Die Situation der Straßenkinder in Deutschland
der Abgeordneten Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder und Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat verlassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl. www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goeran-gnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen Großstädten, wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren Straßenszenen.
Jede/Jeder Einzelne, die/der auf der Straße landet, hat ihre/seine Gründe, warum sie/er das Leben auf der Straße gewählt hat. Diese Gründe wurden unter anderem auf dem ersten Bundeskongress der Straßenkinder in Deutschland thematisiert, der vom 19. bis 21. September 2014 unter dem Motto „Mein Name ist Mensch“ in Berlin stattfand. Mehr als 120 Straßenkinder aus ganz Deutschland nahmen an der Veranstaltung teil, haben sich ausgetauscht und einen Forderungskatalog an die Politik entwickelt. Nach Angaben von Karuna e. V., terre des hommes und dem Bündnis für Straßenkinder in Deutschland, den Organisatoren, haben über 20 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße. Die Bundesregierung geht in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2005 dagegen von einer Zahl zwischen 5 000 und 7 000 aus (vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 174 f.). Nachdem der Diskurs über die Situation der Straßenkinder in Deutschland in den 90er-Jahren von verschiedenen Akteuren aufgegriffen wurde, ist er im Laufe der letzten 15 Jahre wieder weitestgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden. Auch im Deutschen Bundestag wurde das Thema in den letzten 25 Jahren nur in zwei Schriftlichen Fragen einer Abgeordneten thematisiert.
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Straßenkinder“ gibt es nicht. Der Begriff „Straßenkinder“ wurde in der Vergangenheit in Bezug auf die Lage in der Bundesrepublik Deutschland kontrovers diskutiert. Auf keinen Fall darf und kann die Situation der Straßenkinder in Deutschland mit der Situation von Straßenkindern in bspw. südamerikanischen Ländern verglichen werden (vgl. für eine Übersicht Manfred Liebel, in: Soziale Arbeit, Nr. 4/2000, S. 122 bis 130).
Die UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund) unterscheidet zwischen „Kindern der Straße“ und „Kindern auf der Straße“ (vgl. UNICEF, 1989). Zur ersten Gruppe zählen Kinder und Jugendliche, die die meiste Zeit ihres Tages auf der Straße verbringen und eventuell dort arbeiten, aber trotzdem bei ihren Eltern oder Freunden schlafen. Zur zweiten Gruppe zählen obdachlose Kinder und Jugendliche, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben und dort auch schlafen.
Die Ursachen, warum Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße suchen, sind verschieden. Bei der Mehrheit der Fälle kann nicht ein einzelner Faktor als Erklärung herangezogen werden, sondern ein gemeinsames Auftreten mehrerer Faktoren. Den meisten Straßenkindern gemeinsam ist, dass sie in ihrer Familie negativen Erlebnissen ausgesetzt waren und Strukturen der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage waren, durch präventive Angebote ein Abrutschen in ein Straßenmilieu zu vermeiden. Viele von ihnen waren in ihren Familien mit materieller und emotionaler Armut konfrontiert, die sich vor allem durch Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung manifestiert hat. Einige haben sich aufgrund dieser Erfahrungen und scheinbarer Alternativlosigkeit entschieden, ein Leben auf der Straße zu führen bzw. dorthin ihren Lebensmittelpunkt zu verlegen. Demgegenüber stehen die Fälle, in denen Kinder und Jugendliche von ihren Eltern auf die Straße gesetzt werden. Andere wiederum verlassen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, in denen sie gegen ihren Willen untergebracht worden sind. Daneben sind die Jugendlichen anzutreffen, die zwar noch bei ihren Eltern leben, aber so viel wie möglich auf die Straße fliehen, zum Teil Tage und Wochen nicht nach Hause zurückkehren.
Die Straßenszene ist für die meisten Betroffenen ein attraktiver Anlaufpunkt, da sie dort auf Altersgenossen mit ähnlichen Erfahrungen treffen. Dies verbindet, und viele Straßenkinder berichten, dass sich auf der Straße eine Art Ersatzfamilie für sie entwickelt hat (vgl. www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=209&user_name=#ursachen). Der Zusammenhalt zwischen den Straßenkindern wird auch dadurch verstärkt, dass sie mit einer Kriminalisierung durch Polizei und Justiz konfrontiert sind. Die Vertreibung der Jugendlichen aus öffentlichen Räumen (Bahnhöfen, Innenstadtlagen, Einkaufszentren) ist zu einer gängigen Praxis der Ordnungspolitik geworden. Doch auch innerhalb der Peergroup können sie Gewalt bis hin zu sexuellen Missbrauch erleben. Hinzu kommen mitunter vielfältige Suchtprobleme durch den Konsum von Drogen und Alkohol. Des Weiteren müssen minderjährige Jugendliche durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fürchten, dass sie, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, gegen ihren Willen zu ihren Familien oder in Jugendhilfeeinrichtungen gebracht werden. Die Jugendlichen werden damit einem permanenten Verfolgungsdruck ausgesetzt. Sie werden als Täter wahrgenommen und nicht als häufig aus der Not heraus handelnde Kinder und Jugendliche. Sanktionierungen statt Unterstützung stehen nach Wahrnehmung der Betroffenen im Vordergrund. Als eine besondere Methode der Sanktionierung kann bspw. die Form der Geschlossenen Unterbringung exemplarisch angeführt werden, die durch die Skandale in der Haasenburg an die Öffentlichkeit drangen (vgl. „Alternativen zur Geschlossenen Unterbringung“, Dokumentation des Fachgesprächs am 3. Dezember 2013 in Potsdam, Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg).
Diese Art der Ordnungspolitik ersetzt nicht nur eine Jugendpolitik, die auf die Bedürfnisse dieser Jugendlichen eingeht, sie erschwert auch die Arbeit der Jugendsozialarbeit. Die Jugendlichen suchen sich immer wieder neue Räume, um sich diesen ordnungspolitischen Instrumenten zu entziehen, und sind damit auch für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit schwieriger zu erreichen. Noch viel schlimmer ist, wenn aufgrund negativer Erfahrungen mit der Jugendhilfe kein Vertrauen seitens der Jugendlichen mehr zu den Angeboten der Jugendhilfe besteht – Angebote, die ihnen eigentlich das Leben erleichtern und Zukunftsoptionen anbieten sollten.
Die Hartz-IV-Gesetze befördern in dieser Altersgruppe den sozialen Ausschluss. Hilfeleistungen können komplett sanktioniert werden, womit Wohnungslosigkeit gefördert wird. Diese Sanktionen treffen und berücksichtigen nicht die individuelle Lebens- und Notsituation der Jugendlichen (vgl. www.taz.de/!91296, 11. April 2012).
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, schreibt hingegen in ihrem Grußwort an den Bundeskongress der Straßenkinder: „Auch das Bundesjugendministerium und ich als Ministerin tun etwas, damit junge Menschen nicht auf der Straße leben müssen. Wir fördern Projekte, die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und welche Unterstützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg von der Straße in ein Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“ (www.facebook.com/bundesstrassenkinderkonferenz vom 22. September 2014).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Straßenkinder“?
Wie viele Straßenkinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte jährlich nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18 bis 25 Jahre seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
Durch wen, und auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen ermittelt?
Welche sozialen Ursachen sieht die Bundesregierung in der Existenz des Phänomens von Straßenkindern?
Welche regionalen Schwerpunkte bzgl. öffentlich in Erscheinung tretender Straßenkinder sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Strategien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verantwortlichen vor Ort gewählt, um mit den Jugendlichen umzugehen (bitte nach ordnungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen sowie Jugendhilfemaßnahmen unterscheiden)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch zunehmend Jugendliche aus anderen europäischen Staaten in der hiesigen Straßenkinderszene anzutreffen, und wenn ja, gibt es hier bestimmte Schwerpunkte?
Welche Projekte hat die Bundesregierung in Bezug auf die Situation der Straßenkinder in Deutschland seit dem Jahr 1990 gefördert und fördert sie aktuell?
a) Welche Projekte hat die Bundesregierung im Einzelnen gefördert bzw. fördert sie aktuell, „die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und welche Unterstützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg von der Straße in ein Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“ (Bundesjugendministerin Manuela Schwesig, in ihrem Grußwort an den Bundeskongress der Straßenkinder)?
b) Wer führte bzw. führt diese Projekte aus?
c) In welchem Zeitraum werden die Projekte durchgeführt, und welche Kosten entstehen dadurch?
d) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
e) Sind Ergebnisse dieser Projekte bereits umgesetzt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Welche Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt?
Werden diese Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland von der Bundesregierung finanziell unterstützt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche präventiven Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach Kenntnis der Bundesregierung geeignet, um Kinder und Jugendliche vorbeugend vor einem Abrutschen in die Straßenszene zu schützen, welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung dabei Methoden einer Sozialraumorientierung verbunden mit einer Sozialraumanalyse zu, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die andauernde Aktualität der Straßenkinderproblematik (bitte detailliert ausführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose Jugendliche?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung mobiler Jugendarbeit bzw. Streetwork in Deutschland mit der Zielgruppe Straßenkinder?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland, und wie viele von ihnen arbeiten direkt mit der Zielgruppe Straßenkinder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Beratungsangebote und Maßnahmen speziell für lesbische, schwule, transsexuelle, transgender und intersexuelle (LSBTTI) Straßenkinder stehen zur Verfügung, und inwieweit hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vertreibung und Kriminalisierung von Straßenkindern aus öffentlichen Räumen, und plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um der Kriminalisierung der betroffenen Jugendlichen wirkungsvoll entgegenzutreten (bitte detailliert ausführen und begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Straßenkindern, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den betroffenen Jugendlichen den Zugang zur medizinischen Versorgung zu verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich chronischer Krankheiten und sexuell übertragbarer Infektionen bei Straßenkindern vor, und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen zieht sie daraus?
Inwieweit hält die Bundesregierung die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten und Notaufnahmeeinrichtungen von Straßenkindern für ausreichend, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den betroffenen Jugendlichen den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?
Wie viele Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betroffen (bitte seit dem Jahr 2005 sowie nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge einer Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5 SGB II obdachlos geworden (bitte seit dem Jahr 2005 sowie nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln)?
Welche Forschungseinrichtungen und Studien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Situation ausgegrenzter und obdachloser Jugendlicher in Deutschland seit dem Jahr 1980 (bitte detailliert und chronologisch ausführen)?
Wie viele Jugendliche werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe betreut?
Wie viele Jugendliche sind in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe postalisch oder melderechtlich erfasst (bitte nach Bundesländern und den Altersstufen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben der Jugendhilfe seit dem Jahr 1990 in Bezug auf Hilfen für diese Jugendlichen nach § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der Einzelfallhilfe entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Rückführung von minderjährigen Jugendlichen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht § 1627 BGB vor (bitte nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18 bis 25 Jahre, Rückführung in das Elternhaus oder Jugendhilfeeinrichtungen sowie Bundesland der Rückführung aufschlüsseln)?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu typischen Straftaten in der Straßenkinderszene und der Entwicklung der Strafverfahren seit dem Jahr 1990 vor?
Wie viele Einrichtungen der Geschlossenen Unterbringung für Jugendliche und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen Unterbringung arbeiten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern, Einrichtungen der Geschlossenen Unterbringung und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen Unterbringung arbeiten sowie nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft sowie Entwicklung seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
Wie üben die zuständigen Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kontrollfunktion gegenüber diesen besonderen Einrichtungen aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Geschlossenen Unterbringung nach § 1631b BGB untergebracht (bitte nach Bundesländern und Alter seit dem Jahr 1990 sowie nach Unterbringung ohne Genehmigung nach § 1631b Satz 3 BGB sowie mit Genehmigung nach § 1631b Satz 1 und 2 BGB aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung die Forderungen des ersten Bundeskongresses der Straßenkinder bekannt, und wenn ja, inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und welche Rolle kommt dabei den betroffenen Jugendlichen zu (bitte detailliert ausführen)?