Stand und Perspektiven schulischer Inklusion
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Corinna Rüffer, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Inklusion ist ein Menschenrecht. Als solches basiert Inklusion auf dem Wert menschlicher Vielfalt und der Unterschiedlichkeit von Menschen. Inklusion bedeutet lebenslange volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen.
Inklusion erfordert daher einen Paradigmenwechsel: Infrastrukturen müssen so verändert und ausgestaltet werden, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von Anfang an Rechnung tragen und so allen Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Nicht die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung müssen sich bestehenden Strukturen anpassen, vielmehr müssen bestehende Strukturen im Sinne von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung verändert werden.
Durch Unterzeichnung und Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) vom 26. März 2009 haben Bund und Länder sich u. a. dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen.
Diese Unterzeichnung bedeutet für die Staaten und ihre Institutionen die Verpflichtung, den Rechtsanspruch auf ein inklusives Bildungssystem anzuerkennen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieser Rechtsanspruch auch wahrgenommen werden kann. Gerade für den Bildungsbereich ist dies aufgrund der zersplitterten Zuständigkeiten eine ambitionierte Aufgabe. Bund, Länder und Gemeinden können sie nur gemeinsam stemmen.
Die derzeitige verfassungsrechtliche Lage verhindert eine Beteiligung des Bundes an der notwendigen Umgestaltung im Bildungsbereich. Da die Bundesregierung derzeit eine Veränderung des Grundgesetzes nur für den Hochschulbereich anstrebt, bleiben Fragen, wie der Bund angesichts dessen trotzdem seiner Verantwortung gerecht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit der Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2009 hinsichtlich eines inklusiven Bildungssystems konkret eingeleitet, unterstützt und mitgetragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Bundesländern bisher vorgenommen wurden?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der jüngst vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichten „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“ (BiLieF-Studie), (bitte ggf. nach Ressorts und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Diagnosen über die Gewährung von sonderpädagogischer Förderung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und disziplinärer Grundlagen in den einzelnen Bundesländern stark divergieren und beispielsweise eine „Lernbehinderung“ im Bundesland A nicht automatisch auch eine „Lernbehinderung“ im Bundesland B sein muss (Bildungsberichterstattung 2014, S. 162)?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der Bedarf an finanziellen Mitteln für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich schulischer Inklusion in Deutschland ist (bitte nach Bundesländern, Bereichen und bisherigen Kostenträgern aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkrete finanzielle Summe für die Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Kontext aufgewendet werden muss?
Welche Projekte mit Bezug zu Inklusion im schulischen Kontext haben oder werden derzeit (und seit wann) in welchen Programmen und mit welchen finanziellen Mitteln durch das BMBF oder weitere Ministerien gefördert?
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern hinsichtlich der Anforderungen von schulischer Inklusion auszurichten, und welche finanziellen Mittel stehen dafür bereit?
Wie stellt die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr initiierten Qualitätsoffensive Lehrerbildung sicher, dass „einzelne, punktuelle Fortbildungsinitiativen zu ,Inklusion‘ […]“ nicht „kontraproduktiv wirken und Deprofessionalisierungstendenzen Vorschub leisten, wenn sie nicht in ein Gesamtkonzept der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingebunden sind“ (Bildungsberichterstattung 2014, S. 193)?
Sind an der Qualitätsoffensive Lehrerbildung auch Menschen mit Behinderungen – als Expertinnen und Experten in eigener Sache – beteiligt, oder ist dies geplant?
Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem Forschungsschwerpunkt „Diagnostik und Intervention bei Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob, und wenn ja, in welcher Weise, die Ergebnisse aus diesem Forschungsschwerpunkt Eingang in die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefunden haben?
Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem Projekt „Aufmerksamkeit macht Schule. Entwicklung und Evaluation einer Fortbildung für pädagogische Mitarbeiter an offenen Ganztagsschulen“ im Forschungsschwerpunkt „Qualifizierung des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob die Ergebnisse aus diesem Projekt in irgendeiner Art und Weise Einzug in die Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung gefunden haben?
Haben die Bundesländer an die Bundesregierung die Erwartung gerichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die schulische Inklusion in den einzelnen Ländern zu unterstützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind im Gespräch, wann soll über sie entschieden werden, und wann sollen sie beginnen?
Haben die Bundesländer die Erwartung an die Bundesregierung gerichtet, bestimmte Forschungsprojekte zum Aspekt schulische Inklusion zu initiieren?
Wenn ja, um welche Forschungsprojekte handelt es sich, und zieht die Bundesregierung in Betracht, dieser Erwartung nachzukommen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es im Rahmen der Bildungsforschung Vorhaben in der Förderung des BMBF, die sich mit der Frage befassen, wie ein inklusives Bildungssystem zu schaffen ist?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im Bereich der Kindertagesbetreuung mehr als zwei Drittel der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und erzogen werden, dieser Anteil über die Schule hinweg bis hinein in die berufliche Bildung aber zunehmend abnimmt, für Menschen mit Behinderung also mit zunehmendem Alter „weniger inklusive Angebote des Lernens vorgesehen sind“ (Bildungsberichterstattung 2014, S. 175)?
Welche Faktoren sind nach Einschätzung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass nur etwa 10 Prozent der Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen, die die Schule mit einem Abschluss beenden, einen mittleren oder höheren Schulabschluss erlangen (Bildungsberichterstattung 2014, S. 325), während dieser Anteil bei allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern bei etwa 80 Prozent liegt?