Erhalt des Yasuní Nationalparks in Ecuador
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Anton Hofreiter, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Doris Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 15. August 2013 erklärte Ecuadors Präsident Rafael Correa die internationale Yasuní-ITT-Initiative, aufgrund von mangelnder internationaler Unterstützung, für gescheitert. Er gab bekannt, die ITT-Felder des Yasuní Nationalparks, ein einzigartiges Stück Regenwald im ecuadorianischen Amazonasbecken, nun doch für die Ölförderung freizugeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte ein beachtlicher Teil des UNESCO-Biosphärenreservats (UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) unberührt bleiben. Der revolutionäre Vorschlag der Yasuní-ITT-Initiative bestand darin, auf die Ausbeutung der immensen Ölvorkommen der Ölquellen Ishpingo, Tambococha und Tiputini (ITT) des Yasuní-Nationalparks dauerhaft zu verzichten. Im Gegenzug sollte sich die internationale Gemeinschaft dazu bereit erklären, innerhalb von 13 Jahren die Hälfte der entgangenen Einnahmen, etwa 3,6 Mrd. US-Dollar, aus der Ölförderung zu kompensieren.
Nachdem sich die Regierung Correa im Jahr 2007 der Yasuní-ITT-Initiative annahm und der Nationalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) präsentierte, signalisierten viele Länder Unterstützungsbereitschaft – darunter vor allem auch Deutschland. Im Jahr 2008 beschloss der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend (Bundestagsdrucksache 16/9758), in den von der UNO verwalteten Yasuní-Treuhandfonds einzuzahlen. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2009 zog der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, jedoch die Unterstützung für die Initiative zurück. Die Absage stärkte in erster Linie die ecuadorianische Öl-Lobby und hatte eine verheerende Signalwirkung auf andere potenzielle Geberländer.
Infolge des jahrelangen Drucks durch die deutsche Zivilgesellschaft und den Deutschen Bundestag startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Oktober 2012 ein bilaterales Sonderprogramm „zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des Biosphärenreservats Yasuní“. Die Yasuní-ITT-Initiative wurde als solche weiterhin abgelehnt. Nachdem Rafael Correa diese im August 2013 schließlich aufkündigte, führten Verstimmungen im deutsch-ecuadorianischen Verhältnis zur vorzeitigen Beendigung des Sonderprogramms zum Schutz des Yasuní durch den ecuadorianischen Präsidenten. Dieser kündigte an, die 34,5 Mio. Euro, die Deutschland in das Schutzprogramm investiert hatte, vollständig zurückzuzahlen.
Drucksache 18/2373 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn der Folgezeit entwickelte sich eine zivilgesellschaftliche Bewegung in Ecuador, die weiterhin für den Erhalt des Yasuní Nationalparks kämpft und die Entscheidung für die Ölbohrungen im Yasuní-ITT mittels eines nationalen Referendums rückgängig machen will. Landesweiten Meinungsumfragen zufolge sprachen sich auch nach dem Ende der Yasuní-ITT Initiative noch über 66 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen die Ölförderung im Yasuní-ITT aus. Mehr als 72 Prozent wollen darüber hinaus zu dieser Angelegenheit konsultiert werden (http://otra-educacion.blogspot.de/2014/04/ecuador-el-proceso-de-los-yasunidos.html). Das Umweltbündnis YASunidos sammelte innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Frist von 180 Tagen (Artikel 23 Reglamento de Consultas Populares) rund 760 000 Unterschriften, um ein Referendum gesetzlich zu erzwingen. Die Verfassung sieht 0,5 Prozent der Unterschriften der Wahlbevölkerung als gültiges Quorum vor (Artikel 104 der Constitucion Politica del Ecuador von 2008). Allerdings erklärte der zuständige Nationale Wahlrat in einem umstrittenen Prüfungsverfahren über die Hälfte dieser Unterschriften für ungültig. Auf diese Weise gelang es der ecuadorianischen Regierung bisher, die Einberufung des Referendums zu umgehen. Sie verwehrt der Bevölkerung somit verfassungsrechtlich verbriefte Bürgerrechte. Am 22. Mai 2014 bescheinigte das ecuadorianische Umweltministerium dem staatlichen Erdölkonzern Petroamazonas schließlich eine sogenannte Umweltlizenz und erteilte die offizielle Erlaubnis für die Ölbohrungen im Yasuní-ITT. Seitdem können Infrastrukturarbeiten zum Aufbau von Ölförderanlagen legal stattfinden. Das erste Öl aus den ITT-Feldern soll ab dem Jahr 2016 gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der geplanten Ölförderung sowie deren unmittelbaren als auch mittel- bis langfristigen ökologischen und ökonomischen Folgewirkungen (bitte nach betroffener Fläche, Ölfördervolumen und erwarteten Einflüssen auf die Umwelt auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand der bereits stattfindenden Ölförderung im Yasuní-Gebiet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits eingetretene negative Auswirkungen auf Flora und Fauna durch die bereits getätigten Ölbohrungen?
Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die negativen Auswirkungen zu bekämpfen?
Wie informiert sich die Bundesregierung über den Stand der aktuellen staatlichen Infrastrukturarbeiten zur Ölförderung im Yasuní-ITT? Mit welchen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist die Bundesregierung in Kontakt?
Wie informiert sich die Bundesregierung, ob und welche Maßnahmen in Ecuador ergriffen werden, um die in freiwilliger Isolation lebenden indigenen Völker und das sensible Ökosystem des Yasuní-Nationalparks vor den negativen Auswirkungen der geplanten Ölbohrungen zu schützen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um angesichts der bevorstehenden Bohrungen im ITT-Gebiet,
a) möglichen Menschenrechtsverletzungen an den indigenen, in freiwilliger Isolation lebenden Bevölkerungsgruppen vorzubeugen,
b) die Zerstörung der Artenvielfalt und des Regenwalds zu verhindern?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Scheitern der Unterschrifteninitiative für ein Referendum über die geplanten Ölbohrungen im Yasuní-Nationalpark und die für ungültig erklärten Unterschriften durch die ecuadorianische Wahlbehörde CNE (Consejo Nacional Electoral) und sind nach ihrer Kenntnis die von der Wahlbehörde angeführten Gründe, 60 Prozent der rund 750 000 Unterschriften für ungültig zu erklären, stichhaltig und durch die geltenden gesetzlichen Regelungen hinreichend gedeckt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schließung der Nichtregierungsorganisation Pachamama, die sich für die Rechte indigener Völker im Amazonas-Gebiet eingesetzt hat? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Schließung nach Kenntnis der Bundesregierung, und erwartet sie weitere vergleichbare Sanktionen für regierungskritische Organisationen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Dekret 016, dass es Nichtregierungsorganisationen erschwert, sich in politische Themen – wie zum Beispiel den Schutz des Yasuní Nationalparks – einzumischen? Wie steht die Bundesregierung dazu, dass mit diesem Dekret Nichtregierungsorganisationen leicht aufgelöst werden können, wenn sie zu Themen arbeiten, die für die ecuadorianische Regierung unangenehm sind, wie zum Beispiel zur Überwachung der Rechte indigener Völker?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung des Terrorismusgesetztes gegen Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten und allgemein über die Kriminalisierung von Umweltschützerinnen und Umweltschützer in Ecuador?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Auseinandersetzungen um die geplante Ölförderung im Yasuní-ITT vor Ort, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hinsichtlich
a) der Wahrung demokratischer Grund- und verfassungsmäßiger Partizipationsrechte,
b) der Wahrung von Menschenrechten,
c) der Rechte der indigenen Bevölkerung Ecuadors,
d) der Gefährdung der Biodiversität und des Yasuní-Regenwaldes,
e) des internationalen Klimaschutzes? Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den möglichen Einschränkungen der Bürgerrechte durch die Ablehnung eines Referendums durch die ecuadorianische Regierung, und wird dies in den diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Ecuador Auswirkungen zeitigen? Falls ja, welche?
In welchem Umfang und für welche Schwerpunkte stellt die Bundesregierung derzeit Mittel für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Ecuador zur Verfügung (bitte nach Jahr, Schwerpunkten, finanziellem Umfang und Projekten auflisten)?
Wann finden die nächsten Regierungsverhandlungen über die weitere Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ecuador statt?
a) Wird die derzeitige Situation Auswirkungen auf diese Verhandlungen haben?
b) In welchen Bereichen plant die Bundesregierung eine Intensivierung der Zusammenarbeit?
c) In welchen Bereichen ist eine Beendigung der Zusammenarbeit möglich?
d) Werden bei den Verhandlungen Menschen- und Partizipationsrechte thematisiert?
Wie kommt nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des Sonderprogramms „zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des Biosphärenreservats Yasuní“ bislang voran, nachdem dieses nach Auseinandersetzung im Februar 2014 wieder aufgenommen wurde?
a) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für das Sonderprogramm zur Verfügung (bitte nach Einzelplänen, Titeln und Jahren von 2012 bis 2015 auflisten. Für das Jahr 2014: nach derzeitigem Planungsstand, 2015: nach den dem Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 zugrunde liegenden Planungen)?
b) Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den ecuadorianischen Stellen bislang?
c) Wie kommt die Bundesregierung darüber hinaus dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, sich explizit für den Erhalt des Yasuní-Biosphärenreservats einzusetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9758) bzw. welche konkreten Maßnahmen zum Erhalt des Biosphärenreservats unterstützt die Bundesregierung?
d) In welchen Bereichen ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit über das Sonderprogramm hinaus in Ecuador aktiv?
Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen Nationalregierungen und der Europäischen Union zusammen, um die friedlichen zivilgesellschaftlichen Bestrebungen zum Erhalt des Yasuní-Nationalparks zu stärken?
Wie steht die Bundesregierung aus heutiger Sicht zum Scheitern der Yasuní-ITT-Initiative?
a) Wie schätzt die Bundesregierung heute die damalige Entscheidung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, ein, keine konkreten Mittel für die Yasuní-Initiative bereit zu stellen?
b) Ist die Bundesregierung heute weiterhin der Auffassung, dass ein Scheitern der Yasuní-Initiative zu begrüßen ist, um „ganz bewusst keinen Präzedenzfall [zu schaffen], der in immer neue Forderungen mündet, finanzielle Mittel zum Unterlassen von Umweltschädigungen bereitzustellen“ (Bundesminister Dirk Niebel, am 23. September 2011 in der taz.die tageszeitung www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=me&dig=2011%2F09%2F23%2Fa0103&cHash=9c29e7055c)?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die nun bereits eingetretenen oder befürchteten ökologischen, demokratischen und menschenrechtlichen Auswirkungen der Ölförderung im Yasuni-ITT? Und falls sie dies bejaht, wie möchte die Bundesregierung dieser gerecht werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Förderung weiterer Projekte zum Schutz der Artenvielfalt durch den Verzicht auf Rohstoffförderung, wie es beispielsweise im Virunga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo geplant ist?
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ausbeutung fossiler Ressourcen in sensiblen und besonders schützenswerten Ökosystemen erfolgreich zu verhindern?
b) Inwiefern trägt das Engagement der Bundesregierung dem wichtigen Klimaschutzbeitrag durch den Verzicht von Rohstoffförderungen an Orten hoher Biodiversität Rechnung?