Sicherheit von Flugreisenden in Krisengebieten – einheitliche Sicherheitsstandards und Risikobewertung bei der Vergabe von Flugrouten
der Abgeordneten Markus Tressel, Stephan Kühn (Dresden), Agnieszka Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Katja Keul, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der mutmaßliche Abschuss von Malaysia Airlines Flug MH17 über der Ostukraine hat deutlich gemacht, dass sich die zivile Luftfahrt sowie die politisch verantwortlichen Akteure zu Unrecht in Sicherheit vor Flugabwehrsystemen beim Überflug von Krisengebieten gewähnt haben. Mangels einschlägigem Regelwerk oder einheitlichen europäischen Standards bestand für die Ostukraine weder eine Sperrung des Luftraums noch eine Warnung an die Fluggesellschaften, das Gebiet weiträumig zu umfliegen. Die Fluggesellschaften selber müssen im Einzelfall entscheiden, welche Flugrouten sie über Krisen- und Kriegsgebieten wählen und die damit ggf. verbundenen Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen.
Passagiere und Besatzungen sind darauf angewiesen, dass Flugrouten in Gefahrensituationen aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien geändert werden, um das höchst mögliche Sicherheitsniveau zu erreichen. Gleichzeitig ist es für die Fluggesellschaften von hoher Bedeutung, dass es bei Änderungen von Flugrouten zu einer wettbewerbsrechtlich fairen Lösung kommt. Hierfür bedarf es nationaler Lösungen, besser sogar eines internationalen Vorgehens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Hinweise hatte die Bundesregierung, dass sich in den umkämpften Gebieten in der Ostukraine Luftabwehrsysteme sowie Waffensysteme für den Luftkampf befinden, und wie hat die Bundesregierung entsprechend die Sicherheit für den zivilen und militärischen Flugverkehr über diesen Gebieten eingeschätzt?
Welche Erkenntnis hatte die Bundesregierung, dass sich Luftabwehrsysteme mit einer Reichweite (maximalen Zielentfernung) von deutlich über 10 km in den Händen nichtukrainischer Kräfte befinden könnten?
Befasst sich die Bundesregierung aufgrund des mutmaßlichen Abschusses von MH17 derzeit mit der Frage, welche einheitlichen Parameter bzw. Bewertungskriterien etabliert werden können, um künftig zivile Flugunglücke über Krisengebieten aufgrund von Kampfhandlungen zu vermeiden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Diskussionsstand?
Strebt die Bundesregierung eine verbesserte nationale Koordinierung bei der Änderung von Flugrouten und/oder die Schaffung verbindlicher Standards zur Risikobewertung von Kampfhandlungen an, um Wettbewerbsnachteile für Fluggesellschaften, welche Krisengebiete weiträumig umfliegen, künftig zu vermeiden, und wenn ja, welche Lösungsmodelle werden hierzu diskutiert oder wurden bereits beschlossen?
Wird das Auswärtige Amt im Rahmen der Reisewarnungen künftig auch Überflüge von potenziellen Kriegs- und Krisengebieten berücksichtigen und bewerten?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwieweit der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Risiken des zivilen Luftverkehrs beim Überflug von Kriegs- und Krisengebiete bewertet und kommuniziert?
Erachtet die Bundesregierung eine Neubewertung des Risikopotentials von Krisengebieten für die zivile Luftfahrt vor dem Hintergrund der unüberschaubaren Verbreitung von Systemen zur Luftabwehr und zum Luftkampf für notwendig, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereits im Gespräch mit europäischen und internationalen Luftfahrtverbänden und Organisationen, um eine gemeinsame internationale Neubewertung und Koordinierung bei der Einteilung von Flugrouten anzustreben, und wenn ja, mit welchen und mit welchem Diskussionsstand? Wenn nein, warum nicht?