Haltung der Bundesregierung zu den TTIP-Verhandlungen
der Abgeordneten Renate Künast, Katharina Dröge, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Franziska Brantner, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Ekin Deligöz, Harald Ebner, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Katja Keul, Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, äußerte sich in den vergangenen Wochen wiederholt kritisch zu den Verhandlungen über ein „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA.
Bezüglich der Enttarnung bislang zweier Spione beim Bundesnachrichtendienst und im Bundesministerium der Verteidigung sagte er: „Ich kann aber die Befürchtungen verstehen. Viele sagen: Wenn sich Washington auch beim Freihandelsabkommen so wie in Sachen NSA verhält, kann nicht viel dabei herauskommen. Diese Sorgen müssen wir den Leuten nehmen – indem wir die Verhandlungen möglichst transparent führen und zu guten Verhandlungsergebnissen kommen. Allerdings müssen die Amerikaner auch verstehen: Wir brauchen für ein solches Abkommen ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung in Deutschland. Und die läuft uns im Moment wegen der Spionageaffäre davon.“ (Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2).
Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, sagte zu diesem Themenkomplex: „Deswegen mein Rat: Jetzt mal eine Zäsur bei den Verhandlungen und mal über Datenschutz und Datensicherheit mit den Amerikanern sprechen […].“ (Deutschlandfunk vom 12. Juli 2014).
Der Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte zu der Frage, ob die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über TTIP mitentscheiden sollen: „Wir brauchen eine breite demokratische Legitimation. Die nationalen Parlamente werden am Ende entscheiden. Die Bundesregierung wird nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag hat.“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19).
Zu der Frage, ob Schiedsgerichte zum Investorenschutz in TTIP verankert werden sollen, sagte Heiko Maas: „Ich sage ganz klar: Die Schiedsgerichte werden wir nicht brauchen. Da ist die Position der Bundesregierung eindeutig und das haben wir der Kommission auch so mitgeteilt. Wir halten Schiedsgerichte zwischen OECD-Staaten für überflüssig.“ (ebd.).
Und zudem: „Ich finde es richtig, bestimmte Bereiche beim Freihandelsabkommen auszuklammern. Das betrifft etwa den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge: Wird jetzt unsere Wasserversorgung privatisiert? Oder die Müllabfuhr? Natürlich nicht. Über diese Bereiche wollen wir gar nicht erst verhandeln. Wir lassen uns nicht verbieten, solche Betriebe in kommunaler Verantwortung zu betreiben.“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der letzten TTIP-Verhandlungsrunde?
Wurde in der Verhandlungsrunde auf Basis konkreter, schriftlicher Texte verhandelt?
Wenn ja, zu welchen Themen?
Wurden in die Verhandlungsrunde von dem U.S.-amerikanischen Verhandlungsführer Positionen eingebracht, die nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen könnten, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung diese Gefahr?
Datenschutz und Datensicherheit
Inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen zu TTIP von den Spionagevorwürfen, die sich unter anderem auch gegen US-amerikanische Geheimdienste richten, betroffen (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe Vorbemerkung)?
Welche Konsequenzen sollte die Europäische Kommission nach Meinung der Bundesregierung aus diesen Spionagevorwürfen bezüglich der weiteren TTIP-Verhandlungen ziehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bestehenden Vorschlägen angesichts der im Raum stehenden Spionagevorwürfe, eine Zäsur bei den Verhandlungen zu TTIP zu machen und zunächst über Datenschutz und Datensicherheit zu sprechen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund dieser im Raum stehenden Spionagevorwürfe, unternommen, um Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit rechtssicher in die Verhandlungen zu TTIP einfließen zu lassen?
Hält die Bundesregierung es auch weiterhin vor dem Hintergrund dieser im Raum stehenden Spionagevorwürfe nicht für notwendig, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine Aussetzung und Nachverhandlung der bestehenden transatlantischen Datenaustausch-Abkommen (z. B. Safe-Harbour) auszusprechen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesjustizminister Heiko Maas, dass die gesellschaftliche Zustimmung zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in Deutschland derzeit „davon läuft“ (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe Vorbemerkung)?
Mit welchen Maßnahmen jenseits des bereits eingerichteten TTIP-Beirats will die Bundesregierung eine Zunahme dieser gesellschaftlichen Zustimmung fördern?
Plant die Bundesregierung insbesondere, eine von der Europäischen Kommission angeregte Werbekampagne zu diesem Zweck durchzuführen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine „breite demokratische Legitimation“ (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung) für die etwaige Zustimmung zu TTIP herzustellen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei TTIP um ein so genanntes gemischtes Abkommen handelt, das durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden muss?
Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen insbesondere dafür? In welcher Verhandlungsphase kann und soll nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag sich mit konkreten Verhandlungsständen befassen?
Wird sich die Bundesregierung für weitere Konsultationsverfahren, wie es gerade für den Bereich des Investorenschutzes durchgeführt wurde, im Europäischen Rat einsetzen?
Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen nach seinem jetzigen Stand dafür, dass bei einer erforderlichen Ratifikation in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Ratifikationsgesetz erforderlich wäre?
Inwieweit – bitte konkrete Angaben zu Häufigkeit und Umfang – wurden die Bundesländer im Rahmen des „Lindauer Abkommens“ oder auf andere Weise in die Verhandlungen zu TTIP von der Bundesregierung einbezogen, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Zustimmungspflichtigkeit des Ratifikationsgesetzes im Bundesrat?
Könnten nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Abstimmung von TTIP als EU-only-Abkommen bestehen?
Sieht die Bundesregierung konkret die Möglichkeit, in Deutschland oder gar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Volksentscheid über die Frage der Zustimmung zu TTIP herbeizuführen?
Was spräche nach Ansicht der Bundesregierung dafür, und was dagegen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Bundesjustizminister Heiko Maas ebenso wie sein Kabinettskollege Sigmar Gabriel Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsbarkeit im Investorenschutz zwischen OECD-Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für „überflüssig“ halten (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S.19, siehe Vorbemerkung)?
Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Europäische Kommission dazu zu bewegen, dem Verhandlungspartner dies zu verdeutlichen, und wie beabsichtigt sie, ihre Auffassung gegebenenfalls gegen die Kommission durchzusetzen?
Wie will die Bundesregierung darüber hinaus gewährleisten, dass Schiedsgerichtsbarkeit im Investitionsschutz nicht Bestandteil von TTIP wird?
Welche Position hat die Bundesregierung dazu in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates eingenommen, und welche die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Welche Drahtberichte (bitte detailliert auflisten) oder andere Unterrichtungen der Bundesregierung belegen, dass die Bundesregierung in diesen Arbeitsgruppen eine zu den Investitionsschutz-Schiedsgerichten kritische Position eingenommen hat?
Welche sonstigen Dokumente bzw. Einlassungen können diese Haltung der Bundesregierung belegen?
Ist für die Bundesregierung die Aufnahme eines Schiedsgerichtsverfahrens in TTIP für sich ein Grund, das gesamte Abkommen im Europäischen Rat abzulehnen?
In welchem Stadium befindet sich derzeit der Rechtsstreit zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung aufgrund der 13. Atomgesetznovelle?
Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bislang in diesem Verfahren aufgewendet, inklusive der Kosten für die Bereitstellung von Personal in den Bundesbehörden, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung im günstigsten beziehungsweise ungünstigsten Fall?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung grundsätzlich vor dem Hintergrund, dass ein Investorenschutz in OECD-Staaten über die nationalen Gerichte gewährleistet ist (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung)?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass „bestimmte Bereiche beim Freihandelsabkommen aus[ge]klammer[t]“ werden (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das beschlossene Verhandlungsmandat hinreichend sichergestellt, dass Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungen zu TTIP sind? Wenn ja, auf welche Passagen im Verhandlungsmandat stützt sich diese Ansicht?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge (wie die Wasser- und Energieversorgung oder das Gesundheitswesen) verhandelt oder gibt es nichtveröffentlichte Verhandlungsdokumente, die sich auf Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge beziehen?
In welcher Weise und mit welchem Resultat hat die Bundesregierung auf die Europäische Kommission eingewirkt, um öffentliche Dienstleistungen und die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich des Vergaberechts bzw. der öffentlichen Beschaffung aus den Verhandlungen auszuklammern?
In welcher Weise ist die von der Bundesregierung angestrebte Ausnahme für die kommunale Daseinsvorsorge und die Verhinderung von Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Vergaberecht im Verhandlungsvorschlag der Europäischen Kommission für den Dienstleistungssektor für die Verhandlungsrunde im Juli 2014 realisiert worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in dem genannten Verhandlungsvorschlag Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Umweltdienstleistungen, Strom, Gas, Wasser etc. aufgelistet sind, und wie ist dies mit der Aussage der Bundesregierung zu vereinbaren, dass über diese Bereiche gar nicht verhandelt wird?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die verhandlungsführende Europäische Kommission in der letzten Verhandlungsrunde gegenüber der amerikanischen Verhandlungsgruppe deutlich gemacht, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil ihres Verhandlungsmandates ist, und gibt es dazu nach Kenntnis der Bundesregierung eine Protokollnotiz?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass bei den bereits laufenden Verhandlungen über Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung, kommunale Dienstleistungen ausgeschlossen werden und über den bestehenden Status quo hinaus auch weiterhin Rekommunalisierungen möglich sein werden?
Müssten nach Ansicht der Bundesregierung der Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und der Regulierungen über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Vergaberecht genauso ausdrücklich aus dem Verhandlungsauftrag der Europäischen Kommission ausgenommen werden, wie es für den Bereich der audiovisuellen Medien geschehen ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie könnte dies in der jetzigen Verhandlungsphase geschehen?
Wird die Bundesregierung einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU zustimmen, wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge beinhaltet sind?
Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen (siehe Vorbemerkung) des Bundesjustizministers Heiko Maas der Ansicht, dass die bisherige Transparenz der Verhandlungen demokratischen Ansprüchen an ein internationales Abkommen genügt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aktuelle TTIP-Verhandlungstexte wiederholt geleakt wurden, bevor diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung standen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine unzureichende Transparenz und mangelnde Beteiligung der Zivilgesellschaft maßgeblich dazu beigetragen hat, dass andere, vergleichbare internationale Abkommen, wie beispielsweise das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), in der Vergangenheit nicht zustande kamen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Europäische Kommission bei den derzeit in Verhandlung befindlichen TTIP die gleichen Fehler wie bei ACTA wiederholt und dies letztendlich auch zum Scheitern von TTIP führen könnte?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich bislang mehrere hunderttausend Europäerinnen und Europäer gegenüber der Europäischen Kommission gegen TTIP ausgesprochen haben?