragen zur Pflicht der Getrenntsammlung von Bioabfällen ab 1. Januar 2015 nach § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): Begründung, aktueller Stand, Maßnahmen zur Umsetzung, Potenzial an Bioabfällen, Gründe für die Nichteinführung der Getrenntsammlung: Gebührensteigerung, wirtschaftliche Zumutbarkeit, technische Machbarkeit, Abfallbehälterplätze, bisher erfasste Grüngutmengen, Eigenkompostierung; Anpassung der Bioabfallverordnung, Lenkung der Bioabfallströme, Einführung von Mengenzielen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Nutzung für die Biogaserzeugung, herkömmliche Entsorgung von Gartenabfällen, Aufklärungsmaßnahmen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/204403.07.2014

Getrennte Bioabfallsammlung und die Verwertung von Bioabfällen

der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ab dem 1. Januar 2015 dürfen gemäß § 11 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) keine Bioabfälle mehr im Restabfall entsorgt werden. Ziel der Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Nutzung des organischen Materials zur Energiegewinnung durch Vergärung der Bioabfälle sowie die Gewinnung von Kompost, um dadurch den Einsatz von Primärressourcen, wie Torf, zu reduzieren. Dennoch gibt es immer noch Widerstände gegen die Einführung oder die Optimierung der Getrenntsammlung von Bioabfällen. Zahlreiche Landkreise sperren sich gegen eine flächendeckende Bioabfallerfassung mit einem Verweis auf wirtschaftliche und technische Zumutbarkeit. Unter Bioabfällen werden in Deutschland sowohl Grüngut (Gartenabfälle etc.) als auch Speiseabfälle (Küchenabfälle etc.) zusammengefasst.

Vorgebrachte Gründe gegen die Getrenntsammlung der Bioabfälle sind mögliche Gebührenerhöhungen aufgrund der angeblich steigenden Kosten der Abfallwirtschaft durch das zusätzliche Sammelsystem, aber auch Ekelaspekte, Platzprobleme oder die bisher praktizierte Eigenkompostierung der Bioabfälle. Um einerseits den gesetzlichen Anforderungen der Getrenntsammlung von Bioabfällen gerecht zu werden, andererseits die in manchen Gebietskörperschaften mit der Einführung einer zusätzlichen Biotonne entstehenden regionalen Probleme zu lösen oder Widerstände aus der Bevölkerung zu berücksichtigen, werden Alternativen zu einer zusätzlichen Biotonne diskutiert. Hierzu zählen Möglichkeiten der Getrenntsammlung der Bioabfälle über Bringsysteme, aber auch eine Erfassung der Bioabfälle durch die Haushalte über Biobeutel anstelle einer Biotonne.

Mitentscheidend für den Erfolg der getrennten Sammlung von Bioabfällen sind die konkreten Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den örtlichen Abfallsatzungen. Die bisherigen Mustersatzungsentwürfe der kommunalen Spitzenverbände jedoch bieten insbesondere für die Gestaltung der getrennten Sammlung von Bioabfällen wenig Hilfestellung.

Die Leitfassung Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetags mit Stand vom 10. Juni 2013 definiert Bioabfall beispielsweise eingeschränkt auf „pflanzliche Küchenabfälle“ sowie „haushaltsübliche Mengen von Gartenabfällen“ und es ist fraglich, ob sie damit den Festlegungen des KrWG zur Definition der Bioabfälle entspricht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Hält die Bundesregierung die Getrenntsammlung und anschließende hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus Gründen des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz für grundsätzlich notwendig?

Wenn ja, welche Gründe zieht die Bundesregierung dafür heran (z. B. Rohstoffsicherung, Humusertrag, erneuerbare Energie, Substitution durch Abfallbiomasse o. Ä.)?

2

In wie vielen Städten und Landkreisen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bioabfälle bisher gar nicht getrennt gesammelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Einwohner leben in diesen Regionen?

3

In wie vielen Städten und Landkreisen werden Bioabfälle nach Kenntnis der Bundesregierung nicht flächendeckend, sondern nur anteilig gesammelt, und wie hoch ist der jeweilige Anschlussgrad der Haushalte an die Getrenntsammlung zu beziffern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie will die Bundesregierung die gesetzlich verankerte Einführung der flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfall sicherstellen, und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflicht haben diejenigen zu erwarten, die sich dieser Pflicht entziehen?

5

Hält die Bundesregierung die Einführung von Bringsystemen für Bioabfälle für ausreichend, um der Pflicht zu einer flächendeckenden Bioabfallsammlung nachzukommen?

6

Bietet der § 11 Absatz 1 KrWG aus Sicht der Bundesregierung die erforderlichen Spielräume, um den spezifischen regionalen und örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, und welche Spielräume gibt es nach Auffassung der Bundesregierung?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das noch bestehende Potenzial an Bioabfällen ein, die bisher nicht getrennt gesammelt wurden, und hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher ein Zusammenhang zwischen dem bereitgestellten Behältervolumen und der dadurch eingesammelten häuslichen Bioabfallmenge gezeigt?

8

Entspricht nach Ansicht der Bundesregierung die Leitfassung Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetags mit Stand vom 10. Juni 2013 den Vorgaben des KrWG, und wenn nicht, in welcher Art und Weise hat die Bundesregierung die kommunalen Spitzenverbände auf diese Diskrepanz hingewiesen?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das bestehende Potenzial an Bioabfällen ein, die gesammelt werden könnten, wenn die teilweise bestehenden Restriktionen, wie sie auch in der Leitfasssung Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetags mit Stand vom 10. Juni 2013 formuliert werden, aufgehoben werden?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Menge der Speiseabfälle ein, die derzeit wegen entsprechend formulierter kommunaler Satzungen, trotz eingeführter Bioabfallgetrenntsammlung, noch im Restmüll gesammelt werden?

11

Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung generell erfüllt werden, damit eine Ausnahme von der Getrennterfassungspflicht der Bioabfälle zulässig ist?

12

Sieht die Bundesregierung eine signifikante, also mehr als eine geringfügige Gebührensteigerung, z. B. in sehr dünn besiedelten Regionen, als einen Grund für die Nichteinführung einer getrennten Bioabfallsammlung (Stichwort: wirtschaftliche Zumutbarkeit) an?

13

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in den Bundesländern (oder kommunalen Gebietskörperschaften) die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Einführung der Getrenntsammlung nicht unterschiedlich ausgelegt wird?

14

Sieht die Bundesregierung die technische Machbarkeit der Bioabfallgetrenntsammlung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland als gegeben an?

Wenn nein, in welchen Ausnahmefällen ist die technische Machbarkeit nicht gegeben?

15

Wird in Regionen, wo die Biotonne neu eingeführt wird und die Abfallbehälterplätze stark eingeschränkt sind, nach Einschätzung der Bundesregierung eine Getrenntsammlung dennoch möglich sein, etwa durch innovative, schmalere Behälterlösungen?

16

Hält die Bundesregierung einen hohen Anteil an bisher schon erfassten Grüngutmengen für einen Grund, auf eine separate Bioabfallerfassung zu verzichten, und hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, Bioabfall- und Grüngutabfallmengen miteinander zu verrechnen?

17

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Nichteinführung der Getrenntsammlung unter dem Hinweis eines hohen Anteils an Eigenkompostierung der Haushalte mit den EU-rechtlichen Bestimmungen des Artikels 22 der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) vereinbar, deren Vorgabe die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer umfassenden Bioabfallverwertung in Verbindung mit Anlage 2, Verwertungsverfahren R10 sowie Artikel 13 AbfRRL auffordert und die laut Begründung des KrWG zu § 11 KrWG die Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Bioabfällen über die Düngung hinaus einschließt?

18

Welche der in § 11 KrWG nicht abschließend aufgezählten Verordnungsermächtigungen zur Förderung der Verwertung der Bioabfälle plant die Bundesregierung in absehbarerer Zeit zu nutzen?

19

Wann plant die Bundesregierung, die Bioabfallverordnung an die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Getrenntsammlungspflichten anzupassen?

20

Plant die Bundesregierung die Einführung von Vorgaben für die Eigenkompostierung?

21

Wann soll das Forschungsvorhaben „Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen“ abgeschlossen sein, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bisher aus diesem Forschungsvorhaben vor?

22

Plant die Bundesregierung eine Lenkung der Bioabfallstoffströme, d. h. Vorgaben, welche Bioabfälle in welche Verwertungswege geleitet werden sollen, z. B. durch Novellierung der Bioabfallverordnung?

23

Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Regelungen zur Vermeidung von Bioabfällen, und wenn ja, welche?

24

Plant die Bundesregierung die Einführung von Mengenzielen für die Verwertung von Bioabfällen, und wenn nein, warum nicht?

25

Wird die Bundesregierung den Bundesländern Mengenziele für spezifische Siedlungsbereiche (abgestuft nach Bevölkerungsdichte), zur Aufnahme in die Landesabfallgesetze bzw. Abfallwirtschaftspläne empfehlen?

26

Plant die Bundesregierung eine Klarstellung, dass eine hochwertige und umweltgerechte Verwertung von Bioabfällen dann gegeben ist, wenn die Bioabfälle erst energetisch und anschließend stofflich verwertet werden (Kaskadennutzung)?

27

Wie viele Arbeitsplätze können nach Einschätzung der Bundesregierung durch die flächendeckende Einführung der Bioabfallgetrenntsammlung und ihre hochwertige kaskadische Verwertung in Deutschland neu (direkt und indirekt – etwa im Anlagenbau) entstehen?

28

Welcher Anteil der derzeit erfassten Bioabfälle wird zur Biogaserzeugung genutzt, und wie hat sich dieser Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Gewinnung von Biogas aus Bioabfällen hinsichtlich der Klimaschutzpotenziale?

30

Welche Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich des nutzbaren Potenzials von Bioabfällen zur Erzeugung von Biogas vor, und sieht sie dieses Potenzial bereits als ausgeschöpft an, und was tut sie ggf. konkret, um diese zu erschließen?

31

Hält die Bundesregierung die in manchen Regionen noch praktizierte Verbrennung von überlassungspflichtigen Gartenabfällen noch mit den Vorgaben der AbfRRL und des KrWG vereinbar, und wenn nicht, welche Maßnahmen zur Beendigung dieser Praxis plant die Bundesregierung?

32

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder an Wegrändern ein Verstoß gegen das KrWG, und wenn ja, fällt unter diese Einschätzung auch das Anlegen von Totholzhecken?

33

Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen zur Seuchen- und Phytohygiene bei der getrennten Bioabfallsammlung sowie den Verwertungspfaden für ausreichend und angemessen, und wenn ja, warum?

34

Welche Aufklärungsmaßnahmen für die Bioabfall trennende Bevölkerung (privat und gewerblich) plant die Bundesregierung, bzw. welche gemeinsamen Planungen mit den Bundesländern und weiteren Akteuren sind bereits getroffen worden, um den Start der flächendeckenden Bioabfallsammlung in Deutschland kommunikativ zu begleiten und die Bevölkerung entsprechend aufzuklären?

35

Erwägt die Bundesregierung (gemeinsam mit den Bundesländern) Maßnahmen oder Initiativen, ältere und/oder überdimensionierte Kapazitäten (ganze Anlagen oder einzelne Linien) von Restabfallverbrennungsanlagen stillzulegen, um den zu erwartenden Rückgang der Restabfallmenge durch eine Bioabfallgetrenntsammlung zu begegnen?

Berlin, den 1. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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