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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen

Vorlage eines Gesetzentwurfs, Reformbedarf, Wahlbeteiligung, Zufriedenheit der Versicherten mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten, Friedenswahlen, verpflichtende Urwahl der Versichertenvertreter, Anteil der Versichertenvertreter und Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien, wahlberechtigter Personenkreis, Voraussetzungen der Wählbarkeit, Wiederwahlmöglichkeit, Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung; derzeitige Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien, Wahlen mit Wahlhandlungen auf Versichertenseite seit 1993, Anzahl der Vorschlagslisten<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/291815.10.2014

Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 ein Gutachten zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen in Auftrag gegeben. Dieses wurde im Jahr 2008 vorgelegt (Braun, Nullmeier et al., Gutachten zur Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen, Bremen 2008). Darin empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter zum Beispiel, verpflichtende Urwahlen der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter in der sozialen Selbstverwaltung einzuführen. Im Schlussbericht des Sozialwahlbeauftragten der Bundesregierung über die Sozialversicherungswahlen 2011 sind ebenfalls umfangreiche Vorschläge zur Reform des Sozialwahlrechts und der sozialen Selbstverwaltung enthalten. Auch die fragestellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich in einem Antrag aus dem Jahr 2012 („Soziale Bürgerrechte garantieren – Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken“, Bundestagsdrucksache 17/7032) für weitgehende Reformen der Sozialwahlen und der sozialen Selbstverwaltung ausgesprochen.

Die Bundesregierung hat bislang hingegen keine eigenen Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen vorgelegt. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 haben CDU, CSU und SPD lediglich vereinbart, in der sozialen Selbstverwaltung unter anderem Direktwahlen und Online-Wahlen einzuführen und das „repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung“ zu verbessern. Konkretere Vorstellungen und Haltungen der Bundesregierung wurden bislang nicht öffentlich bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen vorlegen?

2

Bezüglich welcher Probleme sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei dem bisherigen Verfahren der Sozialwahlen?

3

Stellt die geringe Wahlbeteiligung an den Sozialwahlen nach Auffassung der Bundesregierung ein Problem dar?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Versicherten mit den Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der sozialen Selbstverwaltung?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass fehlende Wahlen (so genannte Friedenswahlen) ein wesentlicher Faktor für eine etwaige Unzufriedenheit bei den Versicherten ist (vgl. die Einschätzung der Gutachterinnen und Gutachter des genannten Gutachtens aus dem Jahr 2008)?

Wenn nein, wieso nicht?

Wenn ja, wieso?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es ein Problem für die Legitimation der Sozialwahlen wie der sozialen Selbstverwaltung insgesamt ist, wenn laut dem Gutachten bei zahlreichen Sozialversicherungsträgern anstelle einer echten Wahl lediglich Friedenswahlen stattfinden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen die im genannten Gutachten aus dem Jahr 2008 sowie durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Sozialwahlen 2012 empfohlenen Einführung verpflichtender Urwahlen der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung (SPV), und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

8

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen den Vorschlag im genannten Gutachten aus dem Jahr 2008, bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger die Anteile der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter auf zwei Drittel zu erhöhen, und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

9

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Ausweitung der aktiven und passiven Wahlberechtigung auf alle Versicherten (also auch auf die Familienversicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Hinterbliebenenrentnerinnen und Hinterbliebenenrentner in der Rentenversicherung), und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der laut dem Gutachten geringe Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien ein Problem ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um den Frauenanteil zu erhöhen?

11

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Vorschrift, nach der das Geschlechterverhältnis auf den Vorschlagslisten für die Wahl von Selbstverwaltungsgremien dem Geschlechterverhältnis der jeweiligen Versichertenschaft des Sozialversicherungsträgers entsprechen muss, und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag?

12

Wie ist die Position der Bundesregierung zu einer Einführung einer Frauenquote, wie es der Sozialwahlbeauftragte der Bundesregierung über die Sozialversicherungswahlen 2011 vorschlägt?

13

Welche sonstigen Vorschläge hat die Bundesregierung, um den Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungen zu erhöhen?

14

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Regelung, die den Ausschluss der Wählbarkeit von Personen bei Sozialwahlen vorsieht, die bei einem anderen Versicherungsträger hauptamtlich bzw. hauptberuflich tätig sind, und wie ist die Position der Bundesregierung dazu?

15

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeit von Gremienmitgliedern bei Sozialwahlen, und wie ist die Position der Bundesregierung dazu?

16

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen die durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Sozialwahlen 2012 empfohlene Ausweitung der Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung (bitte die Reformempfehlungen zur GKV und die zur gesetzlichen Rentenversicherung getrennt bewerten), und wie ist die Position der Bundesregierung dazu?

17

Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Mitgliedern der Selbstverwaltung (insbesondere im Hinblick auf Leistungsanbieter und Personen mit regelmäßigen Geschäftsbeziehungen zum Versicherungsträger)?

18

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Zusammensetzung der Wahlberechtigten für die Sozialwahlen im Hinblick auf ihren Status als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und freiwillig Versicherte (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

19

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt des derzeit in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung tätigen Personenkreises (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Geschlechtsverteilung in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung zugleich mehrere Wahlmandate in Selbstverwaltungsgremien innehaben (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung zugleich auch hauptberuflich bzw. hauptamtlich bei anderen Sozialversicherungsträgern tätig sind (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

23

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt der Anteil derjenigen Mitglieder in Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung, die seit mehr als zwei Wahlperioden Mitglied desselben Gremiums sind (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

24

Welchen prozentualen Anteil hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Wahlen mit Wahlhandlungen auf der Versichertenseite seit dem Jahr 1993 an den gesamten Wahlen zur Selbstverwaltung der Sozialversicherung (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

25

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Listen, die im Falle von Wahlhandlungen an den Sozialwahlen teilnehmen (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)?

26

Wie hat sich die Beteiligung an den Sozialwahlen seit dem Jahr 1993 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?

Berlin, den 14. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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