Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Irene Mihalic, Ekin Deligöz, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für Beamtinnen und Beamte existiert derzeit faktisch keine echte Wahlfreiheit bei der Entscheidung über ihren Krankenversicherungsschutz. Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen anders als andere freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst tragen. Bund und Länder als Beihilfeträger übernehmen den „Arbeitgeberanteil“ dieses Personenkreises nicht. Bei der Wahl des für die GKV konstitutiven Sachleistungsprinzips übernimmt der Beihilfeträger somit keinerlei finanzielle Beteiligung an den Krankheitskosten der Beamtinnen und Beamten.
Bis zum Jahr 2012 wurden bei gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten des Bundes, die anstelle des Sachleistungsprinzips Kostenerstattung nach § 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gewählt hatten, nicht von der GKV übernommene Kosten durch den Beihilfeträger übernommen (maximal bis zum jeweiligen Beihilfeanteil der Gesamtkosten). Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung den besonderen Bemessungssatz von 100 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen (Gesamtkosten abzüglich Erstattung GKV) für freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auf den jeweiligen Beihilfebemessungssatz gesenkt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnte diese Senkung des Bemessungssatzes seinerzeit als „Bestrafung von freiwillig GKV-Versicherten“ ab (Stellungnahme vom Juli 2012 zum Verordnungsentwurf). Experten kritisieren überdies, dass die Ausgestaltung des Beihilferechts zu einer „faktischen PKV-Versicherungspflicht“ (PKV = private Krankenversicherung) für aktive sowie im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte (Haun, Jacobs: Beihilfe ohne Perspektive?, G+G Wissenschaft WIdO 2014, S. 23) führe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
a) Wie viele Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sind derzeit in der GKV freiwillig versichert?
b) Wie viele Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Ruhestand sind derzeit in der GKV freiwillig versichert?
c) Welche Erkenntnisse zur Verteilung nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Zahl der Kinder bzw. Zahl der Mitversicherten sowie zur jeweiligen Laufbahn der in der GKV freiwillig versicherten aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamtenschaft des Bundes hat die Bundesregierung?
a) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Länder sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig in der GKV versichert?
b) Wie viele sich im Ruhestand befindende Beamtinnen und Beamte der Länder sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig in der GKV versichert?
c) Welche Erkenntnisse zur Verteilung nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Zahl der Kinder bzw. Zahl der Mitversicherten sowie zur jeweiligen Laufbahn der in der GKV freiwillig versicherten aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamtenschaft der Länder hat die Bundesregierung?
Was weiß die Bundesregierung über die Motive dieser Beamtinnen und Beamten, sich in der GKV zu versichern, bzw. welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen der freiwilligen Versicherung in der GKV?
Teilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Einschätzung, dass durch das geltende Recht eine „faktische PKV-Versicherungspflicht“ für Beamtinnen und Beamte bestehe?
Wenn nein, wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung in der Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung ausführt, eine Zugehörigkeit zur GKV sei für das Beihilfesystem „untypisch“ und kein Beamter müsse wegen spezieller PKV-Tarife für Beamte „freiwillig in der GKV bleiben“?
Wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, um echte Wahlfreiheit bei der Auswahl der Krankenversicherung für die Beamtenschaft des Bundes zu schaffen?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle PKV-Tarife, die sich an in Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamte richten?
b) Sieht die Bundesregierung durch die faktische PKV-Versicherungspflicht für Beamtinnen und Beamte eine Benachteiligung von in Teilzeit beschäftigten Beamtinnen und Beamte, die wegen ihrer geringeren Bezüge durch die einkommensunabhängigen Prämien in der PKV überfordert sein könnten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie will sie diese Benachteiligung beheben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Beamtinnen und Beamte in der GKV durch die jetzige Ausgestaltung des Beihilfesystems des Bundes finanziell schlechter gestellt sind als die Beamtenschaft in der PKV?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um die finanzielle Schlechterstellung von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die sich für eine Versicherung in der GKV entscheiden oder bereits in der GKV versichert sind, zu vermeiden?
Plant die Bundesregierung, für die Beamtenschaft des Bundes ein Wahlrecht zwischen Beihilfeleistungen und der Zahlung eines Arbeitsgeberbeitrags zur GKV einzuführen?
Wenn nein, inwieweit spielt es hierbei eine Rolle, dass Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger oder deren Angehörige mit einem Anteil von 47,5 Prozent aller Vollversicherten (vgl. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2117Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2013) eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für viele private Krankenversicherungsunternehmen haben?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung zusätzlich bei den Bundesländern darauf hinwirken, dass hierzu durch vergleichbare beamtenrechtliche Regelungen der Länder eine bundeseinheitliche Regelung für alle Beamtinnen und Beamten getroffen wird?
a) Wie hoch waren die Beihilfeaufwendungen des Bundes für in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte seit dem Jahr 1994 (bitte pro Jahr darstellen)?
b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Beihilfeaufwendungen der Länder für die in der GKV versicherte Beamtenschaft seit dem Jahr 1994 (bitte pro Jahr darstellen)?
a) Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Beihilfeaufwendungen des Bundes und der Länder (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) für die in der GKV versicherte Beamtenschaft bis zum Jahr 2030 entwickeln?
b) Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Beihilfeaufwendungen des Bundes und der Länder (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) für die in der GKV versicherten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2030 entwickeln?
a) Wie hoch waren die Beihilfeaufwendungen seit dem Jahr 1994 für in der PKV versicherte aktive Beamtinnen und Beamte des Bundes (bitte pro Jahr darstellen)?
b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Beihilfeaufwendungen seit dem Jahr 1994 für in der PKV versicherte aktive Beamtinnen und Beamte der Länder (bitte pro Jahr darstellen)?
Wie werden sich die jährlichen Beihilfeaufwendungen des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) für die in der PKV versicherte Beamtenschaft bis zum Jahr 2030 entwickeln?
a) Wie hoch waren die Beihilfeaufwendungen seit dem Jahr 1994 für in der PKV versicherte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes (bitte pro Jahr darstellen)?
b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Beihilfeaufwendungen seit dem Jahr 1994 für in der PKV versicherte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder (bitte pro Jahr darstellen)?
Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Beihilfeaufwendungen des Bundes und der Länder (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) für in der PKV versicherte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2030 entwickeln?
a) Welche Berechnungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, die einen Vergleich möglicher Kosten der Übernahme des Arbeitgeberanteils durch den Bund bzw. die Länder als Beihilfeträger der Beamtinnen und Beamten einerseits und der Zahlung der Beihilfe wie bisher andererseits ermöglichen?
b) Wenn hierzu keine Berechnungen existieren, wird die Bundesregierung einen solchen Kostenvergleich veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann, und durch wen?
a) Welche Fälle sind von dem in der Übergangsvorschrift in § 58 Absatz 7 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) enthaltenen Verweis auf die Härtefallregelung nach § 6 Absatz 7 der BBhV konkret erfasst?
b) Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gezielt auf diese Härtefallregelung hinzuweisen?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich des gewährten Leistungsumfangs zwischen der BBhV und dem SGB V?
Welche Kenntnisse über die Qualität der für die Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfänger des Bundes erbrachten gesundheitlichen Leistungen (bezogen auf die in der Bundesbeihilfeverordnung definierten Leistungen) hat die Bundesregierung?