Entwicklung der Wartezeiten in der Psychotherapie seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zur Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) die Bedarfsplanungs-Richtlinie reformiert. In ländlichen Gebieten gibt es seither mehr Zulassungsmöglichkeiten, wovon 26 Prozent der Bevölkerung profitieren werden (Bundespsychotherapeutenkammer, BPtK-Spezial, Reform der Bedarfsplanung, März 2013). Für Menschen im übrigen Bundesgebiet, darunter auch die Menschen im Ruhrgebiet (allein 6,2 Prozent der Bevölkerung), hat sich die Situation nicht geändert. Nach einer im Juli 2014 veröffentlichten Umfrage der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ mussten 34 Prozent der Befragten weiterhin mehr als sechs Monate auf einen Therapieplatz warten und nur 27 Prozent weniger als einen Monat („Die Seele muss warten“, „DIE ZEIT“ vom 3. Juli 2014). Somit scheint sich an den (sehr) langen Wartezeiten für ein psychotherapeutisches Erstgespräch, die laut BPtK (Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, 2011) im Jahr 2011 im Bundesdurchschnitt drei Monate und in der Sonderregion Ruhrgebiet sogar mehr als 4 Monate betrugen, wenig geändert zu haben.
Der Bedarfsplanungsrichtlinie liegt der Grundsatz zugrunde, dass heute annähernd genauso viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebraucht werden, wie im Jahr 1999 vorhanden waren. Die Versorgung psychisch kranker Menschen hat sich seitdem jedoch erheblich verändert. Heute sehen Leitlinien Psychotherapie als das oder zumindest ein Mittel der Wahl bei fast allen psychischen Erkrankungen vor. Immer mehr Menschen sind daher auf einen Psychotherapieplatz angewiesen, wenn sie die Chance auf eine leitliniengerechte Behandlung haben möchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung, abgesehen von der oben genannten Studie der BPtK und der Umfrage der Wochenzeitung „DIE ZEIT“, weitere Daten zu Wartezeiten im Bereich Psychotherapie vor?
Wenn ja, welche?
Welche Wartezeiten im Bereich Psychotherapie hält die Bundesregierung für angemessen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, mit dem eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden sollte, für psychisch kranke Menschen, obwohl sich bei den Wartezeiten für Patientinnen und Patienten insgesamt wenig geändert hat?
Hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen (wie z. B. Anreize für Gruppentherapien, Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Therapierichtung) für notwendig, um die Ziele des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zu erreichen und die Weichenstellung bei der Reform der Bedarfsplanung zu korrigieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für angemessen, nach wie vor die Zahl der im Jahr 1999 vorhandenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Basis für die Berechnung der angemessenen Versorgung heranzuziehen und lediglich punktuell zu korrigieren, obwohl die Leitlinien heute eine Psychotherapie als das oder zumindest ein Mittel der Wahl bei fast allen psychischen Erkrankungen vorsehen (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des sog. kleinen Versorgungsgesetzes, mit welchem u. a. die Wartezeiten im fachärztlichen Bereich verkürzt werden sollen, eine spezifische Regelung zur Verkürzung der Wartezeiten bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Wartezeiten im Bereich der Psychotherapie, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, zu verkürzen?