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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gefahren und Bergung von Waffen- und Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee

Derzeitige Situation bezüglich der Rüstungs- und Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee und der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), Kooperationen mit anderen Anrainer-Staaten, Zustand, Umfang und Auswirkungen der Altmunition, Gefährdungspotenzial und -abschätzungen, &quot;CHEMSEA&quot;-Projekt, Monitoring, Entschädigung betroffener Personen, Bergung der Kriegsaltlasten, Bergungsgerät, -personal und -kosten, Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz, Kampfmittelräumung in Offshore-Windkraft-Baufeldern, Lärmgrenzwerte, Artenschutz<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

03.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/266624.09.2014

Gefahren und Bergung von Waffen- und Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 7. August 2014 ist die Rede von „1,6 Millionen Tonnen Altlasten aus zwei Weltkriegen“ in der Nord- und Ostsee, bestehend aus Seeminen, Bomben, Waffen und Munition. In einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2008 summierten sich diese Altlasten damals noch auf mindestens 500 000 Tonnen (Bundestagsdrucksache 16/9103). Es scheint, als würden bei Bergungen stets neue Altlasten ausfindig gemacht. Das tatsächliche Ausmaß ist nicht bekannt und könnte weitaus größer sein als bisher vermutet.

Verletzungen für Badegäste, Spaziergänger und Fischer sind zwar bislang eher Einzelfälle, aber die Vergiftung des Meeres und ihrer Flora und Fauna nimmt in dem Maße zu, wie die Zeit davon läuft. Nicht geborgene Altlasten sind im doppelten Sinne Zeitbomben. Sie können durch Sprengung oder durch Zerfall Gifte freisetzen. Fische und andere Meerestiere können daran verenden oder gesundheitliche Schäden erleiden. Auch der Mensch am Ende der Nahrungskette wird mit dieser im Laufe der zunehmenden Vergiftung von Meerestieren konfrontiert werden, sofern dieser Waffenschrott weiter vor sich hin rostet und ein ständiges Gefahrenpotenzial darstellt.

Ein vollständiger Wasseraustausch der Ostsee würde laut dem o. g. Artikel an die hundert Jahre dauern. Die Zersetzung der Gifte, wie Blausäure, Senfgas, Phosgen oder die Nervengifte Tabun und Sarin verlaufe im Meer zudem anders als im Labor. Senfgas würde als Klumpen in Fischernetzen landen und den Fang vergiften oder Touristen am Strand verletzen. Phosphor würde mit Bernstein verwechselt, der, wenn er trocknet, sich entzündet und zu Verbrennungen führt. Die Natur wird es also nicht richten. Folglich gibt es keine kostengünstige Alternative zur Bergung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung das Volumen (in Tonnen) an Rüstungsaltlasten oder sonstiges entsorgtes Material aus Bomben, Granaten, Minen, Munition und anderen Kampfmitteln jeweils in der deutschen Nord- und Ostsee sowie der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)?

2

Welche aktuellen Erkenntnisse zur Verteilung von konventioneller Munition bzw. chemischer Kampfstoffe in der deutschen Nord- und Ostsee gibt es?

3

Welche Gifte aus Munition lagern laut Kenntnis der Bundesregierung in etwa welchen Mengen in deutschen Meeresgewässern (jeweils in der deutschen Nord- und Ostsee sowie der deutschen AWZ)?

4

Welche Untersuchungen zum Zustand der Altmunition und welche Modellierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, um zu erfahren, welche Mengen der jeweiligen Gifte in den kommenden Jahren durch Korrosion oder anderweitige Einflüsse ins Meer freigesetzt werden?

5

Wie viele und welche Kampfmittel werden heute nach Kenntnis der Bundesregierung noch durch Manöver der deutschen und internationalen Marinen in die deutsche Nord- und Ostsee sowie in die deutsche AWZ eingebracht?

6

Welche regelmäßigen Untersuchungen in den deutschen Gewässern von Nord- und Ostsee dienen nach Kenntnis der Bundesregierung heute der Erfassung von Munitionsaltlasten bzw. deren Inhaltsstoffen (falls keine, bitte begründen warum nicht)?

7

Welche darüber hinausgehenden Monitoringaktivitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ergeben, geplant (bitte erläutern, welche Stoffe aus welchem Grund erhoben werden und welche aus welchem Grund nicht)?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Aufarbeitung verfügbarer Daten über Munitionsaltlasten über Befragungen von Fischern, noch lebenden Zeitzeugen oder die Aufarbeitung von Archiven, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Strategien oder konkreten Pläne existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Bergung dieser Altlasten in deutschen Meeresgewässern (jeweils in der deutschen Nord- und Ostsee sowie der deutschen AWZ)?

10

Bewertet die Bundesregierung den aktuellen Wissensstand zu den derzeit registrierten Kriegsaltlasten als zufriedenstellend, und bis wann sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung geborgen sein (jeweils für die deutsche Nord- und Ostsee einschließlich der deutschen AWZ)?

11

Wie viele Tonnen an Kriegsaltlasten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 aus der deutschen Nord- und Ostsee einschließlich der deutschen AWZ geborgen (bitte differenziert nach Jahren sowie Art der Funde, z. B. Bomben, Granaten, Minen, Munition und andere Kampfmittel)?

12

Hält die Bundesregierung die bisherige Arbeit der in Cuxhaven eingerichteten nationalen Meldestelle für Munitionsfunde für ausreichend, und wie wird die Bundesregierung deren Arbeit weiter unterstützen?

13

Wie viele Taucher und Experten (differenziert nach fest angestellten wie selbstständigen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur Überwachung bzw. Bergung der in der Meldestelle bzw. evtl. andernorts registrierten Kriegsaltlasten jeweils in der deutschen Nord- und der Ostsee und der AWZ eingesetzt?

14

Welche und wie viele Taucher und weitere Experten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren zusätzlich eingestellt oder beauftragt, um die Bergung der registrierten Kriegsaltlasten sowie die Erkundung und Registrierung weiterer Lagerorte in der deutschen Nord- und Ostsee sowie in der AWZ zu bewerkstelligen?

15

Wie viele autonome Roboter werden derzeit zur Bergung der registrierten Kriegsaltlasten jeweils in der deutschen Nord- und Ostsee einschließlich der deutschen AWZ eingesetzt?

16

Welche und wie viele Gerätschaften (bitte nach ihrer Art aufschlüsseln) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren zusätzlich eingesetzt, um die Bergung der registrierten Kriegsaltlasten zu bewerkstelligen, und inwieweit wird dabei die Bundeswehr beteiligt?

17

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung, insbesondere nach Erfahrung der Bundeswehr, mit georteten Kriegsaltlasten umgegangen, die zu ihrer Bergung gesprengt werden müssten, aufgrund der Schädigung der Meeresflora und -fauna aber nicht gesprengt werden können?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der Bergung von Kriegsaltlasten in der Nord- und Ostsee bzw. in der AWZ um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Bundes und der Küstenländer handelt?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Vorgehen der Beseitigung einzelner Munitionskörper im Gegensatz zu einer systematischen Bergung die Meeresflora und -fauna langfristig gefährdet, und wenn nein, warum nicht?

20

Sieht die Bundesregierung Bedarf an einem auf Bundesebene koordinierten, systematischen Vorgehen mit Bezug auf die Beseitigung von Munitionsaltlasten im Meer, welche bisher nur im Rahmen von einzelnen Gefahrenabwehrmaßnahmen durch die Länder vorgenommen werden?

21

Wie hoch waren die Ausgaben, die die Bundesregierung zur Bergung der Kriegsaltlasten seit dem Jahr 2010 getragen hat, und welche Haushaltsmittel werden für die Jahre 2014 und 2015 sowie für die Folgejahre jeweils bereitgestellt?

22

Welche alternativen Pläne hat die Bundesregierung für eine gegebenenfalls notwendig werdende Entgiftung der Nord- und der Ostsee, die durch entweichende Giftstoffe der Kriegsaltlasten entstehen könnte?

23

Welche Informationen liegen der Bunderegierung über die Anreicherung toxischer Substanzen aus Kriegsaltlasten in der marinen Nahrungskette vor, und welche potenziellen Gefahren existieren daraus für den Menschen?

24

Welchen Schutz und welche Schadensersatzleistungen gewährt die Bundesregierung den vom Gift und Schrott aus Munition betroffenen Fischern und Touristen?

25

In welchen Gebieten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung außer dem Versenkungsgebiet von Tabungranaten bei Helgoland ein Fischereiverbot aufgrund von Munition?

26

Welche Schäden oder Verletzungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der deutschen Fischerei vermerkt?

27

Wie viele Meldungen von Fischern an die Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden über Munitionsfunde gibt es (bitte Angaben der letzten zehn Jahre getrennt nach Seegebieten und Art der Munition auflisten), und wie wird mit diesen Funden umgegangen?

28

Welchen Schutz und welche Schadensersatzleistungen gewährt die Bundesregierung den von einer Vergiftung oder einer Explosion bedrohten Tauchern und auf dem Meer beruflich tätigen Personen?

29

Wie viele auf und in der deutschen Nord- und Ostsee einschließlich der deutschen AWZ beruflich tätige Personen (Taucher und weitere Experten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch die Bergungen verletzt oder getötet?

30

Welche Schadensersatzleistungen gewährt die Bundesregierung den Angehörigen der durch eine Vergiftung oder eine Explosion getöteten Taucher und auf der deutschen Nord- und Ostsee sowie der deutschen AWZ beruflich tätigen Personen?

31

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass sich der Bau oder Anschluss von Offshore-Windparks durch Kriegsaltlasten verzögert haben, und geht sie davon aus, dass sich aus weiteren Munitionsfunden eine Verzögerung der Energiewende ergeben wird (bitte jeweils begründen)?

32

Durch welche öffentliche Stelle verfolgt die Bundesregierung die in der AWZ erfolgenden Beräumungen von Kriegsaltlasten?

33

Welches System wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Baus von Kabelverlegungen zur Anbindung von Windparks oder im Rahmen des Baus von Offshore-Windkraftanlagen zur Bereinigung von Kriegsaltlasten verunreinigter Gebiete angewandt, und wie stellt sie eine korrekte Befolgung etwaiger Vorgaben sicher?

34

Welche Kampfmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für den Bau und Anschluss von Offshore-Windkraftanlagen in der deutschen AWZ geräumt, welche Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und Meeressäugern wie Schweinswalen wurden jeweils dabei eingesetzt, und wie und durch wen wurde eine korrekte Ausführung sowie der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert?

35

Unterstützt die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrats zu einem Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz, und wenn nein, warum nicht, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Zuständigkeiten hinsichtlich der Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee bzw. in der deutschen AWZ und deren Beseitigung zu regeln?

36

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“, dass sprengstofftypische Verbindungen eine Belastung bzw. Gefahr für die Meeresumwelt darstellen können?

37

Welche weiteren Gefährdungsabschätzungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an individuellen Standorten durchgeführt (bitte mit Standort, Untersuchungsmethode und Ergebnissen auflisten)?

38

Welche Methoden zur Bewertung und Überwachung von munitionsbelasteten Gebieten bzw. Munitionsversenkungsgebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits entwickelt, und welche sind bisher zur Anwendung gekommen?

39

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des „CHEMSEA“ Projektes, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

40

Wird die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse aus „CHEMSEA“ eine Strategie zur Schadensminimierung durch chemische Wirkstoffe aus Altmunition entwickeln bzw. regelmäßige Überwachung und Monitoring anstreben, und wenn nein, warum nicht?

41

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der verbindliche Lärmgrenzpegel bei Rammtätigkeiten bei Offshore Windparks zum Schutz insbesondere der Schweinswale auch für Unterwassersprengungen verbindlich gelten muss, und wenn nicht, mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung dies ab?

42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die für die Sprengung beaufsichtigende Behörde die Einhaltung von Lärmgrenzwerten für Unterwassersprengungen fordert und überprüft?

43

Welche Maßnahmen, Methoden oder Techniken kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Sprengungen zum Einsatz, um dem Artenschutz Rechnung zu tragen?

44

Überprüft die Bundesregierung die Entscheidungen der die Sprengung beaufsichtigenden Behörden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

45

In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung am internationalen Austausch zu Munitionsaltlasten im Meer?

46

Welche Kooperationen bestehen bei der Problematik der Waffen- und Munitionsaltlasten mit anderen Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee?

Berlin, den 23. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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