Tiefseebohrungen vor der Küste der Kanarischen Inseln Lanzarote und Fuerteventura
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Matthias Gastel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. August 2014 hat die spanische Regierung dem Ölunternehmen Repsol die Erlaubnis erteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre vor der Küste von Lanzarote und Fuerteventura nach Erdöl zu suchen. Dazu sollen Probebohrungen in einem Gebiet 60 Kilometer vor der Küste in bis zu 6 900 Metern Tiefe durchgeführt werden.
Mit dieser Entscheidung setzt sich die spanische Regierung über den jahrelangen, vehementen Widerstand der kanarischen Bevölkerung gegen die Ölbohrung hinweg. Das Argument lautet, dass „ein Ölfund und die entsprechende Förderung des Rohstoffes für die spanischen Belange zu wichtig sind, denn man ist noch zu abhängig von diesem Rohstoff“ (Industrieminister José Manuel Soria López, www.infos-grancanaria.com/index.php?site=news&news_ID=1618).
Auf zahlreichen Demonstrationen und mit Unterschriftenlisten hat die lokale Bevölkerung wiederholt eindeutig ihre Ablehnung gegen die Ölbohrungen zum Ausdruck gebracht.
Das kanarische Parlament und die Regionalregierungen, die Inselregierungen von Lanzarote und Fuerteventura mit all ihren Gemeinden sowie zahlreiche Umweltorganisationen haben sich ebenfalls gegen die Tiefseebohrungen ausgesprochen.
Die spanische Regierung lehnt die Bitte der kanarischen Regierung nach einem Referendum als unrechtmäßig ab (www.kanarenexpress.com „Zentralregierung gibt grünes Licht für Repsol“). Es ist zu befürchten, dass hierdurch auch das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie beschädigt wird.
Die Inseln Lanzarote und Fuerteventura sind nahezu zu 100 Prozent in ihrer Trinkwasserversorgung durch die Meerwasserentsalzung abhängig. Bei einem Ölunfall könnten die Meerwasserentsalzungsanlagen betroffen sein und somit nicht mehr die erforderliche Menge an Trinkwasser für die Bevölkerung und die zehntausenden von Touristen auf beiden Inseln zur Verfügung stellen. Die Reparatur solcher Anlagen würde mindestens einen Monat dauern (http://insel-grancanaria.com/2014/02/24/kanaren-ol-katastrophe-wurde-wassernotverursachen). Die Landwirtschaft und der Weinbau, die ebenfalls von der Wasserzufuhr abhängen, kämen zum Erliegen.
Aufgrund seiner einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt hat die internationale UNESCO-Organisation für Kultur und Bildung die Inseln Lanzarote und Fuerteventura als Biosphärenreservat anerkannt. Etwa 5 000 Tier- und Pflanzenarten sind auf den Inseln endemisch. 30 Wal- und Delfinarten halten sich ständig in den kanarischen Gewässern auf. Um diese zu schützen, setzt sich unter anderem der WWF für ein Walschutzgebiet ein. Genau in diesem Gebiet sollen die Bohrungen niedergebracht werden.
Die Haupteinnahmequelle der Kanaren ist der Fremdenverkehr. Jährlich kommen etwa 12 Millionen Touristen auf die Inseln. Die kanarische Regierung befürchtet, dass selbst ohne größeren Ölunfall das Image der Inselgruppe durch die Bohrungen Schaden nehmen könnte.
Der Präsident der Inselregierung hält das Vorhaben der Ölbohrung für falsch. Er kündigte an, weiterhin juristisch dagegen vorzugehen und auf politischer wie auf gesellschaftlicher Ebene dagegen zu kämpfen (www.klimaretter.info/protest/nachricht/16704-repsol-darf-vor-kanaren-bohren). Aus Protest gegen die geplante Erdölsuche vor den Kanaren hat die Regionalregierung der spanischen Inselgruppe Madrid mit einem Abbruch der offiziellen Beziehungen gedroht (www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/erdoelsuche-kanaren-drohen-madrid-mit-abbruch-der-beziehungen_id_4061356.html).
Die vorgesehenen Ölbohrungen vor der Küste von Lanzarote und Fuerteventura sind nicht nur eine spanische Angelegenheit. Sie betrifft mindestens die gesamte EU. In diesem Zusammenhang kommt der Bundesrepublik Deutschland durch die Beteiligung eines deutschen Unternehmens eine besondere Verantwortung zu.
Das Unternehmen Repsol ist in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse keine spanische Gesellschaft. 65 Prozent des Kapitals sind in ausländischer Hand. Im Jahr 2003 hat die das Unternehmen Repsol 50 Prozent des kanarischen Geschäfts an zwei andere Erdölfirmen verkauft; 20 Prozent an den deutschen Konzern RWE AG und 30 Prozent an die australische WOOSIDE Energy.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial von Tiefseebohrungen zur Ölexploration in einer Tiefe von 6 900 m oder tiefer?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten, eine Leckage bei den Bohrungen in dieser Tiefe zu reparieren?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer solchen Leckage und die Reparaturmöglichkeiten angesichts der Tatsache, dass ein solcher Unfall in 1 500 Metern Wassertiefe – im Fall der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko – monatelang weder zu reparieren noch zu beherrschen war?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer solchen Leckage auf die Tourismusbranche der betroffenen kanarischen Inseln?
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die deutsche Firma RWE/DEA einzuwirken, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, und wird sie diese nutzen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Ölkonzern Repsol auf seiner Internetseite 6 985 kleinere und größere Lecks in den Jahren von 2006 bis 2010 aufgelistet hat?
Steht die Bundesregierung in dieser Angelegenheit in Kontakt mit der spanischen Regierung, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, wann wird sie die Problematik gegenüber der spanischen Regierung ansprechen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die spanische Regierung einzuwirken, die beschlossenen Probebohrungen nochmals zu überdenken, und wird sie diese nutzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Entschließungen des Europäischen Parlaments „EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa“ und „Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten“ vom 7. Oktober 2010 bzw. 13. September 2011 die Kanaren nicht berücksichtigt werden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Tatsache?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aufgrund der Tatsache, dass die Kanaren in den Entschließungen keine Berücksichtigung finden, auf europäischer Ebene ein Moratorium für Probebohrungen vor den Kanaren ausgesprochen werden sollte (bitte begründen)?
Welche neuen oder verschärften EU-Vorgaben zu Offshore-Öl- und Gasbohrungen gibt es seit dem Vorfall an der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon“, und finden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auch für das Meeresgebiet um die Kanaren Anwendung?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Vorgaben für das Verhalten von Erdölförderunternehmen im Fall von Erdölaustritten bei Offshore-Förderanlagen, und wenn ja, welche?
Welche Vorkehrungen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung demnach Betreiber von Ölbohrungen treffen, um mögliche Havarien durch Leckagen oder sonstige Meeresverschmutzungen zu vermeiden?
Sieht die Bundesregierung zwischen dem europäischen Ziel der Erreichung eines „guten Zustands der europäischen Meere bis 2020“ und weiterer Offshore-Öl- und Gasförderung, vor allem in tiefen Meeresregionen, einen Dissens, und wenn nein, wie begründet sie dies?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon“, und wie wird sie diese dem Koalitionsvertrag entsprechend in Deutschland, auf EU-Ebene sowie international umsetzen (vgl. S. 120 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „Dazu gehört […] klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- und Gasförderung aus großen Tiefen.“)?
Würde die Bundesregierung ein EU-Pilotprojekt „Klimaneutrale Kanaren bis 2030“ unterstützen und sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, entsprechende Mittel bereitzustellen, und welche Voraussetzungen müssten darin nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein?
Erachtet die Bundesregierung die Haftungsregelungen der EU für das Betreiben von festen wie auch beweglichen Förderanlagen als ausreichend, und wenn nein, wird sie sich auf EU-Ebene für klarere Haftungsregeln starkmachen?
Welche verschärften Regelungen nach dem Ölunfall auf der „Deepwater Horizon“ 2010 im Golf von Mexiko hat die Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland erlassen bzw. sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt?
Wird sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass der internationale Seegerichtshof und die UN-Meeresbodenbehörde (ISA) Möglichkeiten erhalten, die Umweltverträglichkeit von Tiefseebergbauvorhaben zu überprüfen und Klagemöglichkeiten gegen gefährliche Bergbauvorhaben zu erhalten?