Strompreise nach den Grundversorgungstarifen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat auf Basis empirischer Daten über den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis 1. Juni 2014 in ihrer Strompreisuntersuchung 2014 nachgewiesen, dass in NRW die Branche der Stromgrundversorger zwar steigende Kosten aufgrund erhöhter Umlagen, Steuern und Netzentgelten an die Verbraucher weitergeben, gesunkene Strombeschaffungskosten jedoch nicht bzw. nicht vollumfänglich. Es stellen sich daher Fragen zu diesem Umstand, dem grundsätzlichen Sinn und Zweck des Instituts der Stromgrundversorgung und der spezifischen Nutzer- bzw. Betroffenengruppe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Lässt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ein besonderer Schutz für private Haushalte, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen, ableiten, und wenn ja, in welcher Hinsicht besteht nach Ansicht der Bundesregierung dieser besondere Schutz, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diesem besonderen Schutz gerecht zu werden?
Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung auf alle Kundengruppen zu, dass ein Tarif- oder Anbieterwechsel tatsächlich vollzogen werden kann, wenn nicht, warum nicht, für welche Kundengruppen bei den privaten Haushalten trifft dies aus jeweils welchen Gründen nicht zu, und um wie viele betroffene Verbraucher (Anzahl) handelt es sich?
Liegen der Bundesregierung empirische Daten vor, aus denen hervorgeht, wie hoch der Anteil derjenigen Haushalte ist, die eines besonderen Schutzes bezüglich der Energieversorgung bedürfen, und wenn ja, lässt sich aus diesen Daten ein Trend erkennen?
Wenn eine Trendentwicklung feststellbar ist, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung empirische Daten vor, aus denen hervorgeht, wie groß der Anteil der Haushalte ist, der einen Grundversorgungstarif in Anspruch nimmt, und wenn ja, lässt sich aus diesen ein Trend erkennen?
Wenn eine Trendentwicklung feststellbar ist, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn ein Trend festzustellen ist, verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, ob sich dieser künftig auf den Strompreis nach dem Grundversorgungstarif auswirken wird, und wenn ja, in welcher Weise?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ab einem gewissen Punkt das Institut der Grundversorgung in der Stromversorgung überflüssig wird, und wo könnte nach Meinung der Bundesregierung dieser Punkt liegen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und
a) Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
b) Leistungen nach dem SGB XII,
c) Wohngeld,
d) Wohngeld und bzw. oder Kinderzuschlag beziehen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle beziehen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und nicht lesen und schreiben können?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und geistig behindert sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und an einer psychischen Erkrankung leiden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und kaum oder gar nicht deutsch sprechen können?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und älter als 65 Jahre sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen und hochbetagt sind?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Verhältnis von Einkommensniveau und dem Anteil an Personen, die Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen, vor?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass für Strom nach dem Grundversorgungstarif die höchsten Preise gezahlt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 1.
Zieht die Bundesregierung Maßnahmen in Betracht, um die Wechselbereitschaft vom Grundversorgungstarif in einen günstigeren Tarif von Verbrauchern zu fördern, um die Wettbewerbssituation zu verbessern und hierdurch ein Absinken der Preise zu erreichen?
Wenn ja, wie könnten diese aussehen?
Plant die Bundesregierung für die in den Fragen 7 bis 14 abgefragten Gruppen Maßnahmen, die
a) auf einen Tarifwechsel hinwirken oder
b) Energieversorgung für zu hohe Preise auf anderem Wege verhindern sollen, und welche sind dies jeweils?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von der Verbraucherzentrale NRW in ihrer Strompreisuntersuchung 2014 belegten Tatsache, dass in der Stromversorgung nach dem Grundversorgungstarif zwar steigende Kosten aufgrund erhöhter Umlagen, Steuern und Netzentgelten an die Verbraucher weitergegeben werden, gesunkene Strombeschaffungskosten jedoch nicht bzw. nicht vollumfänglich, insbesondere vor dem Hintergrund des Gebots der Kostenorientierung in der Grundversorgung?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass im Gegensatz zum übrigen Strommarkt für Strom nach dem Grundversorgungstarif die Einführung einer (Ex-ante-)Preisaufsicht gerechtfertigt erscheinen könnte?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Vorgabe bestimmter Verbraucherinformationen in Kundenanschreiben der Stromversorger, wie eine klare Nennung des betroffenen Tarifnamens und des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen und eine stichhaltige Begründung für eine Preiserhöhung durch den Versorger, um Verbrauchern einen Anreiz für einen Tarif- bzw. Anbieterwechsel zu geben?
Für den Fall, dass für Strom nach dem Grundversorgungstarif Untersuchungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, sieht die Bundesregierung für die Gasversorgung nach dem Grundtarif vergleichbare Entwicklungen, und welche Handlungsanreize ergeben sich daraus?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Höhe der Leistungen im SGB II und SGB XII für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen und Strom nach dem Grundversorgungstarif beziehen, für ausreichend?