Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Stufen
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Elf europäische Staaten haben im Januar 2013 beschlossen, eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit einzuführen. Seit Februar 2013 liegt dafür ein Richtlinienentwurf vor (KOM/2013/71). Am 6. Mai 2014 haben die Finanzminister der Staaten Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und der Slowakei erklärt, die Finanztransaktionssteuer in Stufen einführen zu wollen (siehe „Joint Statement by ministers of Member States participating in enhanced cooperation in the area of financial transaction tax“).
Laut dieser Erklärung sollen in einem ersten Schritt lediglich Aktien und „einige Derivate“ besteuert werden. Bis Ende 2014 soll dafür eine tragfähige Lösung vorliegen. Das Besteuerungsregime der ersten Stufe soll spätestens ab 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht nicht davon aus, dass die tatsächliche Steuererhebung vor dem 1. Januar 2019 starten kann. Die Erarbeitung und Einführung weiterer Stufen lässt die Erklärung offen (Protokoll der 18. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode, S. 28 f.).
Am 3. September 2014 wurde dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages der Endbericht des vom BMF beauftragten Gutachtens „Eine Europäische Finanztransaktionssteuer, Einnahmen und Auswirkungen auf das deutsche BIP“ vorgelegt. Demnach würde die Finanztransaktionssteuer auf Grundlage des umfassenden Kommissionsentwurfs allein in Deutschland jährliche Einnahmen von 18 bis 28 Mrd. Euro einbringen.
Was die genaue Ausgestaltung betrifft, sind laut Bericht des BMF im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages noch viele Fragen offen. Weder die Bemessungsgrundlage, noch der Anwendungsbereich, noch das Besteuerungsprinzip seien bislang geklärt. Sicher sei hingegen bereits jetzt, dass es zunächst nicht zu einer vollumfänglichen Finanztransaktionssteuer kommt, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlagen hat.
Da auch die Bundesregierung offenbar das Inkrafttreten einer umfassenden Finanztransaktionssteuer in ihrer Amtszeit nicht mehr für wahrscheinlich hält, stellt sich die Frage, welchen Einfluss eine „Finanztransaktionssteuer light“ auf das Steueraufkommen sowie die gewünschte Lenkungswirkung hat. Hierbei stellen sich insbesondere Fragen nach Ausweichreaktionen, Auswirkungen auf Instrumente der Altersvorsorge, auf die Kleinanleger sowie auf die Realwirtschaft. Fraglich ist auch, inwiefern es mit der ersten Stufe überhaupt gelingen kann, unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass die Finanztransaktionssteuer möglichst alle Finanzinstrumente umfassen soll, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Derivatekontrakte und darüber hinaus auch alle Devisentransaktionen?
Was hat die Bundesregierung bislang dafür getan, um eine solche Steuer zu erreichen?
Was plant sie in Zukunft dafür zu tun?
Welche Verhandlungen mit Beteiligung der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer haben im Jahr 2014 stattgefunden (bitte Verhandlungen der EU-28, der Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit und bilaterale Gespräche jeweils mit Angabe der Termine)?
Welche Termine für die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer sind in den nächsten Monaten angesetzt?
Setzt sich die Bundesregierung für zusätzliche Verhandlungstermine ein, um das Verfahren zu beschleunigen (bitte mit Begründung), und wenn ja, welche, und wie viele?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass bis Ende 2014 eine tragfähige Lösung für die Ausgestaltung der ersten Stufe vorliegt?
Was bedeutet die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Aktien und einige Derivate hinsichtlich des erklärten Ziels, unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zu begrenzen?
Erwartet die Bundesregierung durch die erste Stufe noch stabilisierende Wirkungen auf den Finanzmärkten?
Wenn ja, welche?
Inwieweit hätte die vollumfängliche Steuer auf alle Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Derivatekontrakte und Devisentransaktionen eine stabilisierende Wirkung auf die Finanzmärkte?
Welche Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer wäre besonders geeignet, um auch Risiken im Schattenbankensektor (zum Beispiel auf den Verbriefungs- und Repo-Märkten) zu adressieren?
Wäre eine Besteuerung von bestimmten Derivaten vor diesem Hintergrund besonders wichtig?
Welche regulatorischen Anreize gibt es bereits, um Transaktionen mit Finanzinstrumenten vom OTC-Handel (außerbörslicher Handel) auf Börsen zu verlagern, und in welcher Höhe schlagen sich diese in Transaktionskosten nieder?
Spricht sich die Bundesregierung für einen höheren Steuersatz für OTC-Geschäfte aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Aktien und auf einige Derivate bezüglich potenzieller Ausweichmöglichkeiten der Finanzmarktakteure?
Wären nach Auffassung der Bundesregierung diese Ausweichmöglichkeiten geringer, wenn das vollumfängliche Konzept der Europäischen Kommission verwirklicht werden würde?
Auf welche Finanzinstrumente, insbesondere welche Derivate, lässt sich das Emissionsprinzip anwenden?
Welche Daten zu Transaktionsvolumina liegen vor, an denen sich die Bemessungsgrundlage der Finanztransaktionssteuer abschätzen lässt (bitte sowohl für das Ansässigkeitsprinzip als auch für das Emissionsprinzip angeben)?
Welche Daten hat die Bundesregierung an die Europäische Kommission zur verbesserten Schätzung der Steuereinnahmen übermittelt?
Wie verteilen sich die Transaktionsvolumina auf die folgenden Kategorien von Finanzinstrumenten a) Aktien, b) Anleihen (differenziert nach privaten und öffentlichen Anleihen), c) Derivate (zum Nominalwert, jeweils börsengehandelt und OTC), aufgeschlüsselt in Aktienderivate, Zinsderivate, Währungsderivate, Rohstoffderivate, Kreditderivate, sonstige Derivate, d) Repos, e) sowie auf Devisen, wenn dabei, wie im Kommissionsentwurf, eine Kombination des Ansässigkeits- und des Emissionsprinzips unterstellt wird?
Wie verändern sich die Transaktionsvolumina aus Frage 16, wenn dabei nur das Ansässigkeitsprinzip unterstellt wird?
Wie verändern sich die Transaktionsvolumina aus Frage 16, wenn dabei nur das Emissionsprinzip unterstellt wird?
Welches Steueraufkommen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in den letzten zwei Jahren eingeführten Steuern auf bestimmte Finanztransaktionen erbracht in a) Frankreich, b) Italien, c) Portugal?
Welche Mindereinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die erste Stufe im Vergleich zu dem von der Bundesregierung am 3. September 2014 an den Finanzausschuss übersandten Endberichts zur Folgenabschätzung der Finanztransaktionssteuer?
Welche Einnahmen für den deutschen Fiskus erwartet die Bundesregierung jeweils bei Einführung der ersten Stufe, wenn als Verhandlungsergebnis angenommen wird, dass neben Aktien a) nur Aktienderivate oder b) alle Derivate besteuert würden?
Inwiefern soll laut bisherigem Stand der Verhandlungen in der ersten Stufe das Ansässigkeits-, und inwiefern das Emissionsprinzip angewandt werden (bitte mit Angabe der Mehrheits- und etwaiger Minderheitspositionen)?
Wie hoch sind die erwarteten Einnahmen, die jeweils durch die Besteuerung von den in Frage 16 genannten einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten generiert würden, wenn dabei a) die Kombination von Ansässigkeits- und Emissionsprinzip, b) nur das Ansässigkeitsprinzip, c) nur das Emissionsprinzip unterstellt wird?
Nach welchen Kriterien und mit welcher Priorisierung soll über die Einbeziehung von Derivaten in der ersten Stufe entschieden werden, welche Fakten liegen dafür vor, und was sind aus Sicht der Bundesregierung die daraus folgenden Konsequenzen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für den Nominalwert als Bemessungsgrundlage für Derivate, und welche dagegen?
Welche Alternativen zum Nominalwert zieht die Bundesregierung als Bemessungsgrundlage bei Derivaten in Erwägung (bitte mit Begründung)?
Welche quantitativen Auswirkungen hätten die gemäß Antwort zu Frage 26 erwägten Alternativen auf die Bemessungsgrundlage und auf das Steueraufkommen (bitte differenziert nach Derivatekategorien)?
In welcher Form sollen aus Sicht der Bundesregierung weitere Stufen der Finanztransaktionssteuer ausgelöst werden, und wie will sie dabei eine möglichst große Verbindlichkeit herstellen?
Für welche noch nicht genannten Änderungen am derzeitigen Entwurf der Europäischen Kommission für die Finanztransaktionssteuer setzt sich die Bundesregierung ein (bitte mit Begründung)?
Wie wirkt sich eine auf Aktien und Aktienderivate beschränkte erste Stufe nach Ansicht der Bundesregierung auf die Kapitalkosten von Unternehmen aus, und wie schätzt sie im Vergleich die Wirkungen einer vollumfänglichen Finanztransaktionssteuer ein?
Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der ersten Stufe eine ineffiziente Verringerung der Marktliquidität, und ändert sich diese Einschätzung hinsichtlich der Einführung einer vollumfänglichen Finanztransaktionssteuer?
Welche Finanzinstrumente spielen nach Kenntnis der Bundesregierung für Kleinanleger aus bisheriger Erfahrung eine besondere Rolle?
Sieht die Bundesregierung in einer nur auf Aktien und Aktienderivate beschränkten ersten Stufe eine geeignete Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer, um unerwünschte Auswirkungen auf Kleinanleger zu vermeiden (bitte mit Begründung)?
Erwartet die Bundesregierung von einer entsprechenden Ausgestaltung der ersten Stufe eine Veränderung des Anlageverhaltens von Privatkunden und von Profiinvestoren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung auf die Kosten für die private Altersvorsorge ein, und ändert sich diese Einschätzung, wenn man von einer vollumfänglichen Einführung der Finanztransaktionssteuer ausgehen würde?
Welche Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Finanztransaktionssteuer auf Staatsanleihen a) für die Finanzierungskosten der Staaten, b) auf die Kosten für Kleinanleger (z. B. durch Renditeverluste bei Rentenfonds), c) auf die Marktliquidität von Staatsanleihen?