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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tarnfirmen und Tarneinrichtungen der Sicherheitsbehörden

Anzahl der durch BND, BfV und MAD betriebenen Tarnfirmen und -einrichtungen 1990&ndash;2014, rechtliche Grundlage, fachliche Erwägungen, Zivilbeschäftigte, Nutzung zur V-Personen-Werbung, Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten, Gründungs- bzw. Betriebskapital, Steuern, Gesetzesverstöße, besondere Rolle des BND, im Ausland betriebene Tarnfirmen, Kontakte zu öffentlichen Einrichtungen, Datenschutz<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/244128.08.2014

Tarnfirmen und Tarneinrichtungen der Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Neben dem Einsatz von V-Personen bzw. Informanten bedienen sich die Nachrichtendienste des Bundes auch Tarneinrichtungen in Form von Firmen oder Vereinen. So beschreibt der Historiker Agilolf Keßelring, dass durch als Fuhrunternehmen getarnte Firmen Waffen für eine Geheimarmee aus alten NS-Elitedivisionen („Unternehmen Versicherungen“) transportiert werden sollten (Agilolf Keßelring, Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945 – 1968, Band 3, „Die Organisation Gehlen und die Verteidigung Westdeutschlands“, S. 51). Ende der 90er-Jahre gründete der damalige Präsident des Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Thüringen, Helmut Roewer, einen Tarnverlag unter dem Namen „Heron“, mit dessen Hilfe eine hohe Geldsumme veruntreut wurde (u. a. DER SPIEGEL vom 18. Juli 2005). Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll u. a. nach Recherchen des Magazins „FAKT“ über die als Tarnfirma der Behörde fungierende GTS, Gesellschaft für technische Sonderlösungen KG, Spionagesoftware erworben haben (MDR-Magazin „FAKT“ vom 16. Juli 2013, Süddeutsche Zeitung vom 26. März 2013, S. 9). Vor kurzem wurde bekannt, dass wiederum das LfV Thüringen unter der Tarnbezeichnung „TeFor System“ eine geheime Außenstelle mit Schwerpunkt für operative Abteilungen führte (www. mdr.de/thueringen-journal/verfassungsschutz_aussenstelle100_zc-b06a3d37_ zs-ae6d99c0.html). In einem Interview der Tageszeitung „DIE WELT“ schließlich kommentierte der damals neue BND-Präsident die als Frage vorgetragene Feststellung, ob es sich um eine Strategie handele, dass der BND in einem wahren Gründerfieber stecke und derzeit weltweit Tarnfirmen ins Leben rufe, die teils sogar gute Gewinne abwürfen, folgendermaßen: „Wir setzen nachrichtendienstliche Mittel gezielt und angemessen nur dort ein, wo es nötig ist. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich nicht im Einzelnen darlegen kann, wie wir vorgehen. Mein Ziel ist es, dass der BND generell operativ schlagkräftiger wird.“ (DIE WELT vom 11. August 2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage betreiben die Bundesbehörden BND, BfV und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Tarnfirmen und Tarneinrichtungen, und welchen besonderen rechtlichen Status oder einzelne Sonderrechte genießen diese Firmen und Einrichtungen?

2

Welche fachlichen, also nachrichtendienstlichen Erwägungen führen zur Einrichtung von Tarnfirmen oder sonstigen Einrichtungen (bitte allgemein und anhand einiger Beispiele konkreter Erwägungen darstellen)?

3

Wie viele Tarnfirmen und Tarneinrichtungen wurden durch BND, BfV und MAD in den Jahren 1990 bis 2014 gegründet bzw. betrieben (bitte unter Angabe von Jahreszahl, Behörde, Geschäftsbereich der Tarnfirma, Gesellschaftsform und Zweck sowie Beschäftigtenzahl)?

4

Beschäftigen die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen ausschließlich Behördenmitarbeiterinnen oder auch zivile Beschäftigte?

Wenn ja, sind die zivilen Beschäftigten über den eigentlichen Charakter der Firma bzw. deren Zweck informiert, und zu welchem Zeitpunkt erhalten sie diese Information (Werbung, Bewerbung, nach Abschluss des Arbeitsvertrages oder wann sonst)?

5

Inwieweit wird bei den entsprechenden Institutionen und Kammern bei der Firmenanmeldung deren Anbindung an einen Nachrichtendienst und der beabsichtigte Zweck mitgeteilt?

6

Werden die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen zur V-Personen-Werbung eingesetzt?

Wenn ja, wie gelangen die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen an die Daten der Betroffenen (werden Inserate/Anzeigen geschaltet, nehmen die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen an Veranstaltungen teil, sprechen sie gezielt Schul- bzw. Hochschulabsolventen an usw.)?

7

Inwieweit werden durch die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen Gegenstände/Technik/Dienstleistungen u. a. von ausländischen Nachrichtendiensten oder mit diesen verbundenen Firmen erworben, gelagert, transportiert oder in Anspruch genommen, und wenn ja, welche Behörden einschließlich des Parlamentarischen Kontrollgremiums besitzt diesbezüglich in welchem Umfang die Fach- und Rechtsaufsicht?

8

Woher stammt das Kapital für Gründung und Betrieb der Tarnfirmen und Tarneinrichtungen?

9

Werden Steuern entrichtet, wenn ja, wie (pauschal oder per Erklärung), und welches Finanzamt ist jeweils zuständig?

10

Inwieweit kam es bei der Führung von Tarnfirmen und Tarneinrichtungen zu Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften (bitte nach Jahreszahl, Behörde, Verstoß und Ahndung sowie In- und Ausland auflisten)?

11

Inwieweit hat der BND gegenüber den Behörden MAD und BfV die Funktion, bei der Gründung von Tarnfirmen und Tarneinrichtungen Expertise zu liefern, bzw. übernimmt der BND bei der Tarnfirmengründung und Tarnfirmenführung eine besondere Rolle?

12

Werden durch die bundesdeutschen Nachrichtendienste Tarnfirmen und Tarneinrichtungen im Ausland betrieben, und wenn ja, von welcher Behörde, seit wann, und wo?

13

Inwieweit stehen die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen in Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen bzw. zu Einrichtungen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden?

Wie ist das Verhältnis zu den jeweiligen Einrichtungen?

14

Werden durch die Tarnfirmen auch Mittel der Wirtschaftsförderung in Anspruch genommen (Gründungsförderung, regionale Förderung durch Bund, Länder bzw. EU etc.)?

15

Wie ist der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt, in deren Besitz die Tarnfirmen und Tarneinrichtungen beim Vollzug ihrer geschäftlichen Aufgaben gelangen?

Berlin, den 28. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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