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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Haltung von Wildtieren im Zirkus

Zeitpunkt für den Vorschlag einer Rechtsverordnung zum Verbot bzw. zur Beschränkung der Haltung wildlebender Tierarten in Zirkussen, nächste Planungs- und Beratungsschritte, betroffene Tierarten bzw. &ndash;gruppen, Erfahrungen bei der Umsetzung der Zirkusregisterverordnung, als Gewerbe angemeldete und im Zirkusregister erfasste Unternehmen, Aufstellung aktuell erfasster Tiere (nach Arten und Anzahl), Zirkusbetriebe mit Winterquartier, Beanstandungen bei der Tierhaltung durch Amtstierärzte seit 2008<br /> (Insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/252609.09.2014

Haltung von Wildtieren im Zirkus

der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Jahren haben zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie Belgien, Österreich und Griechenland die Wildtierhaltung in Zirkussen verboten. Fachorganisationen wie die Bundestierärztekammer e. V. sprechen sich seit Langem für ein solches Verbot auch in Deutschland aus.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung durch Entschließungen bereits zweimal, zuletzt im November 2011, aufgefordert, die Haltung bestimmter wild lebender Tierarten wie Elefanten, Affen und Bären, im Zirkus grundsätzlich zu verbieten (Bundesratsdrucksache 565/11).

Auch die Öffentlichkeit ist für dieses Thema sensibilisiert. 82 Prozent der Deutschen vertreten laut einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 die Auffassung, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können. Denn die meisten Tiere, die in Zirkussen, Varietés, Tierschauen oder ähnlichen mobilen Einrichtungen gehalten werden, verbringen einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen. Diese bieten den Tieren meist nur stark eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten. Eine tiergerechte Haltung unter den Bedingungen eines mobilen Unternehmens ist daher grundsätzlich als problematisch anzusehen. Bei vielen Tierarten ist sie unmöglich.

Auch in der Begründung zur dritten Änderung des Tierschutzgesetzes (Bundesratsdrucksache 300/12) aus dem Jahr 2012 heißt es: „Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass für einige der genannten Tierarten ein Verbot oder eine Beschränkung des Zurschaustellens an wechselnden Orten aus Gründen des Tierschutzes erforderlich sein könnte. Fortgesetzte Verstöße gegen die Haltungsvorschriften für manche Tierarten sowie die Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betreffenden Tiere in vielen Zirkusbetrieben weisen darauf hin, dass die Bestimmungen für deren tierschutzgerechte Haltung unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden Orten nicht realisierbar sind.“

Das neue Tierschutzgesetz ist vor über einem Jahr in Kraft getreten. Eine Regelung zur Haltung von Wildtieren im Zirkus fehlt noch immer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

a) Wann wird die Bundesregierung einen konkreten Vorschlag für eine Rechtsverordnung zum Verbot bzw. zur Beschränkung der Haltung wildlebender Tierarten in fahrenden Zirkussen vorlegen?

1

b) Falls kein genaues Datum genannt werden kann, warum nicht, und wie lauten die nächsten Planungs- und Beratungsschritte der Bundesregierung, bzw. welche Überlegungen wurden bereits angestellt?

2

a) Welche Tierarten bzw. -gruppen sind nach Auffassung der Bundesregierung von der Begründung im Tierschutzgesetz betroffen, und für welche Tierarten bzw. -gruppen erwägt die Bundesregierung eine Einschränkung bzw. ein Verbot der Haltung in Zirkusunternehmen?

2

b) Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere zur Haltung von Affen (Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden, die vom Bundesrat explizit in ihrer Aufforderung an die Bundesregierung genannt wurden, eine Rechtsverordnung zum Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus vorzulegen (Bundesratsdrucksache 565/11)?

3

Auf welchen Informationen und Erfahrungen bei der Umsetzung der Zirkusregisterverordnung beruht die Bewertung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bzw. des vormaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dass das Zirkusregister ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der Überwachung von Zirkusbetrieben sei (siehe u. a. Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, Bundestagsdrucksache 17/10572)?

4

a) Hat das Register nach Kenntnis der Bundesregierung zu belegbaren Verbesserungen der Tierschutzsituation von Tieren in Zirkussen geführt?

4

b) Welche konkreten Verbesserungen sind der Bundesregierung hier bekannt, und welche Belege untermauern diese?

4

c) Falls der Bundesregierung keine konkreten Informationen und Belege vorliegen, inwiefern und wann plant sie, diese Kenntnislücke zu schließen?

5

Wie viele mobile Zirkusbetriebe, Tierschauen, Varietés oder ähnliche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland als Gewerbe angemeldet, und wie viele dieser Einrichtungen wurden bereits im Zirkusregister erfasst?

6

Wie viele Tiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Register erfasst (Aufstellung nach Arten und Anzahl der Tiere)?

7

Wie viele der im Register erfassten Zirkusunternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein festes Winterquartier?

8

Wie viele Veterinärämter nutzen nach Erkenntnis der Bundesregierung das Register regelmäßig (monatlich)?

9

Welche Konsequenzen hat es für einen Amtstierarzt bzw. für eine Veterinärbehörde, wenn das Register nicht ordnungsgemäß angewendet wird und beispielsweise Beanstandungen nicht eingetragen werden?

10

Wie viele Beanstandungen bei der Tierhaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zirkussen zwischen den Jahren 2008 und 2013 durch Amtstierärzte festgestellt (bitte nach Jahren, Tierarten und Art der Verstöße auflisten)?

Berlin, den 8. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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