Räumliche Verteilung des Mittelabflusses von Förderprodukten der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung für Kommunen
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Matthias Gastel, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach wie vor erlaubt es die Finanzlage vieler Städten und Gemeinden nicht, notwendige Investitionen in den Erhalt ihrer Infrastruktur und öffentlichen Gebäude zu tätigen. Betroffen sind insbesondere finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen, deren Investitionen nicht ausreichen, um die Abschreibungen zu kompensieren. Dies bedeutet vielerorts einen schleichenden Substanzverlust, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Form maroder öffentlicher Bauten und Straßen beeinträchtigt, sondern auch zulasten der regionalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Kommunen und der örtlichen Unternehmen geht.
Das KfW-Kommunalpanel 2014 schätzt den Investitionsrückstand der deutschen Kommunen für das Jahr 2013 auf rund 118 Mrd. Euro. Nach einem deutlichen Einbruch im Jahr 2012 legten die Investitionen im vergangenen Jahr zwar leicht zu. Diese wurden jedoch vorwiegend von den finanzstarken Kommunen getätigt. Bei vielen finanzschwachen Kommunen verdränge der Konsolidierungsbedarf die Investitionsentscheidung. Schwerpunkte des kommunalen Investitionsstaus identifiziert die KfW Bankengruppe in den Bereichen:
- Straßen und Verkehr: 31 Mrd. Euro,
- Schulen: 24 Mrd. Euro,
- Sportstätten, Bäder: 12 Mrd. Euro,
- Öffentliche Verwaltungsgebäude: 11 Mrd. Euro.
Betrachtet man den kommunalen Anteil an den gesamten staatlichen Investitionen, so ist dieser in der Zeit von 1991 bis 2012 von 63,6 auf 47,9 Prozent deutlich gesunken (IMK-Report 94, 6/2014, S. 5). Wobei in den Kommunen der finanzstarken Länder, wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg, pro Einwohner deutlicher mehr investiert wird, als in finanzschwachen Ländern (ebd., S. 10). Im Bereich der kommunalen Infrastruktur fördert der Bund über die KfW Bankengruppe selbst eine Vielzahl von Investitionsprojekten. Der Abfluss der KfW-Fördermittel sollte die regionalen Disparitäten nicht noch verstärken und idealerweise gezielt finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Auch das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, kann nur erreicht werden, wenn die Mittel zielgerichtet auch in strukturschwache Regionen fließen.
Drucksache 18/2045 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür die Städtebauförderung stellt sich das Problem der räumlichen Verteilung des Mittelabflusses in gleicher Weise. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 soll sich die Städtebauförderung auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten konzentrieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zu KfW-Programmen:
Fragen19
Wie groß war die Nachfrage nach den einzelnen Förderprogrammen der KfW Bankengruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien, Anzahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern angeben)?
Welche Mittel sind in den einzelnen Förderprogrammen der KfW Bankengruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen worden (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien, Anzahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern angeben)?
Welche Kommunen und kommunalen Institutionen haben die Förderung aus diesen Programmen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen?
Wie verteilen sich im genannten Zeitraum die antragstellenden Kommunen und kommunalen Institutionen und deren Fördermittelabfluss auf die einzelnen Bundesländer (bitte differenziert auch in Relation zur Einwohnerzahl – Bevölkerungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kommunen in einer Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage, die Förderprogramme der KfW Bankengruppe in Anspruch genommen haben (bitte differenziert nach Programmen bzw. Kreditlinie und Bundesländern angeben)?
Gibt es Hinweise, dass Kommunen in einer Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlage Schwierigkeiten bei der Ko-Finanzierung haben oder ihnen die Kreditaufnahme verwehrt ist und sie entsprechend weniger Mittel abrufen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Unterstützung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Kommunen in einer Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlagen, um in die Lage versetzt zu werden, Investitionszuschüsse und Kredite der KfW Bankengruppe abzurufen (bitte differenziert nach Bundesländern auch in Relation zur Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes angeben)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit auch gezielt von finanzschwachen Kommunen Förderprogramme der KfW Bankengruppe, aber auch Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union (EU) abgerufen werden können?
Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von Kommunen in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, die Investitionsförderung für Kommunen durch die KfW Bankengruppe von zinsverbilligten Krediten hin zu direkten Investitionszuschüssen zu verlagern?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von Kommunen in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, Investitionsprogramme in Form einer Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen analog des „Investitionspaktes zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen 2008/2009“ aufzulegen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines „Eigenanteilfonds“ ggf. gemeinsam mit den Ländern, um es Kommunen in einer Haushaltssicherung zu ermöglichen, an Investitions- und Förderprogrammen des Bundes, der KfW Bankengruppe oder der EU teilzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Städtebauförderung:
Wie viele Anträge wurden im Jahr 2013 in absoluten und prozentualen Zahlen bei den Programmen der Städtebauförderung, aufgeschlüsselt nach den Programmen Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Denkmalschutz Ost, Denkmalschutz West, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Kleinere Städte und Gemeinden gestellt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden angeben)?
Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen bei den in Frage 12 aufgeführten Einzelprogrammen im Jahr 2013 (bitte nach Bundesländern – differenziert auch in Relation zur Einwohnerzahl bzw. Bevölkerungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes, Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden aufschlüsseln)?
Gibt es Fälle, in denen ein Förderantrag abgelehnt wurde, weil die Kommune nicht in der Lage war, den notwendigen Eigenanteil zu finanzieren?
Wenn ja, wie viele?
In wie vielen Fällen (bitte nach absoluter Anzahl, prozentualem Anteil und Finanzvolumen aufschlüsseln) wurde von Artikel 2 Satz 3 der Städtebauvereinbarung 2013 Gebrauch gemacht, wonach Mittel von Dritten als Eigenanteil der Kommune gewertet werden können?
Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen im Rahmen der Städtebauförderung, bei denen Kommunen maximal einen Eigenanteil von 10 Prozent finanziert haben?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich die Mittelverwendung der Städtebauförderung tatsächlich auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten konzentriert?
Wie definiert die Bundesregierung „erhöhte strukturelle Schwierigkeiten“?