Strukturwandel in der konventionellen Energiewirtschaft
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die großen Energieversorger, wie E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, stehen vor großen Herausforderungen im Rahmen der Energiewende. Trotz Warnungen von Experten haben sie jahrzehntelang völlig einseitig auf Kohle und Atom gesetzt, statt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und als Unternehmen für Energie-Dienstleistungen neue Geschäftsfelder zu erschließen. Diese Fehlinvestitionen führten dazu, dass allein RWE, E.ON und EnBW mittlerweile mit über 70 Mrd. Euro verschuldet sind. Umso stärker ist nun der Druck der Energiekonzerne auf die Politik. Laut Medienberichten (u. a. DER SPIEGEL, Heft 42/2014) gibt es deshalb Gespräche zwischen der Energiewirtschaft und der Bundesregierung über die (endgültige) Herausnahme von konventionellen Kraftwerkskapazitäten – um den Börsenstrompreis zu stabilisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Gespräche (bitte unter Angabe des Datums, der Gesprächspartner und des Gesprächsinhalts) gab es seit dem Jahresbeginn 2014 bis heute mit Akteuren der Energiewirtschaft über den Strukturwandel im Bereich der konventionellen Kraftwerke?
Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Herausnahme von Stein- und Braunkohlekraftwerken mit einer installierten Leistung von jeweils 5 Gigawatt (GW) auf den Börsenstrompreis nach Einschätzung und Berechnung der Bundesregierung, und wären nach Abschaltung der Kohlekraftwerke nach Ansicht der Bundesregierung hochflexible Gaskraftwerke wieder wirtschaftlich?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach der RWE-Konzern plant, die ostdeutschen Braunkohletagebaue und bzw. oder Braunkohlekraftwerke zu übernehmen, sollte sich der schwedische Mutterkonzern Vattenfall aus dem deutschen Geschäft zurückziehen wollen (siehe DER SPIEGEL, Heft 42/2014), und wenn ja, um welche Tagebaue bzw. Kraftwerke handelt es sich?
Liegen der Bundesregierung Informationen über (weitere) mögliche Interessenten an einer Übernahme der Braunkohle-Sparte von Vattenfall in der Lausitz vor, und wenn ja, von welcher Seite besteht Interesse?
Welche Bundesministerien waren in der Erstellung des Grünbuchs Strommarktdesign konkret eingebunden?
In welchem Zeitraum (bitte möglichst unter Angabe des Tages) soll das auf das Grünbuch aufbauende Weißbuch zum Strommarktdesign erscheinen?
Welche Studien zum Strommarktdesign hat die Bundesregierung an welche Auftragnehmer und mit welchem konkreten Auftragsinhalt vergeben, und wann ist mit deren Ergebnissen zu rechnen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine grundlegende Reform des europäischen Emissionshandelssystems ordnungspolitischen Instrumenten vorzuziehen ist, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Beschlüssen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014?
Sieht die Bundesregierung die Festsetzung von CO2-Grenzwerten – etwa analog zum britischen Modell oder ebenfalls für bestehende Kraftwerke – als einen geeigneten Weg, Überkapazitäten im konventionellen Kraftwerksbereich abzubauen und dadurch besonders klimaschädliche und ineffiziente Kraftwerke aus dem Strommarkt auszuschließen (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Festsetzung von Effizienzkriterien als einen geeigneten Weg, Überkapazitäten im konventionellen Kraftwerksbereich abzubauen und dadurch besonders klimaschädliche Kraftwerke aus dem Strommarkt auszuschließen (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Strommarktdesigns einen ökologischen Flexibilitätsmarkt (fokussierter Kapazitätsmarkt) mit klaren und ambitionierten Kriterien für Effizienz, Flexibilität, Verfügbarkeit, Emissionen und Regionalität als ein geeignetes Instrument an für eine Reform des Strommarktdesigns, und falls nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung, welchen rechtlichen Spielraum es gibt, Kohlekraftwerke nach einer Betriebsdauer (in Volllaststunden oder in Jahren) vom Netz zu nehmen bzw. mit zusätzlichen Auflagen, wie etwa Effizienzkriterien, zu belegen, und wenn nein, warum nicht?
Welchen Effekt wird das 25-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 bei der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf die Struktur im konventionellen Kraftwerkspark haben, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus mit Blick auf die geplante KWK-Novelle und die KWK-Förderung insgesamt?
Stimmt die Bundesregierung mit der Aussage überein, dass zur Erreichung des nationalen Klimaziels einer 95-prozentigen Reduktion von Treibhausgasen bis spätestens zum Jahr 2050 keine Kohlekraftwerke mehr zur Stromerzeugung beitragen können, und falls nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Stimmen aus Bayern, beispielsweise von der Wirtschaftsministerin Ilse Aigner, die in ihrer Regierungserklärung vom 23. Oktober 2014 im Zusammenhang mit Unsicherheiten bei der Versorgungssicherheit bekundete: „Seit 2011 fordert Bayern vom Bund eine Lösung für die notwendigen konventionellen Kraftwerke. Die Bundesregierung bleibt bisher eine Antwort schuldig.“ (www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Reden/2014/2014-10-23-Energie-sicher-bezahlbar-sauber-StM-Aigner.pdf)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Initiative Agora Energiewende (www.agora-energiewende.de/fileadmin/downloads/publikationen/Hintergrund/VA_Klimaluecke/Agora_Energiewende_Klimaschutz_und_Energiewende_Veranstaltungstext_web.pdf), wonach selbst bei großen Anstrengungen in den anderen Sektoren (Verkehr, Industrie, Gebäude usw.) das deutsche Klimaziel ohne deutliche Emissionsreduktionen nicht mehr zu erreichen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenz zieht die Bundesregierung daraus?