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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen Versicherten

Finanzieller Spielraum für Leistungsverbesserungen in der Altersvorsorge nach Inkrafttreten des Rentenpakets (1. Juli 2014), Maßnahmen zur Leistungsverbesserung für Versicherte bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Jahrgang, Beitragszeiten, ALG-I- bzw. II-Bezug u.a.) zu den Leistungen des Rentenpakets bzgl. Kindererziehungszeiten (Mütterrente), abschlagsfreier Rente ab 63 für langjährig Versicherte sowie Erwerbsminderungsrente; Einbeziehen von Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, von Beamten und von über Berufsverbände Versicherten in die Finanzierung der sog. Mütterrente<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/204603.07.2014

Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen Versicherten

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Die Entscheidung der Bundesregierung, die neuen Leistungen in Höhe von jährlich mindestens 10 Mrd. Euro fast komplett über die Rentenkasse und nicht über Steuern zu finanzieren, hat gravierende Folgen. Versicherte, die nicht nur nichts bzw. wenig von den neuen Leistungen haben, müssen diese sogar über ein geringeres Rentenniveau sowie über höhere Rentenbeiträge finanzieren. Sie sind die Verliererinnen und Verlierer des Rentenpakets. Für diejenigen Versicherten etwa, deren Rente nicht zum Leben reicht oder deren gesundheitlicher Zustand eine weitere Arbeit unmöglich macht, wird darüber hinaus der Spielraum für zielgerichtete Leistungsverbesserungen mutmaßlich auf Jahrzehnte hinaus eingeengt. Schon jetzt muss die Bundesregierung einräumen, dass etwa die solidarische Lebensleistungsrente unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Doch selbst wenn sie käme, würden weniger als 1 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner davon profitieren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/115). Es ist fraglich, was unter diesen Voraussetzungen für die Verliererinnen und Verlierer des Rentenpakets überhaupt noch möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie groß ist nach Inkrafttreten des Rentenpakets der verbleibende finanzielle Spielraum für Leistungsverbesserungen in der Altersvorsorge a) in dieser Legislatur und b) in den Jahren 2017 bis 2030?

2

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die nicht vom Rentenpaket profitieren, es aber über niedrigere Rentenanpassungen in Höhe von 1,6 Prozent im Jahr 2030 mitfinanzieren?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für künftige Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die nicht vom Rentenpaket profitieren, es aber über höhere Rentenbeiträge in Höhe von 0,3 Prozent im Jahr 2030 mitfinanzieren?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um den Beschäftigten unter 63 Jahren, die keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, die Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu ermöglichen?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für langjährig Versicherte mit weniger als 45 Versicherungsjahren zu verbessern, die eine so niedrige Rente erwarten, dass sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter zu verbessern?

7

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner zu verbessern, die bereits seit der Zeit vor dem 1. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente beziehen?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für schwerbehinderte Personen zu verbessern, die aufgrund der Erhöhung der Regelaltersgrenze von 63 auf 65 Jahre für den abschlagsfreien Bezug einer Erwerbsminderungsrente Abschläge in Kauf nehmen müssen?

9

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern besser anzuerkennen, die aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter nicht bzw. kaum von der sog. Mütterrente profitieren?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern besser anzuerkennen, die aufgrund der Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente nicht im vollen Umfang von der sog. Mütterrente profitieren?

11

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Erziehungsleistung von Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern besser anzuerkennen, die erst nach dem 1. Juli 2014 in Rente gehen und die aufgrund einer während der Erziehung ausgeübten Beschäftigung nicht im vollen Umfang von der sog. Mütterrente profitieren?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Erziehungsleistung solcher Eltern mit vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern besser anzuerkennen, die trotz der sog. Mütterrente aufgrund fehlender Beitragszeiten die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreichen?

13

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziell zu entlasten, indem auch die Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, für die Finanzierung der sog. Mütterrente herangezogen werden?

14

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziell zu entlasten, indem auch die über die Berufsverbände Versicherten oder etwa Beamte und Bundestagsabgeordnete an der Finanzierung der sog. Mütterrente beteiligt werden?

15

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für vor dem Jahr 1952 geborene Versicherte, die allesamt nicht von der Rente ab 63 profitieren, zu verbessern?

16

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für nach dem Jahr 1964 geborene Versicherte, die allesamt nicht von der Rente ab 63 profitieren, zu verbessern?

17

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren zu verbessern, die bereits vor dem 1. Juli 2014 mit Abschlägen in Rente gegangen sind?

18

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die aufgrund der Nichtberücksichtigung von Zeiten, in denen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde, nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren?

19

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die aufgrund der Nichtberücksichtigung von Zeiten des Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren?

20

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für Frauen zu verbessern, die etwa trotz der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes nicht gleichermaßen wie langjährig versicherte Männer von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren?

21

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die trotz 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und vieler Jahre mit freiwilligen Beiträgen nur deshalb nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, weil sie in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos waren?

22

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Leistungen für langjährig Versicherte zu verbessern, die deshalb nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, weil sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn unverschuldet, z. B. aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen, arbeitslos wurden, dabei jedoch keine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorlag?

Berlin, den 1. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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